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Maltesische Staatsbürgerschaft durch Heirat

Der ausländische Ehepartner eines maltesischen Staatsbürgers kann sich nach fünf Jahren Ehe und Zusammenleben als maltesischer Staatsbürger registrieren lassen. Mirabello Consultancy stellt die standesamtlichen Unterlagen zusammen, bereitet Form B vor und begleitet Ihren Antrag bei der Aġenzija Komunità Malta, damit Ihre Akte gleich beim ersten Mal vollständig ist.

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5 Jahre EheVoraussetzung
Form BAntragsformular
150 € + 50 €Staatliche Gebühren
ZulässigDoppelte Staatsbürgerschaft
Offizielle Gebühren geprüft am 13. Oktober 2026 Geprüft anhand der Quellen von Identità und Komunità Daten über unseren MCP

Die kurze Antwort

Wie kann ein Ehepartner maltesischer Staatsbürger werden?

Ein ausländischer Ehepartner kann sich nach Art. 6 des maltesischen Staatsbürgerschaftsgesetzes als maltesischer Staatsbürger registrieren lassen, wenn er seit mindestens fünf Jahren mit einem maltesischen Staatsbürger verheiratet ist und mit ihm zusammenlebt. Der Antrag wird mit Form B bei der Aġenzija Komunità Malta gestellt. Die Gebühr beträgt 150 € zuzüglich 50 € für die Urkunde, wenn der Antrag bewilligt wird.

Belege: Offizielle Quelle · MCP-Daten von Mirabello · Stand: 2026-10-16

Auf einen Blick

Maltesische Staatsbürgerschaft durch Heirat: eligibility at a glance

Maltesische Staatsbürgerschaft durch Heirat: eligibility at a glance
GrundlageVoraussetzung
EheVerheiratet mit einer Person, die Staatsbürger Maltas ist oder wird, sei es durch Geburt, Abstammung, Registrierung oder Einbürgerung
DauerAm Tag der Antragstellung mindestens fünf Jahre Ehe und Zusammenleben, gerechnet ab dem Tag der Heirat
Fortbestehende BeziehungAm Tag der Registrierung weiterhin verheiratet und zusammenlebend
Witwe oder WitwerAntragsberechtigt, wenn das Paar bis zum Tod zusammenlebte und der fünfte Hochzeitstag verstrichen ist, oder wenn beim Tod fünf Jahre Ehe und Zusammenleben bestanden
Öffentliches Interesse und EidDie Verleihung darf dem öffentlichen Interesse nicht zuwiderlaufen, und der Antragsteller leistet den Treueeid
Doppelte StaatsbürgerschaftSeit dem 10. Februar 2000 zulässig. Sie behalten Ihre bisherige Staatsangehörigkeit, soweit das Recht des betreffenden Staates dies erlaubt

Schritt für Schritt

So läuft das Verfahren ab

  1. Berechtigung klärenPrüfen Sie die Voraussetzung von fünf Jahren Ehe und Zusammenleben, etwaige frühere Ehen und ob eine Regelung für Witwen, Witwer oder getrennt lebende Ehepartner greift.
  2. Die Ehe in Malta registrierenWenn Sie im Ausland geheiratet haben, registrieren Sie die Ehe zuerst beim Öffentlichen Register (Public Registry) von Identità (2,60 €, mit Apostille, sofern die Urkunde nicht in der EU ausgestellt wurde). Ohne diese Registrierung kann Form B nicht bearbeitet werden.
  3. Standesamtliche Unterlagen zusammenstellenBesorgen Sie vollständige Geburtsurkunden, Unterlagen zu früheren Ehen und Scheidungen, die Ausweisdokumente beider Ehepartner sowie die Geburtsurkunde des maltesischen Ehepartners mit den Geburts- und Heiratsurkunden von dessen Eltern.
  4. Form B und die gemeinsame eidesstattliche Erklärung ausfüllenBereiten Sie Form B und die gemeinsame eidesstattliche Erklärung vor, die fünf Jahre Ehe und Zusammenleben bestätigt. Kleben Sie ein Passfoto auf Seite 1.
  5. Einreichen und den Eid leistenReichen Sie den Antrag persönlich bei der Aġenzija Komunità Malta oder über eine maltesische Auslandsvertretung ein, zahlen Sie die Gebühr von 150 €; vor einem befugten Beamten geben Sie dann die eidesstattliche Erklärung ab und leisten den Treueeid.
  6. Die Urkunde abholenBei Bewilligung zahlen Sie 50 € und holen die Registrierungsurkunde ab; danach beantragen Sie eine maltesische Identitätskarte und einen Reisepass.

Im Detail

Maltesische Staatsbürgerschaft durch Heirat: ausführlich erklärt

Wer die maltesische Staatsbürgerschaft durch Heirat erhalten kann

Ein ausländischer Staatsangehöriger, der mit einem maltesischen Staatsbürger verheiratet ist, kann nach Art. 6 des maltesischen Staatsbürgerschaftsgesetzes (Cap. 188) die Registrierung als Staatsbürger Maltas beantragen. Der maltesische Ehepartner kann die Staatsbürgerschaft durch Geburt, Abstammung, Registrierung oder Einbürgerung besitzen; der Weg steht dem Ehepartner jedes maltesischen Staatsbürgers offen. Am Tag der Antragstellung muss das Paar mindestens fünf Jahre verheiratet gewesen sein und zusammengelebt haben, und es muss bei der Registrierung weiterhin verheiratet sein und zusammenleben.

Die fünf Jahre laufen ab dem Tag der Heirat, nicht ab Beginn der Beziehung. Auch bei einem Paar, das vor der Heirat viele Jahre zusammenlebte, beginnt die maßgebliche Frist erst mit der Hochzeit. Die Ehe muss echt sein und tatsächlich fortbestehen, und die Behörden prüfen die Beziehung im Rahmen des Antrags.

Seit dem 1. September 2017 steht die Ehe in Malta gleichgeschlechtlichen Paaren offen, und gleichgeschlechtliche Ehepartner stellen ihren Antrag unter denselben Voraussetzungen nach Art. 6. Malta lässt die doppelte Staatsbürgerschaft seit dem 10. Februar 2000 zu, daher verlangt das maltesische Recht nicht, dass Sie bei der Registrierung als maltesischer Staatsbürger Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben; prüfen Sie, ob der Staat Ihrer anderen Staatsangehörigkeit dies zulässt.

Witwen, Witwer und getrennt lebende Ehepartner

Auch der Ehepartner eines verstorbenen maltesischen Staatsbürgers kann einen Antrag stellen. Eine Witwe oder ein Witwer ist antragsberechtigt, wenn das Paar zum Zeitpunkt des Todes mindestens fünf Jahre verheiratet war und zusammenlebte, oder wenn es von der Heirat bis zum Tod zusammenlebte und der fünfte Hochzeitstag bis zur Antragstellung verstrichen ist. Für diese Anträge sind die Sterbeurkunde und zwei eidesstattliche Erklärungen enger Familienangehöriger erforderlich.

Bei Ehepartnern, die sich nach fünf oder mehr Jahren des Zusammenlebens getrennt haben, stellt sich eine schwierigere Frage. Form B sieht eine Option für Antragsteller vor, die nach der Heirat mindestens fünf Jahre mit dem Ehepartner zusammengelebt haben, während das Gesetz von Ehepartnern spricht, die noch zusammenleben. Der Fall eines getrennt lebenden Ehepartners erfordert vor der Antragstellung eine individuelle rechtliche Einschätzung, und wir verweisen solche Fälle an einen zugelassenen maltesischen Rechtsanwalt.

Der Schritt, den die meisten Antragsteller übersehen

Wenn Sie außerhalb Maltas geheiratet haben, muss die Ehe zuerst beim Öffentlichen Register (Public Registry) von Identità in Malta registriert werden. Die Registrierung kostet 2,60 € und erfordert die originale Heiratsurkunde mit Apostille, es sei denn, die Urkunde wurde in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt. Form B kann ohne eine in Malta registrierte Heiratsurkunde nicht bearbeitet werden, und Antragsteller, die das erst am Schalter erfahren, verlieren Monate.

Unterlagen für Form B

Form B ist der Antrag auf Registrierung als Staatsbürger Maltas durch eine mit einem Staatsbürger Maltas verheiratete Person (Application for Registration as a Citizen of Malta by a Person Married to a Citizen of Malta). Die Agentur verlangt die Originale und von jedem Dokument eine Fotokopie:

  • eine gemeinsame eidesstattliche Erklärung beider Ehepartner, dass sie seit mindestens fünf Jahren verheiratet sind und weiterhin zusammenleben;
  • ein Passfoto, das auf Seite 1 des Formulars aufgeklebt wird;
  • die in Malta registrierte Heiratsurkunde;
  • Urkunden über frühere Ehen beider Ehepartner, mit Nachweis über deren Beendigung;
  • die vollständige Geburtsurkunde des Antragstellers, aus der beide Elternteile hervorgehen, mit beglaubigter Übersetzung, falls sie nicht auf Maltesisch oder Englisch abgefasst ist;
  • die Reisepässe, Identitätskarten oder Aufenthaltskarten beider Ehepartner;
  • die Geburtsurkunde des maltesischen Ehepartners sowie die Geburts- und Heiratsurkunden von dessen Eltern oder, wie Form B es zulässt, deren Geburtsdaten.

Die Agentur kann weitere Unterlagen verlangen, wenn ein Fall es erfordert. Die Urkunden der Eltern des maltesischen Ehepartners sind oft am schwierigsten zu beschaffen, besonders bei Familien, deren Unterlagen in Pfarrarchiven liegen oder die Malta vor Generationen verlassen haben.

Gebühren, Eid und Zeitrahmen

Die Antragsgebühr für Form B beträgt 150 €. Wird der Antrag bewilligt, fallen weitere 50 € an, wenn Sie die Registrierungsurkunde abholen. Jeder Eid, jede eidesstattliche Erklärung und jede sonstige Erklärung, die bei der Agentur beschworen wird, kostet 10 €. Jeder Antragsteller leistet den Treueeid, entweder bei der Aġenzija Komunità Malta in Valletta oder vor einem befugten Beamten bei einer maltesischen Auslandsvertretung.

Für die Staatsbürgerschaft durch Heirat gibt es kein kostenpflichtiges oder offizielles beschleunigtes Verfahren und keine veröffentlichte Bearbeitungszeit. Die Entscheidung liegt beim Minister, der überzeugt sein muss, dass die Verleihung dem öffentlichen Interesse nicht zuwiderläuft, und manche Antragsteller werden zu einem Gespräch eingeladen. Eine vollständige, stimmige Akte ist der einzige Hebel für den Zeitrahmen: Ein Antrag, der korrigiert oder ergänzt werden muss, wartet schlicht länger.

Antrag aus dem Ausland

Sie müssen für den Antrag nicht nach Malta reisen. Ehepartner, die in Australien, im Vereinigten Königreich, in Kanada, in den USA und anderswo leben, reichen Form B über eine maltesische Botschaft, ein Hochkommissariat oder ein Konsulat ein, wo die eidesstattliche Erklärung und der Eid vor einem Beamten der Auslandsvertretung oder einer nach örtlichem Recht befugten Person geleistet werden. Die Auslandsvertretungen erheben eigene Gebühren, und Unterlagen, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, benötigen Apostillen und, wenn sie nicht auf Englisch oder Maltesisch abgefasst sind, beglaubigte Übersetzungen.

Nach der Registrierung

Sobald Sie die Registrierungsurkunde besitzen, beantragen Sie auf dem üblichen Weg eine maltesische Identitätskarte und einen maltesischen Reisepass. Wenn Sie Kinder haben, prüfen Sie, ob diese bereits durch Abstammung maltesische Staatsbürger sind oder registriert werden müssen; unser Leitfaden zur Registrierung eines Kindes und zum ersten Reisepass erklärt die Regeln.

So unterstützt Sie Mirabello Consultancy

Mirabello Consultancy ist ein Schweizer Beratungsunternehmen mit Büros in Zürich, Dubai und Hongkong SAR und unterstützt maltesische Familien aus der Ferne. Sie können Form B selbst einreichen; unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Akte vollständig und stimmig ist. Wir klären die Berechtigung, organisieren die Registrierung einer Ehe im Ausland, beschaffen Urkunden beim Öffentlichen Register von Malta und aus Pfarrregistern, koordinieren Apostillen und beglaubigte Übersetzungen, bereiten Form B und die gemeinsame eidesstattliche Erklärung vor, buchen den Termin bei der Agentur oder der passenden Auslandsvertretung und begleiten den Antrag bei den Behörden, bis die Urkunde ausgestellt ist. Fälle, die eine rechtliche Einschätzung erfordern, verweisen wir an einen zugelassenen maltesischen Rechtsanwalt.

Der Weg über die Heirat ist ein familiärer Weg, der nur Ehepartnern maltesischer Staatsbürger offensteht; entschieden wird nach der Berechtigung, nicht aufgrund einer Zahlung für die Staatsbürgerschaft. Alle unsere Leistungen für maltesische Familien sind auf unserer Übersichtsseite zu den Leistungen für maltesische Staatsbürger zusammengeführt, und Wege über die Heirat in anderen Ländern können Sie auf unserer Übersichtsseite zur Staatsbürgerschaft durch Heirat vergleichen.

Fragen

Maltesische Staatsbürgerschaft durch Heirat: häufig gestellte Fragen

Wie viele Jahre Ehe brauche ich für die maltesische Staatsbürgerschaft?

Sie benötigen am Tag der Antragstellung mindestens fünf Jahre Ehe mit einem maltesischen Staatsbürger und Zusammenleben mit ihm, und Sie müssen bei der Registrierung weiterhin verheiratet sein und zusammenleben. Die fünf Jahre werden ab dem Tag der Heirat gezählt, nicht ab Beginn der Beziehung.

Welches Formular verwende ich für die maltesische Staatsbürgerschaft durch Heirat?

Form B, den Antrag auf Registrierung als Staatsbürger Maltas durch eine mit einem Staatsbürger Maltas verheiratete Person, einzureichen bei der Aġenzija Komunità Malta. Es wird für Ehen nach Art. 4 und nach Art. 6 des maltesischen Staatsbürgerschaftsgesetzes verwendet; fast alle Antragsteller stellen ihren Antrag heute nach Art. 6.

Was kostet die maltesische Staatsbürgerschaft durch Heirat?

Die staatlichen Gebühren betragen 150 € für den Antrag mit Form B und 50 € für die Urkunde bei Bewilligung des Antrags, zuzüglich 10 € für jeden Eid, jede eidesstattliche Erklärung und jede sonstige Erklärung, die bei der Agentur beschworen wird. Die Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Malta kostet 2,60 €. Gebühren der Auslandsvertretung, Apostillen und Übersetzungen kommen hinzu.

Müssen wir in Malta leben, um die Voraussetzungen zu erfüllen?

Das maltesische Staatsbürgerschaftsgesetz verlangt fünf Jahre Ehe und Zusammenleben, schreibt aber selbst nicht vor, dass das Zusammenleben in Malta stattfinden muss. Viele Antragsteller leben im Ausland und stellen den Antrag über eine maltesische Auslandsvertretung. Da die Praxis abweichen kann, klären wir Ihre Situation mit der Agentur, bevor Sie den Antrag stellen.

Kann ich die maltesische Staatsbürgerschaft durch Heirat aus dem Ausland beantragen?

Ja. Sie können Form B über eine maltesische Botschaft, ein Hochkommissariat oder ein Konsulat einreichen, wo die gemeinsame eidesstattliche Erklärung und der Treueeid vor einem Beamten der Auslandsvertretung oder einer anderen nach örtlichem Recht befugten Person geleistet werden. Unterlagen, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, benötigen eine Apostille und, wo nötig, eine beglaubigte Übersetzung.

Muss meine im Ausland geschlossene Ehe zuerst in Malta registriert werden?

Ja. Eine außerhalb Maltas geschlossene Ehe muss beim Öffentlichen Register (Public Registry) von Identità registriert werden, bevor Form B bearbeitet werden kann. Die Registrierung kostet 2,60 € und erfordert die originale Heiratsurkunde mit Apostille, es sei denn, sie wurde in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt.

Kann die Witwe oder der Witwer eines maltesischen Staatsbürgers einen Antrag stellen?

Ja, wenn das Paar zum Zeitpunkt des Todes fünf Jahre Ehe und Zusammenleben hatte oder von der Heirat bis zum Tod zusammenlebte und der fünfte Hochzeitstag bis zum Tag der Antragstellung verstrichen ist. Dem Antrag werden die Sterbeurkunde und zwei eidesstattliche Erklärungen von engen Familienangehörigen beigefügt.

Verliere ich meine bisherige Staatsangehörigkeit, wenn ich maltesischer Staatsbürger werde?

Nicht nach maltesischem Recht: Malta lässt die doppelte Staatsbürgerschaft seit dem 10. Februar 2000 zu. Ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten, hängt vom Recht des betreffenden Staates ab; prüfen Sie dieses vor der Antragstellung.

Wie lange dauert das Verfahren zur maltesischen Staatsbürgerschaft durch Heirat?

Es gibt keine offizielle Bearbeitungszeit und kein kostenpflichtiges beschleunigtes Verfahren. Der Minister entscheidet über jeden Antrag, und manche Antragsteller werden zu einem Gespräch eingeladen. Eine vollständige, stimmige Akte vermeidet Nachforderungen von Unterlagen, die die meisten Verzögerungen verursachen.

Wie beginne ich die Zusammenarbeit mit Mirabello Consultancy?

Buchen Sie Ihre kostenlose Beratung über unsere Kontaktseite. Wir klären Ihre Berechtigung, sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie benötigen und wo Sie sie erhalten, und bereiten Ihre Akte für Form B vor. Staatliche Gebühren werden ohne Aufschlag abgerechnet, und unser Servicehonorar wird für jeden Fall individuell bestätigt, bevor Sie sich festlegen.

Informationen, keine Rechtsberatung. Staatliche Gebühren und Regeln können sich ändern; unsere Fachleute prüfen Ihren Fall anhand der aktuellen offiziellen Quellen.

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