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Der ausländische Ehepartner eines maltesischen Staatsbürgers kann sich nach fünf Jahren Ehe und Zusammenleben als maltesischer Staatsbürger registrieren lassen. Mirabello Consultancy stellt die standesamtlichen Unterlagen zusammen, bereitet Form B vor und begleitet Ihren Antrag bei der Aġenzija Komunità Malta, damit Ihre Akte gleich beim ersten Mal vollständig ist.
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Die kurze Antwort
Ein ausländischer Ehepartner kann sich nach Art. 6 des maltesischen Staatsbürgerschaftsgesetzes als maltesischer Staatsbürger registrieren lassen, wenn er seit mindestens fünf Jahren mit einem maltesischen Staatsbürger verheiratet ist und mit ihm zusammenlebt. Der Antrag wird mit Form B bei der Aġenzija Komunità Malta gestellt. Die Gebühr beträgt 150 € zuzüglich 50 € für die Urkunde, wenn der Antrag bewilligt wird.
Belege: Offizielle Quelle · MCP-Daten von Mirabello · Stand: 2026-10-16
Auf einen Blick
| Grundlage | Voraussetzung |
|---|---|
| Ehe | Verheiratet mit einer Person, die Staatsbürger Maltas ist oder wird, sei es durch Geburt, Abstammung, Registrierung oder Einbürgerung |
| Dauer | Am Tag der Antragstellung mindestens fünf Jahre Ehe und Zusammenleben, gerechnet ab dem Tag der Heirat |
| Fortbestehende Beziehung | Am Tag der Registrierung weiterhin verheiratet und zusammenlebend |
| Witwe oder Witwer | Antragsberechtigt, wenn das Paar bis zum Tod zusammenlebte und der fünfte Hochzeitstag verstrichen ist, oder wenn beim Tod fünf Jahre Ehe und Zusammenleben bestanden |
| Öffentliches Interesse und Eid | Die Verleihung darf dem öffentlichen Interesse nicht zuwiderlaufen, und der Antragsteller leistet den Treueeid |
| Doppelte Staatsbürgerschaft | Seit dem 10. Februar 2000 zulässig. Sie behalten Ihre bisherige Staatsangehörigkeit, soweit das Recht des betreffenden Staates dies erlaubt |
Schritt für Schritt
Im Detail
Ein ausländischer Staatsangehöriger, der mit einem maltesischen Staatsbürger verheiratet ist, kann nach Art. 6 des maltesischen Staatsbürgerschaftsgesetzes (Cap. 188) die Registrierung als Staatsbürger Maltas beantragen. Der maltesische Ehepartner kann die Staatsbürgerschaft durch Geburt, Abstammung, Registrierung oder Einbürgerung besitzen; der Weg steht dem Ehepartner jedes maltesischen Staatsbürgers offen. Am Tag der Antragstellung muss das Paar mindestens fünf Jahre verheiratet gewesen sein und zusammengelebt haben, und es muss bei der Registrierung weiterhin verheiratet sein und zusammenleben.
Die fünf Jahre laufen ab dem Tag der Heirat, nicht ab Beginn der Beziehung. Auch bei einem Paar, das vor der Heirat viele Jahre zusammenlebte, beginnt die maßgebliche Frist erst mit der Hochzeit. Die Ehe muss echt sein und tatsächlich fortbestehen, und die Behörden prüfen die Beziehung im Rahmen des Antrags.
Seit dem 1. September 2017 steht die Ehe in Malta gleichgeschlechtlichen Paaren offen, und gleichgeschlechtliche Ehepartner stellen ihren Antrag unter denselben Voraussetzungen nach Art. 6. Malta lässt die doppelte Staatsbürgerschaft seit dem 10. Februar 2000 zu, daher verlangt das maltesische Recht nicht, dass Sie bei der Registrierung als maltesischer Staatsbürger Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben; prüfen Sie, ob der Staat Ihrer anderen Staatsangehörigkeit dies zulässt.
Auch der Ehepartner eines verstorbenen maltesischen Staatsbürgers kann einen Antrag stellen. Eine Witwe oder ein Witwer ist antragsberechtigt, wenn das Paar zum Zeitpunkt des Todes mindestens fünf Jahre verheiratet war und zusammenlebte, oder wenn es von der Heirat bis zum Tod zusammenlebte und der fünfte Hochzeitstag bis zur Antragstellung verstrichen ist. Für diese Anträge sind die Sterbeurkunde und zwei eidesstattliche Erklärungen enger Familienangehöriger erforderlich.
Bei Ehepartnern, die sich nach fünf oder mehr Jahren des Zusammenlebens getrennt haben, stellt sich eine schwierigere Frage. Form B sieht eine Option für Antragsteller vor, die nach der Heirat mindestens fünf Jahre mit dem Ehepartner zusammengelebt haben, während das Gesetz von Ehepartnern spricht, die noch zusammenleben. Der Fall eines getrennt lebenden Ehepartners erfordert vor der Antragstellung eine individuelle rechtliche Einschätzung, und wir verweisen solche Fälle an einen zugelassenen maltesischen Rechtsanwalt.
Wenn Sie außerhalb Maltas geheiratet haben, muss die Ehe zuerst beim Öffentlichen Register (Public Registry) von Identità in Malta registriert werden. Die Registrierung kostet 2,60 € und erfordert die originale Heiratsurkunde mit Apostille, es sei denn, die Urkunde wurde in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt. Form B kann ohne eine in Malta registrierte Heiratsurkunde nicht bearbeitet werden, und Antragsteller, die das erst am Schalter erfahren, verlieren Monate.
Form B ist der Antrag auf Registrierung als Staatsbürger Maltas durch eine mit einem Staatsbürger Maltas verheiratete Person (Application for Registration as a Citizen of Malta by a Person Married to a Citizen of Malta). Die Agentur verlangt die Originale und von jedem Dokument eine Fotokopie:
Die Agentur kann weitere Unterlagen verlangen, wenn ein Fall es erfordert. Die Urkunden der Eltern des maltesischen Ehepartners sind oft am schwierigsten zu beschaffen, besonders bei Familien, deren Unterlagen in Pfarrarchiven liegen oder die Malta vor Generationen verlassen haben.
Die Antragsgebühr für Form B beträgt 150 €. Wird der Antrag bewilligt, fallen weitere 50 € an, wenn Sie die Registrierungsurkunde abholen. Jeder Eid, jede eidesstattliche Erklärung und jede sonstige Erklärung, die bei der Agentur beschworen wird, kostet 10 €. Jeder Antragsteller leistet den Treueeid, entweder bei der Aġenzija Komunità Malta in Valletta oder vor einem befugten Beamten bei einer maltesischen Auslandsvertretung.
Für die Staatsbürgerschaft durch Heirat gibt es kein kostenpflichtiges oder offizielles beschleunigtes Verfahren und keine veröffentlichte Bearbeitungszeit. Die Entscheidung liegt beim Minister, der überzeugt sein muss, dass die Verleihung dem öffentlichen Interesse nicht zuwiderläuft, und manche Antragsteller werden zu einem Gespräch eingeladen. Eine vollständige, stimmige Akte ist der einzige Hebel für den Zeitrahmen: Ein Antrag, der korrigiert oder ergänzt werden muss, wartet schlicht länger.
Sie müssen für den Antrag nicht nach Malta reisen. Ehepartner, die in Australien, im Vereinigten Königreich, in Kanada, in den USA und anderswo leben, reichen Form B über eine maltesische Botschaft, ein Hochkommissariat oder ein Konsulat ein, wo die eidesstattliche Erklärung und der Eid vor einem Beamten der Auslandsvertretung oder einer nach örtlichem Recht befugten Person geleistet werden. Die Auslandsvertretungen erheben eigene Gebühren, und Unterlagen, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, benötigen Apostillen und, wenn sie nicht auf Englisch oder Maltesisch abgefasst sind, beglaubigte Übersetzungen.
Sobald Sie die Registrierungsurkunde besitzen, beantragen Sie auf dem üblichen Weg eine maltesische Identitätskarte und einen maltesischen Reisepass. Wenn Sie Kinder haben, prüfen Sie, ob diese bereits durch Abstammung maltesische Staatsbürger sind oder registriert werden müssen; unser Leitfaden zur Registrierung eines Kindes und zum ersten Reisepass erklärt die Regeln.
Mirabello Consultancy ist ein Schweizer Beratungsunternehmen mit Büros in Zürich, Dubai und Hongkong SAR und unterstützt maltesische Familien aus der Ferne. Sie können Form B selbst einreichen; unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Akte vollständig und stimmig ist. Wir klären die Berechtigung, organisieren die Registrierung einer Ehe im Ausland, beschaffen Urkunden beim Öffentlichen Register von Malta und aus Pfarrregistern, koordinieren Apostillen und beglaubigte Übersetzungen, bereiten Form B und die gemeinsame eidesstattliche Erklärung vor, buchen den Termin bei der Agentur oder der passenden Auslandsvertretung und begleiten den Antrag bei den Behörden, bis die Urkunde ausgestellt ist. Fälle, die eine rechtliche Einschätzung erfordern, verweisen wir an einen zugelassenen maltesischen Rechtsanwalt.
Der Weg über die Heirat ist ein familiärer Weg, der nur Ehepartnern maltesischer Staatsbürger offensteht; entschieden wird nach der Berechtigung, nicht aufgrund einer Zahlung für die Staatsbürgerschaft. Alle unsere Leistungen für maltesische Familien sind auf unserer Übersichtsseite zu den Leistungen für maltesische Staatsbürger zusammengeführt, und Wege über die Heirat in anderen Ländern können Sie auf unserer Übersichtsseite zur Staatsbürgerschaft durch Heirat vergleichen.
Fragen
Sie benötigen am Tag der Antragstellung mindestens fünf Jahre Ehe mit einem maltesischen Staatsbürger und Zusammenleben mit ihm, und Sie müssen bei der Registrierung weiterhin verheiratet sein und zusammenleben. Die fünf Jahre werden ab dem Tag der Heirat gezählt, nicht ab Beginn der Beziehung.
Form B, den Antrag auf Registrierung als Staatsbürger Maltas durch eine mit einem Staatsbürger Maltas verheiratete Person, einzureichen bei der Aġenzija Komunità Malta. Es wird für Ehen nach Art. 4 und nach Art. 6 des maltesischen Staatsbürgerschaftsgesetzes verwendet; fast alle Antragsteller stellen ihren Antrag heute nach Art. 6.
Die staatlichen Gebühren betragen 150 € für den Antrag mit Form B und 50 € für die Urkunde bei Bewilligung des Antrags, zuzüglich 10 € für jeden Eid, jede eidesstattliche Erklärung und jede sonstige Erklärung, die bei der Agentur beschworen wird. Die Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Malta kostet 2,60 €. Gebühren der Auslandsvertretung, Apostillen und Übersetzungen kommen hinzu.
Das maltesische Staatsbürgerschaftsgesetz verlangt fünf Jahre Ehe und Zusammenleben, schreibt aber selbst nicht vor, dass das Zusammenleben in Malta stattfinden muss. Viele Antragsteller leben im Ausland und stellen den Antrag über eine maltesische Auslandsvertretung. Da die Praxis abweichen kann, klären wir Ihre Situation mit der Agentur, bevor Sie den Antrag stellen.
Ja. Sie können Form B über eine maltesische Botschaft, ein Hochkommissariat oder ein Konsulat einreichen, wo die gemeinsame eidesstattliche Erklärung und der Treueeid vor einem Beamten der Auslandsvertretung oder einer anderen nach örtlichem Recht befugten Person geleistet werden. Unterlagen, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, benötigen eine Apostille und, wo nötig, eine beglaubigte Übersetzung.
Ja. Eine außerhalb Maltas geschlossene Ehe muss beim Öffentlichen Register (Public Registry) von Identità registriert werden, bevor Form B bearbeitet werden kann. Die Registrierung kostet 2,60 € und erfordert die originale Heiratsurkunde mit Apostille, es sei denn, sie wurde in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt.
Ja, wenn das Paar zum Zeitpunkt des Todes fünf Jahre Ehe und Zusammenleben hatte oder von der Heirat bis zum Tod zusammenlebte und der fünfte Hochzeitstag bis zum Tag der Antragstellung verstrichen ist. Dem Antrag werden die Sterbeurkunde und zwei eidesstattliche Erklärungen von engen Familienangehörigen beigefügt.
Nicht nach maltesischem Recht: Malta lässt die doppelte Staatsbürgerschaft seit dem 10. Februar 2000 zu. Ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten, hängt vom Recht des betreffenden Staates ab; prüfen Sie dieses vor der Antragstellung.
Es gibt keine offizielle Bearbeitungszeit und kein kostenpflichtiges beschleunigtes Verfahren. Der Minister entscheidet über jeden Antrag, und manche Antragsteller werden zu einem Gespräch eingeladen. Eine vollständige, stimmige Akte vermeidet Nachforderungen von Unterlagen, die die meisten Verzögerungen verursachen.
Buchen Sie Ihre kostenlose Beratung über unsere Kontaktseite. Wir klären Ihre Berechtigung, sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie benötigen und wo Sie sie erhalten, und bereiten Ihre Akte für Form B vor. Staatliche Gebühren werden ohne Aufschlag abgerechnet, und unser Servicehonorar wird für jeden Fall individuell bestätigt, bevor Sie sich festlegen.
Informationen, keine Rechtsberatung. Staatliche Gebühren und Regeln können sich ändern; unsere Fachleute prüfen Ihren Fall anhand der aktuellen offiziellen Quellen.
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