- Die Wegzugsbesteuerung (§6 AStG) trifft Personen, die in 7 der letzten 12 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland waren — seit 2025 auch ETF- und Fondsanleger
- Besteuert wird ein fiktiver Veräußerungsgewinn mit rund 26,375 % (Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag), ohne dass ein Anteil verkauft wird
- Beim Wegzug in ein EU/EWR-Land greift automatisch eine unbegrenzte, zinsfreie Stundung bis zum tatsächlichen Verkauf der Anteile
- Sonderfall Schweiz: Nach der BMF-Verwaltungspraxis und dem DBA Deutschland–Schweiz gilt beim Wegzug in die Schweiz eine vergleichbare unbegrenzte Stundung — als einziger Drittstaat
- Golden-Visa-Programme in Griechenland, Portugal, Malta und Zypern schaffen den EU-Wohnsitz, der die automatische Stundung aktiviert, und kombinieren ihn mit günstigen Steuerregimen
- Eine zweite Staatsbürgerschaft (CBI) dient der Pass-Diversifikation; für die Stundung ist jedoch das Wohnsitzland entscheidend, nicht die Staatsbürgerschaft
- Die Planung sollte 12–24 Monate vor dem Wegzug beginnen — je früher, desto größer der Gestaltungsspielraum
Was ist die Wegzugsbesteuerung — und wer ist 2026 betroffen?
Das Außensteuergesetz existiert seit 1972 und sollte ursprünglich verhindern, dass stille Reserven in deutschen Unternehmensbeteiligungen durch einen Wegzug der deutschen Besteuerung entzogen werden. Lange Zeit erfasste §6 AStG ausschließlich Anteile an Kapitalgesellschaften nach §17 EStG — also Beteiligungen von mindestens 1 % an einer GmbH oder AG.
Mit dem Jahressteuergesetz 2024, in Kraft seit dem 1. Januar 2025, wurde der Anwendungsbereich massiv ausgeweitet: Seither unterliegen auch Anteile an Investmentfonds und ETFs nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG) der Wegzugsbesteuerung. Damit sind Millionen deutscher Privatanleger erstmals betroffen — viele, ohne es zu wissen. Die gesetzliche Grundlage finden Sie in §6 AStG auf gesetze-im-internet.de.
Betroffen sind Sie 2026, wenn alle folgenden Punkte zutreffen: Sie waren in mindestens 7 der letzten 12 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, Sie verlegen Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, und Sie halten zum Wegzugszeitpunkt Anteile mit unrealisierten Gewinnen (GmbH-/AG-Beteiligungen ab 1 % oder Fonds- und ETF-Anteile).
Mirabello Consultancy ist in Zürich und Dubai ansässig, IMC-Mitglied und ACAMS-zertifiziert und hat über 350 Golden-Visa-Fälle mit einer Erfolgsquote von 99 % begleitet. Wenn Sie Ihren Wegzug planen, lohnt sich eine frühzeitige Standortbestimmung — eine kostenlose Erstberatung klärt Ihre persönliche Betroffenheit.
Wie hoch ist die Wegzugssteuer und wie wird sie berechnet?
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel verdeutlicht die Dimension. Ein Anleger aus München hält ein ETF-Depot mit einem Marktwert von 2.000.000 EUR bei Anschaffungskosten von 800.000 EUR.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Marktwert ETFs am Wegzugstag | 2.000.000 EUR |
| Steuerliche Anschaffungskosten | 800.000 EUR |
| Fiktiver Veräußerungsgewinn | 1.200.000 EUR |
| Bemessungsgrundlage nach 30 % Teilfreistellung | 840.000 EUR |
| Steuer rund 26,375 % (ohne Stundung sofort fällig) | ca. 221.550 EUR |
Ohne Planung wären hier rund 221.550 EUR sofort an das Finanzamt zu zahlen — für einen Gewinn, der nur auf dem Papier besteht. Hinzu kommen je nach Konstellation Vorabpauschalen aus Vorjahren sowie eine mögliche Kirchensteuerpflicht. Eine individuelle steuerliche Berechnung ist daher unverzichtbar.
Wichtig für die Praxis: Seit dem 1. Januar 2026 ist die elektronische ASt-Mitteilung über das Portal des Bundesfinanzministeriums verpflichtend. Wer mit betroffenen Anteilen auswandert, muss den Vorgang elektronisch melden. Offizielle Informationen dazu beim Bundesministerium der Finanzen. Speziell für ETF-Anleger haben wir die Details in einem eigenen Leitfaden aufbereitet: Wegzugsbesteuerung auf ETFs 2026 →
Welche Wegzugsziele lösen eine sofortige Steuerzahlung aus?
Das Zielland ist der wichtigste Hebel der gesamten Planung. Drei Kategorien sind zu unterscheiden:
1. EU/EWR-Staaten — die unbegrenzte Stundung. Wer nach Portugal, Griechenland, Malta, Zypern, Österreich, Irland oder in einen anderen EU/EWR-Staat zieht, profitiert von einer automatischen, unbefristeten und zinsfreien Stundung. Diese Regelung geht auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache de Lasteyrie du Saillant (Rechtssache C-9/02) zurück und ist Ausdruck der europäischen Niederlassungsfreiheit. Die Steuer entsteht zwar dem Grunde nach, wird aber erst beim echten Verkauf der Anteile erhoben.
2. Klassische Drittstaaten — sofortige Fälligkeit. Beim Wegzug in die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate oder in die Karibik ist die Wegzugssteuer grundsätzlich sofort fällig. Seit 2026 wurden die früheren unbefristeten Stundungen abgeschafft; möglich ist nur noch eine Ratenzahlung über sieben Jahre — in der Regel gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung wie einer Bankbürgschaft.
3. Die Schweiz — der Sonderfall. Die Schweiz ist kein EU/EWR-Staat, wird aber nach der BMF-Verwaltungspraxis und dem Doppelbesteuerungsabkommen in diesem Punkt günstiger behandelt als jeder andere Drittstaat. Dazu im nächsten Abschnitt mehr.
Wie funktioniert die unbegrenzte Stundung beim Wegzug in die Schweiz?
Für vermögende Deutsche, die ihre Anteile dauerhaft halten möchten, ist die Schweiz damit eine der interessantesten Optionen überhaupt: Sie verbindet die unbegrenzte Stundung der Wegzugssteuer mit der schweizerischen Aufwandbesteuerung (Pauschalbesteuerung), die nicht erwerbstätigen Zuzügern eine pauschale Besteuerung ermöglicht — der eidgenössische Mindestwert liegt 2026 bei rund CHF 435.000.
Ein wichtiger Planungshinweis betrifft jedoch die Wechselwirkung beider Instrumente: Wer in der Schweiz für die Pauschalbesteuerung optiert, gilt unter dem Doppelbesteuerungsabkommen unter Umständen als nicht in der Schweiz ansässig. Das kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach §2 AStG von fünf auf zehn Jahre verlängern. Eine gängige Gestaltung besteht darin, zunächst die ordentliche Besteuerung in der Schweiz zu wählen und erst nach Ablauf dieser Frist zur Pauschalbesteuerung zu wechseln. Diese Entscheidung sollte stets individuell mit Steuerberatern in beiden Ländern abgestimmt werden.
Mirabello Consultancy ist in Zürich ansässig und kennt die Realitäten des Schweizer Steuersystems aus erster Hand. Den vollständigen Ablauf einschließlich Kantonsauswahl beschreiben wir hier im Detail: Wegzug in die Schweiz 2026 — der vollständige Steuerleitfaden →
Welche EU-Golden-Visa-Programme aktivieren die automatische Stundung?
Ein Golden Visa ermöglicht es, einen EU-Wohnsitz zu begründen, bevor der steuerliche Mittelpunkt aus Deutschland verlagert wird. In der richtigen Reihenfolge angewendet — zuerst Residenz im Zielland, dann steuerlicher Wegzug — entsteht die ideale Ausgangslage, um die volle Stundungsregelung zu nutzen.
Griechenland Golden Visa. Investition ab €250.000 über die neue Startup-Route (2026) oder €400.000–€800.000 in Immobilien. Als EU-Land aktiviert Griechenland die Stundung und bietet zusätzlich ein Pauschalsteuerregime für zuziehende Hochvermögende mit ausländischem Einkommen (rund €100.000 pro Jahr). Es besteht keine Mindestaufenthaltspflicht. Mehr zum Griechenland Golden Visa →
Portugal Golden Visa. Die Fondsroute wird in etwa 12–18 Monaten bearbeitet, während Immobilienanträge bei der AIMA deutlich länger dauern. Portugal bleibt als EU-Mitglied ein starker Stundungs-Kandidat; der 2026 gewählte Präsident gilt als programmfreundlich. Mehr zum Portugal Golden Visa →
Malta Permanent Residency. Malta bietet einen der steuerlich günstigsten Rahmen der EU: Über den Non-Dom-Status bleiben ausländische Einkünfte, die nicht nach Malta überwiesen werden, faktisch unbesteuert, bei einer Mindeststeuer von rund €15.000 pro Jahr. Als EU-Mitglied aktiviert Malta die volle Stundung. Mehr zur Residenz auf Malta →
Zypern Daueraufenthalt. Investition ab €300.000 in Immobilien, kein Mindestaufenthalt, EU- und Schengen-Zugang. Der Non-Dom-Status (bis zu 17 Jahre, keine Steuer auf Wertpapiergewinne) wurde 2026 durch eine liberalisierte 60-Tage-Steuerresidenzregel weiter aufgewertet.
Einen vollständigen Vergleich aller Residenzprogramme finden Sie auf unserer Übersicht: Beste Golden-Visa-Programme 2026 →
Wie hilft eine zweite Staatsbürgerschaft bei der Wegzugsplanung?
Seit der Liberalisierung der deutschen Mehrstaatigkeit im Juni 2024 können deutsche Staatsangehörige eine zweite Staatsbürgerschaft erwerben, ohne ihren deutschen Pass aufzugeben. Damit entfällt das wichtigste historische Hindernis für CBI-Programme im deutschsprachigen Raum.
Eine zweite Staatsbürgerschaft schafft Reisefreiheit unabhängig von geopolitischen Entwicklungen, eine rechtliche Struktur für internationales Vermögen sowie eine unbefristete, auf Kinder vererbbare Planungssicherheit. Karibische Programme wie Dominica (ab $200.000), Antigua ($230.000) oder Grenada ($235.000) liegen außerhalb des EU/EWR-Raums — für die Stundung ist daher der parallele EU-Wohnsitz entscheidend.
Welche Optionen deutsche Staatsbürger 2026 konkret haben, erläutern wir hier: Zweiter Pass für Deutsche 2026 →. Einen Überblick über alle aktuellen Programme bietet unsere Übersicht: Beste Citizenship-by-Investment-Programme 2026 →. Für Mandanten mit US-Bezug ist zudem die VAE-Golden-Visa als steuerfreier Wohnsitz interessant.
Welche Fehler sollten Sie 2026 bei der Wegzugsplanung vermeiden?
- Zu späte Planung. Stufenweise Gewinnrealisierung innerhalb der jährlichen Freibeträge und die korrekte Strukturierung des Depots brauchen Vorlauf. Ideal sind 12–24 Monate.
- Falsches Zielland. Wer in einen klassischen Drittstaat zieht, riskiert die sofortige Fälligkeit. EU/EWR-Staaten und die Schweiz bieten die Stundung.
- ASt-Mitteilung vergessen. Seit Januar 2026 ist die elektronische Meldung verpflichtend; ein Versäumnis kann zu Problemen mit dem Finanzamt führen.
- Auf Reformen warten. Eine im Frühjahr 2026 von Unternehmerverbänden geforderte Mobilitätsreform (höhere Schwellenwerte, Rückkehrerregelung) befindet sich weiterhin im Lobby-Stadium — es gibt keinen Gesetzentwurf. Planen Sie nach den heute geltenden Regeln.
Häufige Fragen (FAQ) zur Wegzugsbesteuerung 2026?
Kann ich die Wegzugsbesteuerung vollständig vermeiden?
Eine vollständige Vermeidung ist im Rahmen des §6 AStG nicht vorgesehen — die Steuer entsteht dem Grunde nach. Beim Wegzug in ein EU/EWR-Land oder in die Schweiz wird sie jedoch unbegrenzt und zinsfrei gestundet und erst beim tatsächlichen Verkauf der Anteile fällig. Mit guter Planung kann dieser Zeitpunkt weit in die Zukunft verschoben oder durch einen späteren Verkauf in einem steuergünstigen Wohnsitzland erheblich entlastet werden.
Gilt die Wegzugsbesteuerung auch für ETF-Sparpläne?
Ja. Alle über einen Sparplan akkumulierten Anteile unterliegen bei Wegzug der Besteuerung, unabhängig davon, ob sie über einen Sparplan oder als Einmalanlage erworben wurden. Jede Rate hat ihre eigenen Anschaffungskosten; der Gesamtgewinn ergibt sich aus der Summe aller Positionen.
Was passiert, wenn ich innerhalb von sieben Jahren nach Deutschland zurückkehre?
Kehren Sie innerhalb der gesetzlichen Frist zurück und haben die Anteile in der Zwischenzeit nicht verkauft, kann die festgesetzte Wegzugssteuer auf Antrag rückgängig gemacht werden. Voraussetzung ist, dass keine Steuerumgehungsabsicht vorlag und der Vorgang dem Finanzamt korrekt gemeldet wurde.
Löst die Schweizer Pauschalbesteuerung das Problem der Wegzugssteuer automatisch?
Nein. Die Stundung der Wegzugssteuer beim Wegzug in die Schweiz und die Pauschalbesteuerung sind zwei getrennte Instrumente. Die Pauschalbesteuerung ist langfristig sehr attraktiv, kann aber über das Doppelbesteuerungsabkommen die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach §2 AStG von fünf auf zehn Jahre verlängern. Beide Aspekte sollten gemeinsam geplant werden.
Wie beginne ich mit Mirabello Consultancy die Emigrationsplanung?
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten. Wir analysieren Ihre Situation — Depotwert und -zusammensetzung, geplantes Zielland, Zeithorizont und Familiensituation — und erarbeiten eine maßgeschneiderte Strategie inklusive Empfehlung des optimalen Residenz- oder Staatsbürgerschaftsprogramms und Koordination mit Steuerberatern im Zielland. Mirabello Consultancy ist in Zürich und Dubai ansässig und begleitet DACH-Mandanten mit einer Erfolgsquote von 99 %. Kostenlose Beratung buchen →
Die Wegzugsbesteuerung ist seit der Ausweitung auf ETFs und Fonds keine Randerscheinung mehr, sondern ein zentrales Planungsthema für jeden vermögenden Deutschen, der ins Ausland ziehen möchte. Ohne Vorbereitung wird auf nicht realisierte Gewinne eine sofort fällige Steuer erhoben — mit der richtigen Struktur lässt sie sich dagegen vollkommen legal aufschieben.
Der entscheidende Hebel ist das Zielland: Wer in ein EU/EWR-Land oder — als einzigen Drittstaat — in die Schweiz zieht, aktiviert die unbegrenzte, zinsfreie Stundung. Ein Golden Visa schafft den dafür nötigen Wohnsitz, kombiniert ihn mit günstigen Steuerregimen, und eine zweite Staatsbürgerschaft ergänzt die Struktur als Pass-Diversifikation. Entscheidend ist, früh zu beginnen und nach den heute geltenden Regeln zu planen.
Mirabello Consultancy ist in Zürich ansässig, IMC- und ACAMS-zertifiziert und versteht die steuerlichen Realitäten von DACH-Hochvermögenden aus erster Hand. Mit über 350 begleiteten Golden-Visa-Fällen und einer Erfolgsquote von 99 % begleiten wir Ihre Emigrationsplanung mit Schweizer Präzision und persönlicher Diskretion — von der Wahl des optimalen Programms bis zur Koordination mit Steuerberatern im Zielland.
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