Spanien liegt im Südwesten Europas und ist dank seiner reichen Geschichte, atemberaubenden Landschaft und lebendigen Kultur eines der beliebtesten Reiseziele. In Spanien geht es nicht nur um Vergnügen. Es bietet eine robuste Wirtschaft, eine einladende Atmosphäre und eine hohe Lebensqualität, die Investoren anzieht. Mit einem florierenden Geschäftsumfeld ist Spanien ein Leuchtturm für diejenigen, die ein Leben voller Leidenschaft, Abenteuer und endloser Möglichkeiten führen möchten.
Für diejenigen, die in diesem blühenden Land wohnen möchten, bietet das spanische Golden Visa-Aufenthaltsprogramm von 2003 Menschen die Möglichkeit, durch Investitionen und andere Mittel eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Diejenigen, die ein spanisches Goldenes Visum erwerben, können in den Schengen-Raum reisen, in Spanien wohnen und möglicherweise Anspruch auf Leistungen haben, zu denen die Bürger Zugang haben, wie Gesundheitsversorgung und öffentliche Bildung.
Wie in anderen Ländern des Schengen-Raums können Sie beim Erwerb eines spanischen Goldenen Visums über Investitionsmöglichkeiten viele der Vorteile nutzen, zu denen Bürger Zugang haben, wie z. B. uneingeschränkte Reise- und Geschäftsmöglichkeiten. Es gibt eine Vielzahl von Optionen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, und jede Option hat ihre spezifischen Vorteile mit unterschiedlichen Anforderungen, um im Land zu bleiben, den Schengen-Raum für unterschiedliche Zeiträume zu besuchen und öffentliche Dienstleistungen anzubieten.
Personen mit einem spanischen Goldenen Visum können für verschiedene Zeiträume frei in den Schengen-Raum reisen, ohne ihren Wohnsitz zu verlieren, je nachdem, an welchem Aufenthaltsprogramm sie teilnehmen. Der Schengen-Raum umfasst nun 25 Mitgliedstaaten der EU, nachdem Bulgarien und Rumänien im Dezember 2023 in den Schengen-Raum aufgenommen wurden. Außerdem ist die visafreie Einreise nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz sowie in Mikrostaaten wie Andorra, Monaco und San Marino gestattet. Einige Nachbarländer wie Marokko oder Montenegro bieten bestimmten Staatsangehörigen mit einer gültigen Karte für Langzeitaufenthalte Bedingungen zur Befreiung von der Visumpflicht.
Inhaber eines ständigen Wohnsitzes in Spanien können nach 10 Jahren Aufenthalt im Land die Staatsbürgerschaft beantragen. Bewerber müssen einen Kultur- und Sprachtest bestehen und die gleichen Leistungen erhalten, die alle Bürger der EU-Länder genießen.
Für Staatsangehörige Lateinamerikas, der Philippinen und Äquatorialguineas sowie für Staatsangehörige aller Länder sephardischer jüdischer Abstammung gilt eine verkürzte zweijährige Aufenthaltsregel.
Unmittelbare Familienmitglieder, Ihr Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder erhalten ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung mit einem Goldenen Visum aus Spanien. Je nachdem, an welchem Aufenthaltsprogramm Sie teilnehmen, können Sie möglicherweise auch Ihre Eltern einbeziehen, wenn Sie nachweisen können, dass sie von Ihnen abhängig sind.
Auch Nachfahren über 18 Jahre sind wohnberechtigt, sofern sie ledig und finanziell abhängig sind.
Diejenigen, die einen ständigen Wohnsitz in Spanien haben, können die vom Staat angebotene Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen und Kinder in öffentliche Schulen einschreiben.
Spanien bietet eine Vielzahl von Aufenthaltsmöglichkeiten durch Investitionen. Die ersten Programme beinhalten den Besitz eines gemeinnützigen Wohnhauses, in dem man den größten Teil des Jahres lebt, und ein anderes beinhaltet Investitionen in Immobilien oder Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen. Eine finanzielle Investition in einen spanischen Investmentfonds oder eine Bankeinlage ist ebenfalls zulässig.
Für ein Goldenes Visum, das einen ständigen Wohnsitz gewährt, müssen mindestens 500.000 EUR in Immobilienbesitz investiert werden. Bei finanziellen Vermögenswerten (Bankeinlagen, Unternehmensanteile oder Investmentfonds) beträgt der Mindestbetrag 1 Million EUR.
Ehemänner, Ehepartner und Lebenspartner jeden Geschlechts kommen als Familienmitglieder in Frage. Minderjährige Kinder sowie Kinder über 18 Jahren sind ebenfalls berechtigt, sofern sie ledig sind und vom Hauptantragsteller finanziell abhängig sind. Je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Familienmitglieder muss ein Zahlungsfähigkeitsnachweis vorgelegt werden.
Der Daueraufenthalt kann nach 5 Jahren effektiven Aufenthalts in Spanien für jede Art von Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Die Erlangung eines Wohnsitzes durch Investitionen in Spanien ist relativ einfach, wenn Sie sich an die richtige Agentur wenden. Der Vorgang kann zwischen einem Monat und drei Monaten dauern, je nachdem, welche Aufenthaltsroute gewählt wurde und wie schnell die Investition getätigt wird. Für eine ausführliche Anleitung zum Erwerb eines spanischen Goldenen Visums wenden Sie sich an eine Beratungsagentur.
Die erste Maßnahme, die Sie ergreifen möchten, besteht darin, sich durch Investitionen mit den spanischen Residenzprogrammen vertraut zu machen. Der Mindestbetrag beträgt 500.000 EUR, daher ist es wichtig, eine gute Vorstellung davon zu bekommen, wo Sie Ihr Geld anlegen möchten. Ein Makler kann Ihnen hilfreiche Einblicke geben, welche Investitionen Ihren Bedürfnissen am besten entsprechen.
Um mit dem Erwerb von Immobilien und der Durchführung von Investitionen zu beginnen, müssen Sie sich zunächst in Spanien als Ausländer registrieren. Dies kann im Ausland erfolgen und erfordert die notarielle Beglaubigung Ihrer Dokumente, die Eröffnung eines Bankkontos und die Vorlage eines Finanznachweises.
Die vier wichtigsten Möglichkeiten, einen Wohnsitz durch Investitionen zu erwerben, sind der Kauf von Immobilien oder die Investition von Geld in das Land.
Der Kauf einer Immobilie im Wert von mindestens 500.000 EUR ist die günstigste Option und Sie erhalten Ihren Wohnsitz in 2-3 Monaten.
Wenn Sie eine Million Euro bei einer spanischen Bank einzahlen, können Sie innerhalb eines Monats eine Aufenthaltserlaubnis erwerben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Eröffnung eines Bankkontos bis zu drei Wochen dauern kann, je nachdem, mit welcher Bank Sie zusammenarbeiten.
Eine andere Methode, um durch Investitionen einen Wohnsitz in Spanien zu erwerben, ist der Kauf von Anteilen an einem inländischen Unternehmen im Wert von einer Million Euro. Dies muss über einen spanischen Makler erfolgen und das Geld muss von einem spanischen Bankkonto stammen.
Eine Methode mit nicht objektiven Kriterien wird mit einem Geschäftsplan durchgeführt. Ein genehmigter Geschäftsplan, der in der Regel Investitionen in Höhe von mindestens 250.000 EUR im Ausgangszustand erfordert, kann genehmigt werden und Ihnen eine Aufenthaltsgenehmigung gewähren.
Nach Abschluss der Investition haben Sie und Ihre Familie einige Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Für die Einreichung des Antrags kann ein Termin in einem Konsulat vereinbart werden, was bis zu einem Monat dauern kann. Bei dieser Methode erhalten Antragsteller ein Einjahresvisum, das anschließend in ein Dreijahresvisum umgewandelt werden kann.
Wenn Sie und Ihre Familie nach Spanien reisen, um den endgültigen Antrag beim Migrationsministerium einzureichen, folgt das 3-Jahres-Visum automatisch, sobald der Antrag genehmigt wurde.
Nach der Genehmigung werden Passfotos und Biometrie eingereicht und Sie werden in Spanien ansässig sein.
Für einen dauerhaften Wohnsitz durch Investition müssen mindestens 500.000 EUR in Immobilien investiert werden. Ein spanisches Goldenes Visum ist für Ihre Bedürfnisse jedoch möglicherweise nicht erforderlich, und Sie könnten mit einem Unternehmervisum oder einem digitalen Nomadenvisum auskommen, für das viel mildere Anforderungen an die Erteilung eines Wohnsitzes gelten.
Für den Wohnsitz eines Investors ist überhaupt kein effektiver Wohnsitz in Spanien erforderlich. Bei anderen Arten des Wohnsitzes (z. B. digitaler Nomade, Unternehmer und gemeinnütziger Verein) ist für die Verlängerung ein effektiver Wohnsitz erforderlich.
Zu den Leistungen gehören das Recht, in Spanien zu leben, zu arbeiten und zu studieren, der Zugang zu öffentlichen Gesundheits- und Bildungssystemen, visumfreies Reisen innerhalb des Schengen-Raums und die Möglichkeit, nach 10 Jahren die spanische Staatsbürgerschaft zu beantragen. (2 Jahre nur für bestimmte Fälle und Nationalitäten).
Der spanische Zivilwohnsitz führt nicht automatisch zu einem Steuerwohnsitz. Im Prinzip wird der steuerliche Wohnsitz auf der Grundlage eines tatsächlichen Wohnsitzes in Spanien von mindestens 183 Tagen pro Jahr ausgelöst.
Anleger werden auf der Grundlage ihres Vermögens in Spanien durch die jährliche Steuer für Ausländer besteuert
Rendite von 24% ihres Jahreseinkommens. Wenn die Immobilie jedoch nicht vermietet wird, berechnet die spanische Regierung zur Förderung der Vermietung dennoch eine „fiktive Miete“ in Höhe von 1—2% des Katasterwerts der Immobilie.
Für Anleger, die planen, tatsächlich in Spanien zu leben, kann das Risiko hoher Steuern vermieden werden, indem sie lokale Firmenfahrzeuge nutzen, sich in nahe gelegenen Niedrigsteuergebieten (z. B. Andorra, Gibraltar) registrieren lassen oder die „Beckham-Regel“ für Expatriates beantragen (die eine Steuerobergrenze für 6 Jahre garantiert). Ein maßgeschneiderter internationaler Steuerplan wird in solchen Fällen dringend empfohlen.