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Der Standardweg zum Schweizer Bürgerrecht: Anforderungen an Wohnsitz, Bewilligung, Integration und Sprache sowie der Ablauf des dreistufigen Verfahrens.
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Die kurze Antwort
Sie benötigen zehn Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon drei in den fünf Jahren vor dem Gesuch, eine Niederlassungsbewilligung C, erfolgreiche Integration und Sprachkenntnisse von mindestens B1 mündlich und A2 schriftlich. Die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Lebensjahr zählen doppelt. Kanton und Gemeinde ergänzen eigene Wohnsitzfristen.
Belege: Amtliche Quelle · Maschinenlesbare Daten · Stand: 23. Oktober 2026
Voraussetzungen
Integration
Verfahren
Schritt für Schritt
Weitere Ratgeber
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Ratgeber lesenFragen
Ja. Jahre mit einer Bewilligung B oder C zählen voll, Jahre mit vorläufiger Aufnahme (F) zählen zur Hälfte, und Jahre als Asylsuchender oder mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung zählen nicht. Bei der Gesuchstellung müssen Sie eine Bewilligung C besitzen.
Nicht, wenn Sie in den drei Jahren vor dem Gesuch oder während des Verfahrens Sozialhilfe bezogen haben, es sei denn, Sie haben sie vollständig zurückgezahlt. Ausnahmen gelten bei Behinderung, Krankheit und anderen persönlichen Umständen.
Die Bundesgebühr beträgt CHF 100 für Erwachsene, CHF 150 für Ehepaare mit gemeinsamem Gesuch und CHF 50 für Minderjährige. Kantone und Gemeinden erheben zusätzlich eigene Gebühren, die stark variieren.
Information, keine Rechtsberatung. Über Einbürgerungen entscheiden Kanton, Gemeinde und das Staatssekretariat für Migration, und die kantonale und kommunale Praxis ist unterschiedlich. Für eine Beschwerde oder einen komplexen Fall konsultieren Sie einen Anwalt.
Wir prüfen Ihren Wohnsitz, die kantonalen Regeln und Ihre Dokumente, damit Ihr Gesuch auf Anhieb vollständig ist.
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