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Das Malta Global Residence Programme gewährt qualifizierten Nicht-EU-Staatsangehörigen einen besonderen Steueransässigkeitsstatus, keine Staatsbürgerschaft, mit einem Pauschalsteuersatz von 15% auf nach Malta überwiesene ausländische Einkünfte, ab einer qualifizierenden Immobilie zum Kauf oder zur Miete, üblicherweise innerhalb von 3 bis 6 Monaten bearbeitet.
MCP
Antwort und Belege
Das Malta Global Residence Programme gewährt qualifizierten Nicht-EU-Staatsangehörigen einen besonderen Steueransässigkeitsstatus, keine Staatsbürgerschaft, mit einem Pauschalsteuersatz von 15% auf nach Malta überwiesene ausländische Einkünfte, ab einer qualifizierenden Immobilie zum Kauf oder zur Miete, üblicherweise innerhalb von 3 bis 6 Monaten bearbeitet.
Überblick
Das Malta Global Residence Programme gewährt qualifizierten Nicht-EU-Staatsangehörigen einen besonderen Steueransässigkeitsstatus, keine Staatsbürgerschaft, mit einem Pauschalsteuersatz von 15% auf nach Malta überwiesene ausländische Einkünfte, ab einer qualifizierenden Immobilie zum Kauf oder zur Miete, üblicherweise innerhalb von 3 bis 6 Monaten bearbeitet.
Das Malta Global Residence Programme (GRP) ist ein besonderer maltesischer Steueransässigkeitsstatus, kein Weg zur Staatsbürgerschaft und kein Daueraufenthalt. Es wurde 2013 im Rahmen der Global Residence Programme Rules eingeführt und wird vom Office of the Commissioner for Revenue verwaltet. Es gewährt qualifizierten Staatsangehörigen von Nicht-EU-Ländern einen pauschalen Steuersatz von 15% auf nach Malta überwiesene ausländische Einkünfte, zusammen mit einer e-Residence-Karte und visumfreiem Reisen innerhalb des Schengen-Raums.
Es lohnt sich, von Anfang an genau zu klären, was dieser Status verleiht und was nicht, denn diese Unterscheidung ist hier wichtiger als bei den meisten Aufenthaltswegen. Das GRP ist ein steuerlicher Status. Es gewährt keinen Daueraufenthalt, es verschafft nicht automatisch das Recht, in Malta zu arbeiten, und es führt nicht als unmittelbare Folge des Besitzes zur maltesischen Staatsbürgerschaft oder zu einem maltesischen Reisepass. Wer als eigentliches Ziel einen Reisepass oder einen dauerhaften EU-Aufenthalt verfolgt, benötigt einen anderen Weg, und das sagen wir klar, bevor ein Antrag strukturiert wird.
Die Berechtigung ist beschränkt auf Staatsangehörige von Nicht-EU-, Nicht-EWR- und Nicht-Schweizer-Staaten, die nicht bereits langfristig in Malta ansässig sind. Bürger der EU, des EWR und der Schweiz benötigen diesen Status nicht und sind nicht dafür berechtigt; sie verfügen bereits über Freizügigkeits- und Aufenthaltsrechte in Malta nach EU-Recht, und das GRP wird ihnen weder angeboten noch ist es für sie relevant.
Die Qualifikation erfolgt über eine Immobilienverpflichtung, wobei die Schwellenwerte je nach Lage unterschiedlich sind. Sie können eine qualifizierende Immobilie auf dem maltesischen Festland ab €275,000 kaufen, oder auf Gozo bzw. in Südmalta ab €220,000. Alternativ können Sie eine qualifizierende Immobilie ab €9,600 pro Jahr auf dem Festland oder ab €8,750 pro Jahr auf Gozo bzw. in Südmalta anmieten, bei einer Mindestmietdauer von 12 Monaten. Nur der Antragsteller und seine Angehörigen dürfen in der Immobilie wohnen. Antragsteller müssen zudem ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen, eine Krankenversicherung abschließen, die alle Risiken EU-weit für sich selbst und jeden Angehörigen abdeckt, und sich auf Maltesisch oder Englisch verständigen können. Jeder Antrag wird über einen Authorised Registered Mandatary (ARM) eingereicht; eine direkte Antragstellung beim Commissioner for Revenue ist nicht möglich.
Neben dem Immobilienkauf oder der Miete fällt eine nicht rückerstattbare staatliche Antragsgebühr an: €6,000 für eine Immobilie auf dem Festland, oder €5,500 für eine Immobilie auf Gozo oder in Südmalta. Es gibt keinen staatlichen Beitrag oder keine Spende, wie sie im Rahmen des maltesischen Permanent Residence Programme (MPRP) verlangt wird; die Kostenstruktur des GRP ist einfacher und baut auf der Immobilienverpflichtung, der Antragsgebühr und der Steuer selbst auf.
Die steuerliche Komponente ist nicht optional und unterhalb einer Untergrenze auch nicht einkommensabhängig: Das GRP sieht eine Mindestjahressteuer von €15,000 vor, die unabhängig davon zu zahlen ist, wie viel ausländisches Einkommen Sie in einem gegebenen Jahr tatsächlich nach Malta überweisen, und diese eine Zahlung deckt die gesamte im Antrag genannte Familieneinheit ab.
Malta besteuert GRP-Inhaber nach dem Überweisungsprinzip (Remittance Basis): Einkünfte aus ausländischen Quellen werden nur dann und nur insoweit mit einem Pauschalsatz von 15% besteuert, wie sie tatsächlich nach Malta überwiesen werden. Ausländisches Einkommen, das im Ausland erzielt und dort belassen wird und niemals nach Malta gelangt, wird unter diesem Status nicht besteuert. Ausländische Kapitalgewinne sind vollständig von der maltesischen Steuer befreit, selbst wenn die Erlöse nach Malta überwiesen werden. Dies unterscheidet sich wesentlich von einer Besteuerung nach dem Welteinkommensprinzip und ist der zentrale Grund, warum international mobile Personen mit erheblichem ausländischem passivem Einkommen das GRP als effizient empfinden.
Die Mindestjahressteuer von €15,000 wirkt, da sie unabhängig vom überwiesenen Betrag anfällt, faktisch wie eine Obergrenze für die ersten rund €100,000 an ausländischem Einkommen, die in einem Jahr nach Malta gebracht werden: Sobald so viel überwiesen wurde, dass 15% davon €15,000 übersteigen würden, ist die Mindeststeuer bereits erfüllt, und auf den darüber hinausgehenden überwiesenen Betrag fällt im Rahmen dieser Berechnung keine weitere Steuer an. Nicht von diesem Status erfasst wird Einkommen maltesischen Ursprungs, das mit Maltas regulären progressiven Steuersätzen von bis zu 35% besteuert wird, ebenso wie bei jedem anderen maltesischen Steuerzahler. Malta erhebt keine Vermögenssteuer und keine Erbschaftssteuer, und eine Entlastung von der Doppelbesteuerung ist über Maltas Netz von mehr als 70 Doppelbesteuerungsabkommen möglich. Dies sind allgemeine Informationen zur Struktur des Steuerstatus und keine persönliche Steuerberatung; die individuelle Situation sollte vor jeder Entscheidung mit einem qualifizierten Steuerberater abgestimmt werden.
Das GRP ist ein Steueransässigkeitsstatus und nicht mehr. Die Einbürgerung als maltesischer Staatsbürger ist ein separater Vorgang nach allgemeinem maltesischem Recht, der unabhängig vom GRP beurteilt wird und unter seinen eigenen Voraussetzungen in der Regel fünf oder mehr Jahre ununterbrochenen Aufenthalt erfordert; der Besitz des GRP-Status verkürzt, garantiert oder speist diesen Vorgang nicht automatisch. Maltas früherer Weg zur Staatsbürgerschaft durch Investition, der eine Einbürgerung durch einen direkten finanziellen Beitrag ermöglichte, wurde im April 2025 für neue Antragsteller geschlossen und hat keine Bedeutung für das GRP, das von vornherein nie ein Programm zur Staatsbürgerschaft durch Investition war.
Der besondere Steuerstatus wird unbefristet und unter der Voraussetzung fortlaufender Einhaltung der Bedingungen gewährt, nicht für eine feste Laufzeit. Um ihn aufrechtzuerhalten, müssen Sie die qualifizierende Immobilie weiterhin besitzen oder anmieten, der Mindestjahressteuerpflicht von €15,000 weiterhin nachkommen, eine gültige EU-weite Krankenversicherung aufrechterhalten und dürfen keinen anderen besonderen Steuerstatus in Malta innehaben. Es besteht keine Mindestaufenthaltspflicht in Malta selbst, doch um die Nicht-Domizil-Grundlage zu wahren, von der der Satz von 15% abhängt, dürfen Sie sich nicht länger als 183 Tage in einer einzigen anderen Jurisdiktion pro Jahr aufhalten. Der Status verschafft nicht automatisch das Recht, in Malta zu arbeiten; wer dort beschäftigt sein möchte, benötigt eine separate Arbeitserlaubnis.
Als Angehörige im Rahmen des GRP gelten ausschließlich Ehepartner oder Lebenspartner und unterhaltsberechtigte Kinder. Eltern und Großeltern sind unter diesem besonderen Status nicht als Angehörige eingeschlossen, ein Punkt, der ausdrücklich hervorzuheben ist, da er sich von einigen anderen maltesischen und regionalen Programmen unterscheidet. Die Standardbearbeitung dauert 3 bis 6 Monate ab einer vollständigen Einreichung über einen ARM und umfasst die Vorbereitung der Unterlagen, die Zahlung der nicht rückerstattbaren Antragsgebühr sowie Hintergrundprüfungen und Sorgfaltspflichtprüfungen, bevor der besondere Steuerstatus erteilt und die qualifizierende Immobilie erworben oder angemietet wird.
Das GRP ist der falsche Weg für alle, deren eigentliches Ziel ein europäischer Reisepass ist, da es keine Staatsbürgerschaft und keinen direkten Weg dorthin verschafft. Es ist ebenso der falsche Weg für alle, die einen dauerhaften EU-Aufenthalt anstreben, da dies Maltas separates MPRP erfordert, sowie für Bürger der EU, des EWR und der Schweiz, die schlicht nicht berechtigt sind und es nicht benötigen. Es passt gut zu einem engeren Profil: Personen, die eine echte europäische und Schengen-Basis wünschen, über erhebliches Einkommen ausländischen Ursprungs verfügen, das sie selektiv statt vollständig überweisen möchten, und die mit der laufenden Einhaltung vertraut sind, eine qualifizierende Immobilie zu unterhalten, die jährliche Mindeststeuer zu zahlen und die 183-Tage-Regel gegenüber jeder einzelnen anderen Jurisdiktion einzuhalten. Wer das GRP gegen Maltas andere Aufenthaltsoptionen abwägt, sollte beide sorgfältig vergleichen, bevor Kapital in eines von beiden gebunden wird.
Investitionswege
| Weg | Ab | Art |
|---|---|---|
| Immobilienkauf (maltesisches Festland) | €275,000 | Real Estate Purchase |
| Immobilienkauf (Gozo / Südmalta) | €220,000 | Real Estate Purchase |
| Immobilienmiete (maltesisches Festland) | €9,600 | Real Estate Lease |
| Immobilienmiete (Gozo / Südmalta) | €8,750 | Real Estate Lease |
MCPBewertet nach Kosten, Mobilität, Geschwindigkeit, Weg, Stabilität, Familie und Steuern.
Unsere Einschätzung: Das Malta Global Residence Programme gewährt qualifizierten Nicht-EU-Staatsangehörigen einen besonderen Steueransässigkeitsstatus, keine Staatsbürgerschaft, mit einem Pauschalsteuersatz von 15% auf nach Malta überwiesene ausländische Einkünfte, ab einer qualifizierenden Immobilie zum Kauf oder zur Miete, üblicherweise innerhalb von 3 bis 6 Monaten bearbeitet. Regulatorischer Status: . Strategische Perspektive, nur beratend; Zahlen herkunftsgeprüft, unbestätigte Angaben zur Verifizierung gekennzeichnet.
Eine Vier-Fragen-Überprüfung, um zu sehen, ob dieses Programm zu Ihrem Profil passt. Ein Mirabello-Spezialist prüft anschließend Ihre Staatsangehörigkeit, Familienstruktur, Budget und Zeitplan in völliger Vertraulichkeit, und bestätigt Ihre detaillierte Förderfähigkeit sowie die geeignete Investitionsroute, kostenlos und ohne Verpflichtung.
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MCP · pro Fall
| Programm | Ab | Zeitrahmen | Mindestaufenthalt | Mobilität | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|---|
| 🇲🇹 Malta Global Residence Programme (GRP) | €220,000 | 3-6 months | None | 184 visa-free | Residence permit |
| 🇺🇸 USA EB-5 Investor Visa | $800,000 | rural tea reserved: 6-12 months | None | 179 visa-free | Residence permit |
| 🇲🇹 Malta Permanent Residence (MPRP) | €99,000 | 6-12 months | None | 184 visa-free | Residence permit |
| 🇬🇷 Greece Golden Visa | €250,000 | 90 days statutory maximum | None | 185 visa-free | Residence permit |
Fragen
Zahlen anhand offizieller Quellen verifiziert, herkunftsgeprüft, Information, keine Beratung · Zuletzt aktualisiert 2026-03-20
Sie benötigen eine qualifizierende Immobilie, gekauft ab €275,000 auf dem maltesischen Festland oder ab €220,000 auf Gozo oder in Südmalta, oder angemietet ab €9,600 pro Jahr auf dem Festland oder ab €8,750 pro Jahr auf Gozo oder in Südmalta. Hinzu kommt eine nicht rückerstattbare staatliche Antragsgebühr von €6,000 (Festland) oder €5,500 (Gozo/Südmalta), sowie eine Mindestjahressteuer von €15,000, die für jedes Jahr zu zahlen ist, in dem der Status gehalten wird.
Nein, weder direkt noch automatisch. Das GRP ist ausschließlich ein Steueransässigkeitsstatus. Die maltesische Einbürgerung ist ein separater Vorgang nach allgemeinem maltesischem Recht, der nach eigenen Voraussetzungen beurteilt wird und in der Regel fünf oder mehr Jahre ununterbrochenen Aufenthalt erfordert; der Besitz des GRP verleiht keine Staatsbürgerschaft und garantiert keine Berechtigung dazu.
Nein. Maltas Weg zur Staatsbürgerschaft durch Investition, der eine Einbürgerung durch einen direkten finanziellen Beitrag ermöglichte, wurde im April 2025 für neue Antragsteller geschlossen. Er war nie Teil des Global Residence Programme, das ein Steueransässigkeitsstatus bleibt und kein Programm zur Staatsbürgerschaft durch Investition.
Er gilt nach dem Überweisungsprinzip: Einkünfte aus ausländischen Quellen werden nur dann mit einem Pauschalsatz von 15% besteuert, wenn sie tatsächlich nach Malta gebracht werden. Ausländisches Einkommen, das im Ausland erzielt und dort belassen wird und nie überwiesen wird, wird unter dem GRP nicht besteuert. Einkommen maltesischen Ursprungs wird separat mit Maltas regulären progressiven Steuersätzen von bis zu 35% besteuert.
Sie beträgt €15,000 pro Jahr, zahlbar unabhängig davon, wie viel ausländisches Einkommen tatsächlich nach Malta überwiesen wird, und deckt die gesamte im Antrag genannte Familie ab. In der Praxis wirkt dies wie eine Obergrenze für die auf rund die ersten €100,000 an im Jahr überwiesenem ausländischem Einkommen fällige Steuer.
Einen Kauf ab €275,000 auf dem maltesischen Festland oder ab €220,000 auf Gozo oder in Südmalta, oder eine Anmietung ab €9,600 pro Jahr auf dem Festland oder ab €8,750 pro Jahr auf Gozo oder in Südmalta, bei einer Mindestmietdauer von 12 Monaten. Nur der Antragsteller und seine Angehörigen dürfen in der Immobilie wohnen.
Das GRP steht Staatsangehörigen von Nicht-EU-, Nicht-EWR- und Nicht-Schweizer-Staaten offen, die nicht bereits langfristig in Malta ansässig sind. Bürger der EU, des EWR und der Schweiz sind nicht berechtigt und benötigen es auch nicht, da sie bereits über Freizügigkeits- und Aufenthaltsrechte in Malta nach EU-Recht verfügen.
Nein. Es besteht keine Mindestaufenthaltspflicht in Malta selbst. Um jedoch die Nicht-Domizil-Steuergrundlage zu wahren, von der der Satz von 15% abhängt, dürfen Sie sich nicht länger als 183 Tage pro Jahr in einer einzigen anderen Jurisdiktion aufhalten.
Gewöhnliche maltesische Steueransässige werden in der Regel mit den regulären progressiven Sätzen von bis zu 35% auf Einkommen und bestimmte Gewinne besteuert, ohne den pauschalen 15%-Satz nach dem Überweisungsprinzip oder die Obergrenze der Mindeststeuer von €15,000. Das GRP ist ein eigenständiger besonderer Status, der durch einen förmlichen Antrag gewährt wird und an den Besitz einer qualifizierenden Immobilie gebunden ist, statt einer Steueransässigkeit, die sich einfach aus dem Leben in Malta ergibt.
Ja, jedoch gelten unter diesem Status nur Ehepartner oder Lebenspartner und unterhaltsberechtigte Kinder als Angehörige. Eltern und Großeltern sind als Angehörige in einem GRP-Antrag nicht berechtigt, was sich von einigen anderen maltesischen und regionalen Aufenthaltsprogrammen unterscheidet.
Nicht automatisch. Das GRP ist ein Steueransässigkeitsstatus und keine Arbeitserlaubnis; wer in Malta eine Beschäftigung aufnehmen möchte, benötigt zusätzlich zum GRP eine separate Arbeitserlaubnis.
Für alle, deren eigentliches Ziel ein europäischer Reisepass ist, da das GRP keine Staatsbürgerschaft und keinen direkten Weg dorthin verschafft. Für alle, die einen dauerhaften EU-Aufenthalt anstreben, da dies Maltas separates Permanent Residence Programme erfordert. Und für Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz, die von vornherein nicht berechtigt sind. Es ist für Personen von außerhalb der EU mit erheblichem Einkommen ausländischen Ursprungs konzipiert, die eine echte Schengen-Basis wünschen und mit den laufenden Immobilien- und Mindeststeuerpflichten, die den Status aktiv halten, gut zurechtkommen.
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