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Gebühren und Zeitplan der Einbürgerung in der Schweiz

Was die Bundesbehörde erhebt, was die erleichterten Wege insgesamt kosten und wie lange die Verfahrensstufen von Bund und Kanton dauern.

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CHF 100Bundesgebühr, Erwachsene
CHF 900Ehegatte in der Schweiz, total
8 MonateEntscheid des Bundes, ordentlich
12 MonateEntscheid des Bundes, erleichtert
Daten aktualisiert 23. Oktober 2026 Amtliche Quellen: Fedlex, SEM und kantonale Stellen Auch für KI-Agenten bereitgestellt über MCP

Die kurze Antwort

Was kostet die Einbürgerung in der Schweiz und wie lange dauert sie?

Die Bundesgebühr für die ordentliche Einbürgerung beträgt CHF 100 für Erwachsene, und Kantone und Gemeinden erheben zusätzlich eigene Gebühren. Die erleichterte Einbürgerung eines Ehegatten in der Schweiz kostet insgesamt CHF 900. Über die eidgenössische Bewilligung wird in der Regel innerhalb von acht Monaten entschieden, bei den erleichterten Wegen innerhalb von zwölf.

Belege: Amtliche Quelle · Maschinenlesbare Daten · Stand: 23. Oktober 2026

Gebühren

Bundesgebühren

Eidgenössische Bewilligung, Erwachsene
Das SEM erhebt CHF 100 für die eidgenössische Bewilligung, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller bei der Einreichung erwachsen ist.
Quelle
Eidgenössische Bewilligung, Ehepaare mit gemeinsamem Gesuch
Das SEM erhebt CHF 150 für die eidgenössische Bewilligung, wenn Ehegatten ein gemeinsames Gesuch stellen.
Quelle
Eidgenössische Bewilligung, Minderjährige
Das SEM erhebt CHF 50 für die eidgenössische Bewilligung, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller bei der Einreichung minderjährig ist.
Quelle
Erleichterte Einbürgerung des Ehegatten
Das SEM erhebt CHF 500 für den Entscheid über die erleichterte Einbürgerung nach Art. 21 BüG (Ehegatte).
Quelle
Weitere erleichterte Einbürgerungen und Wiedereinbürgerung, Erwachsene
Das SEM erhebt CHF 500 für den Entscheid über andere erleichterte Einbürgerungen und die Wiedereinbürgerung, Erwachsene.
Quelle
Weitere erleichterte Einbürgerungen und Wiedereinbürgerung, Minderjährige
Das SEM erhebt CHF 250 für den Entscheid über andere erleichterte Einbürgerungen und die Wiedereinbürgerung, Minderjährige.
Quelle
Verweigerung der eidgenössischen Bewilligung
Das SEM erhebt CHF 300 für die Verweigerung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung.
Quelle
Nichtigerklärung
Das SEM erhebt CHF 500 für den Entscheid über die Nichtigerklärung einer Einbürgerung.
Quelle
Feststellung des Schweizer Bürgerrechts
Das SEM erhebt CHF 60 für die Feststellung des Schweizer Bürgerrechts.
Quelle
art25_2_included_minors
Das SEM erhebt keine Gebühr für minderjährige Kinder, die in die Einbürgerung eines Elternteils einbezogen sind.
Quelle
art25_3_a_cantonal_report
Zusätzlich zu den Gebühren für erleichterte Einbürgerungen und Wiedereinbürgerungen erhebt das SEM für den Kanton je nach Aufwand bis zu CHF 400 für den Ermittlungsbericht.
Quelle
art25_3_b_civil_status_abroad
Für Gesuchsteller mit Wohnsitz im Ausland erhebt das SEM CHF 100 für die Prüfung des Zivilstands durch den Kanton.
Quelle
Total, Ehegatte in der Schweiz
Das SEM gibt an, dass die erleichterte Einbürgerung von Ehegatten von Schweizer Bürgern mit Wohnsitz in der Schweiz CHF 900 kostet, im Voraus zu bezahlen und bei einer Verweigerung nicht zurückerstattet.
Quelle
Total, Ehegatte im Ausland
Das SEM gibt an, dass die erleichterte Einbürgerung von Ehegatten mit Wohnsitz im Ausland CHF 600 kostet, zuzüglich der zeitabhängigen Gebühren der Schweizer Vertretung und möglicher Zivilstandsgebühren.
Quelle
Total, Wiedereinbürgerung in der Schweiz
Das SEM gibt an, dass die Wiedereinbürgerung einer Person mit Wohnsitz in der Schweiz CHF 900 kostet, oder CHF 650 für eine minderjährige Person, die selbständig ein Gesuch stellt.
Quelle
Total, Wiedereinbürgerung im Ausland
Das SEM gibt an, dass die Wiedereinbürgerung einer Person mit Wohnsitz im Ausland CHF 600 kostet, oder CHF 350 für eine minderjährige Person, zuzüglich der Gebühren für Vertretung und Zivilstand.
Quelle

Zeitplan

Fristen

Entscheidfrist des Bundes
Das SEM entscheidet über die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung in der Regel innerhalb von acht Monaten nach Eingang des vollständigen Dossiers.
Quelle
Entscheidfrist des Bundes, erleichterte Verfahren
Das SEM entscheidet über die erleichterte Einbürgerung oder die Wiedereinbürgerung in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Berichts des Kantons oder der Botschaft.
Quelle
Kantonaler Bericht
Die kantonalen Behörden oder die vom SEM beauftragten Schweizer Vertretungen reichen ihren Ermittlungsbericht in der Regel innerhalb von zwölf Monaten ein.
Quelle
Gültigkeit der eidgenössischen Bewilligung
Der Kanton muss innerhalb eines Jahres nach der eidgenössischen Bewilligung entscheiden, danach erlischt die Bewilligung; sie kann nicht verlängert werden, doch der Kanton kann eine neue beantragen.
Quelle

Die kantonalen und kommunalen Gebühren für die ordentliche Einbürgerung legt jeder Kanton und jede Gemeinde selbst fest. Kantonale Anforderungen im Vergleich

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Fragen

Gebühren und Zeitplan: häufige Fragen

Werden die Gebühren zurückerstattet, wenn das Gesuch abgewiesen wird?

Nein. Gebühren werden in der Regel im Voraus bezahlt und bei einer Abweisung nicht zurückerstattet. Eine begründete Verweigerung der eidgenössischen Bewilligung zieht eine eigene Gebühr nach sich.

Wie lange dauert das gesamte Verfahren?

Das hängt von Kanton und Gemeinde ab. Über die Bundesstufe wird bei der ordentlichen Einbürgerung in der Regel innerhalb von acht Monaten nach Eingang des vollständigen Dossiers entschieden; die kantonalen und kommunalen Stufen davor und danach dauern meist länger.

Unterscheiden sich die kantonalen Gebühren stark?

Ja. Jeder Kanton und jede Gemeinde legt die Gebühren selbst fest, und manche ermässigen oder erlassen sie für junge Gesuchsteller. Die Kantonsseiten zeigen die kantonale Gebühr, wo sie amtlich angegeben ist.

Information, keine Rechtsberatung. Über Einbürgerungen entscheiden Kanton, Gemeinde und das Staatssekretariat für Migration, und die kantonale und kommunale Praxis ist unterschiedlich. Für eine Beschwerde oder einen komplexen Fall konsultieren Sie einen Anwalt.

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