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Welches Sprachniveau Sie nachweisen müssen, wie der Nachweis gelingt, wer davon befreit ist und was Integration im Schweizer Recht bedeutet.
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Die kurze Antwort
Das Bundesrecht verlangt mindestens B1 mündlich und A2 schriftlich in einer Landessprache, nachgewiesen durch ein anerkanntes Zertifikat, es sei denn, Sie sind durch Muttersprache oder Schulbesuch befreit. Mehrere Kantone verlangen mehr, prüfen Sie deshalb das kantonale Niveau, bevor Sie einen Test buchen.
Belege: Amtliche Quelle · Maschinenlesbare Daten · Stand: 23. Oktober 2026
Sprache
Integration
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Ratgeber lesenFragen
Das Staatssekretariat für Migration veröffentlicht vierteljährlich eine Liste anerkannter Sprachzertifikate. Ein Zertifikat zählt, wenn es bei der Einreichung Ihres Gesuchs auf der Liste stand.
Nein, wenn Sie mindestens fünf Jahre obligatorische Schule oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in einer Landessprache absolviert haben. Auch Personen mit einer Landessprache als Muttersprache sind befreit.
Das Bundesrecht verlangt, dass Sie mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sind, und die Kantone entscheiden, wie dies geprüft wird. Einige setzen einen schriftlichen Wissenstest ein, andere ein Einbürgerungsgespräch oder ein staatskundliches Gespräch. Die Seite mit den kantonalen Anforderungen zeigt die Regel jedes Kantons.
Information, keine Rechtsberatung. Über Einbürgerungen entscheiden Kanton, Gemeinde und das Staatssekretariat für Migration, und die kantonale und kommunale Praxis ist unterschiedlich. Für eine Beschwerde oder einen komplexen Fall konsultieren Sie einen Anwalt.
Wir prüfen Ihren Wohnsitz, die kantonalen Regeln und Ihre Dokumente, damit Ihr Gesuch auf Anhieb vollständig ist.
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