Wegzug in die Schweiz 2026: Unbegrenzte Stundung der Wegzugsbesteuerung — und welche Rolle ein zweiter Pass spielt

20. April 2026
Wegzug in die Schweiz 2026: Unbegrenzte Stundung der Wegzugsbesteuerung — und welche Rolle ein zweiter Pass spielt
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Für deutsche Anleger, die in die Schweiz auswandern möchten, gibt es eine steuerliche Ausnahmeregel, die in der Öffentlichkeit kaum bekannt ist — und die Mirabello Consultancy in der täglichen Beratungspraxis als einen der wichtigsten Unterschiede im Investment-Migration-Bereich bezeichnet: Der Wegzug von Deutschland in die Schweiz löst keine sofortige Zahlung der Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG aus. Stattdessen gilt eine unbegrenzte, zinsfreie Stundung — bestätigt durch die BMF-Verwaltungspraxis und das Deutsch-Schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen. Dies ist ein fundamentaler Unterschied zu praktisch allen anderen Nicht-EU-Destinationen. Wer aus Deutschland in die USA, die VAE, nach Großbritannien oder in die Karibik auswandert, muss die Wegzugsbesteuerung auf ETF-Gewinne, Unternehmensbeteiligungen und Fondsanteile im Jahr des Wegzugs zahlen. Wer in die Schweiz zieht, zahlt zunächst gar nichts — die Steuer wird auf denselben Standard gehoben wie ein Wegzug in ein EU-Land. Kombiniert mit den einzigartigen Vorteilen der Schweiz — Pauschalbesteuerung, null Kapitalertragsteuer auf private Finanzanlagen, politische Stabilität, hochwertige Infrastruktur und Mirabello Consultancys eigenem Hauptsitz in Zürich — ist der Wegzug in die Schweiz für DACH-HNWIs mit substanziellem Anlagedepot die steuerlich rationalste und strategisch stärkste Option ausserhalb der EU. Dieser Leitfaden erklärt den vollständigen Mechanismus, die kantonalen Unterschiede bei der Pauschalsteuer und wie eine zweite Staatsbürgerschaft (CBI) als ergänzende Strategie die Planungssicherheit auf ein neues Niveau hebt.
  • Wegzug Deutschland → Schweiz: unbegrenzte, zinsfreie Stundung der §6 AStG Wegzugsbesteuerung — bestätigt durch BMF-Verwaltungspraxis und das Deutsch-Schweizerische DBA
  • Dies gilt für alle §6 AStG-Tatbestände: GmbH-Beteiligungen (§17 EStG), ETF-Anteile (seit Jan 2025), Investmentfondsanteile — sofern beim tatsächlichen Verkauf die Steuer dann abgerechnet wird
  • Keine sofortige Zahlung, keine Zinsen, keine Sicherheitsleistungen beim Finanzamt — anders als bei Wegzug in UAE, USA oder Karibik
  • Schweiz: null Kapitalertragsteuer auf Gewinne aus dem Verkauf privater Wertpapiere und ETFs — langfristig kein Steuerrisiko auf zukünftige Wertsteigerungen
  • Pauschalbesteuerung (Aufwandbesteuerung): ab CHF 435.000 Bundessteuer-Bemessungsgrundlage; in Vorzugskantonen (Zug, Schwyz, Obwalden) deutlich attraktiver
  • Zweite Staatsbürgerschaft (CBI) als Ergänzung: gibt zusätzliche Pass-Optionen, Reisefreiheit und Planungssicherheit — ab $130.000 (Vanuatu) bis $235.000 (Grenada)
  • Mirabello Consultancy, Hauptsitz Zürich: einzige IMC-zertifizierte Investment-Migration-Beratung mit direktem Zugang zu Schweizer Steuerberaternetzwerk
🇨🇭 Das Wichtigste in Kürze:
  • Wegzug Deutschland → Schweiz: §6 AStG wird unbegrenzt, zinslos gestundet (BMF-bestätigt)
  • Schweiz = null Kapitalertragsteuer auf Wertpapiergewinne im Privatvermögen
  • Pauschalsteuer ab CHF 435K (Bundesebene) — Vorzugskantone erheblich günstiger
  • CBI als zweite Schicht: Reisepass-Diversifikation ab $130K möglich
  • Mirabello Consultancy, Zürich: direkte Beratung, kein Umweg

Warum ist die Schweiz bei der Wegzugsbesteuerung besonders — anders als UAE, USA und Karibik?

Kurze Antwort: Die Schweiz ist kein EU/EWR-Staat, erhält aber dennoch eine Sonderbehandlung bei der deutschen §6 AStG Wegzugsbesteuerung. Durch die BMF-Verwaltungspraxis und das Deutsch-Schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gilt beim Wegzug in die Schweiz eine unbegrenzte, zinsfreie Stundung der Wegzugssteuer — identisch zum Schutz, den EU/EWR-Länder bieten. Dieser Sonderstatus gilt nicht für UAE, USA, Großbritannien oder karibische Länder.

Das Standardbild in der deutschen Steuerberatung ist folgendes: Wegzug in die EU/EWR = Stundung. Wegzug in Drittstaaten = sofortige Zahlung. Diese Vereinfachung trifft für die meisten Drittstaaten zu — aber nicht für die Schweiz.

Das Deutsch-Schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA, ursprünglich 1971, zuletzt 2011 revidiert) enthält besondere Bestimmungen zu Veräußerungsgewinnen und zur gegenseitigen Amtshilfe. Das BMF hat in seiner Verwaltungspraxis bestätigt, dass bei Wegzug nach Deutschland in die Schweiz keine sofortige Fälligkeit der §6 AStG Wegzugssteuer eintritt. Stattdessen gilt die Steuer als gestundet — unbegrenzt, zinslos — bis zum tatsächlichen Verkauf der betroffenen Anteile.

Der Grund: Das DBA Deutschland-Schweiz sieht Regelungen vor, die Deutschland die notwendige steuerliche Amtshilfe und Informationsaustausch sichern, die nach OECD-Standard für eine solche Stundungsregelung notwendig sind. Die Schweiz ist seit 2017 OECD-konform im automatischen Informationsaustausch (AEOI) — und dieser Standard ist die Voraussetzung für die wohlwollende BMF-Verwaltungspraxis.

Weiterführende Analyse: ROSE & PARTNER: Wegzugsbesteuerung und Schweiz — detaillierte Analyse | EY Germany: §6 AStG und ETFs ab 2025

Mirabello-Leitfaden: Wegzugsbesteuerung auf ETFs 2026: §6 AStG für Fondsanleger — vollständiger Leitfaden →

Was bedeutet die unbegrenzte Stundung konkret für den Wegzug in die Schweiz?

Kurze Antwort: Die Stundung bedeutet: Sie müssen beim Wegzug nach Deutschland in die Schweiz keine Wegzugssteuer zahlen. Es sind keine Sicherheitsleistungen beim Finanzamt zu hinterlegen, keine Zinsen laufen auf, und keine Ratenzahlungen sind fällig. Die §6 AStG-Steuer entsteht erst in dem Moment, in dem Sie die betroffenen Anteile (ETFs, Fonds, GmbH-Beteiligungen) tatsächlich verkaufen — egal ob das in 5, 15 oder 30 Jahren ist.

Zur Erinnerung: §6 AStG wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 ab dem 1. Januar 2025 auf ETF-Anteile und Investmentfondsanteile erweitert. Seither betrifft es drei Kategorien:

  • Kategorie 1 (alt): Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1 % Beteiligung (§17 EStG) — z. B. GmbH-Anteile, nicht börsennotierte Firmenbeteiligungen
  • Kategorie 2 (neu seit 2025): ETF-Anteile und UCITS-Fonds nach §§18, 19 InvStG — z. B. MSCI World, S&P 500 ETFs
  • Kategorie 3 (neu seit 2025): Anteile an Spezialinvestmentfonds — häufig in Family-Office-Strukturen

Für alle drei Kategorien gilt die Schweizer Sonderregel: Beim Wegzug in die Schweiz wird die §6 AStG-Steuer gestundet. Es sind folgende Pflichten zu erfüllen, aber keine Zahlungen zu leisten:

  • Einreichen einer §6 AStG Meldung beim zuständigen deutschen Finanzamt im Jahr des Wegzugs
  • Seit Januar 2026: Nutzung des neuen BMF-Formulars „ASt – Mitteilung" über das BMF-Finanzportal
  • Jährliche Berichtspflicht über den Fortbestand der Anteile, solange die gestundete Steuer nicht festgesetzt wurde
  • Meldung des tatsächlichen Verkaufs an das deutsche Finanzamt, wenn die Anteile realisiert werden

Was passiert beim Verkauf der Anteile in der Schweiz? Die ursprünglich im Jahr des Wegzugs berechnete deutsche Wegzugssteuer wird fällig — basierend auf dem fiktiven Veräußerungsgewinn zum Zeitpunkt des Wegzugs, nicht auf dem späteren tatsächlichen Verkaufspreis. Ist der Wert der Anteile zwischenzeitlich gesunken, kann ein Antrag auf Anpassung gestellt werden. Ist er gestiegen, bleibt es bei der niedrigeren Wegzugssteuer aus dem Wegzugsjahr — ein finanzieller Vorteil bei stark wachsenden ETF-Positionen.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Stundung erfordert, dass der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich in die Schweiz verlagert. Ein reines Postfach oder eine Briefkastenkonstruktion ohne echten Wohnsitz in der Schweiz erkennt das BMF nicht an. Es muss eine echte Ummeldung des steuerlichen Hauptwohnsitzes stattfinden — Abmeldung in Deutschland, Anmeldung und tatsächliche Präsenz in der Schweiz. Mirabello Consultancy koordiniert diesen Prozess vollständig.

Welche Steuervorteile bietet die Schweiz für deutsche Auswanderer zusätzlich?

Kurze Antwort: Die Schweiz kennt keine Kapitalertragsteuer auf Gewinne aus dem Verkauf privater Wertpapiere (ETFs, Aktien, Anleihen) im Privatvermögen. Kapitalgewinne auf Wertpapiere sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei — solange die Person nicht als gewerblicher Wertpapierhändler gilt. Zusätzlich bietet die Pauschalbesteuerung (Aufwandbesteuerung) für zugezogene ausländische Staatsbürger attraktive Optionen.

Für einen deutschen Anleger mit einem substanziellen ETF-Portfolio ergibt sich folgender konkreter Vorteil:

In Deutschland (vor Wegzug): Zukünftige ETF-Gewinne nach dem Wegzug unterliegen in Deutschland 26,4 % Abgeltungsteuer (sofern noch steuerpflichtig).

In der Schweiz (nach Wegzug): Zukünftige Kursgewinne beim Verkauf von ETFs und Aktien im Privatvermögen: null Prozent Steuer — sofern keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Dividendeneinkünfte unterliegen der Schweizer Einkommensteuer, die je nach Kanton und Bemessungsgrundlage deutlich unter dem deutschen Niveau liegt.

Konkret: Ein Anleger, der sein ETF-Depot mit einem Wert von CHF 3 Millionen und einem aufgelaufenen Gewinn von CHF 1,5 Millionen nach Wegzug in die Schweiz verkauft, zahlt auf diesen Gewinn in der Schweiz null Schweizer Steuern. Die in Deutschland gestundete Wegzugssteuer auf den zum Wegzugszeitpunkt festgelegten Betrag wird fällig — aber der gesamte darüber hinausgehende Wertzuwachs nach dem Wegzug bleibt in der Schweiz steuerfrei.

Dies ist ein struktureller Vorteil gegenüber Malta (Non-Dom gilt nur für nicht remittierte Einkünfte), Zypern (null CGT gilt, aber mit 60-Tage-Regelung) und Portugal (NHR 2.0 gilt für qualifizierte Aktivitäten). Die Schweiz bietet diesen Vorteil pauschal für alle Privatanleger — ohne Antragsstellung, ohne Qualifikationsbedingungen, ohne Aufenthaltspflicht (ausser steuerlicher Residenz).

Was ist die Schweizer Pauschalbesteuerung (Aufwandbesteuerung) und ist sie für Deutsche relevant?

Kurze Antwort: Die Schweizer Pauschalbesteuerung (Aufwandbesteuerung) richtet sich an ausländische Staatsangehörige, die erstmals oder nach mindestens 10-jähriger Abwesenheit in die Schweiz ziehen und dort keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Statt auf das tatsächliche weltweite Einkommen wird auf einem Pauschalebetrag besteuert — auf Bundesebene mindestens dem Fünffachen der jährlichen Wohnkosten, mindestens CHF 435.000 Steuerbemessungsgrundlage [VERIFY aktueller Bundesbetrag 2026].

Für deutsche Staatsbürger, die erstmals in die Schweiz ziehen (oder seit mindestens 10 Jahren nicht dort ansässig waren), ist die Pauschalbesteuerung eine sehr attraktive Option — sofern sie in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben. Der genaue Mechanismus:

  • Bemessungsgrundlage: Mindestens das Fünffache der jährlichen Wohnkosten, mindestens CHF 435.000/Jahr auf Bundesebene
  • Kantonal: Die meisten Kantone haben eigene Mindestbemessungsgrundlagen. Vorzugskantone wie Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug liegen teils unter CHF 250.000 [VERIFY kantonal 2026]
  • Keine Offenlegung des weltweiten Einkommens oder Vermögens gegenüber den Schweizer Behörden erforderlich
  • Nicht möglich: Erwerbstätigkeit in der Schweiz ist ausgeschlossen — auch keine Geschäftsführer-Rolle in einer Schweizer GmbH
  • Anforderung: Echter Wohnsitz in der Schweiz (Haupt- oder Nebenwohnsitz mit Aufenthalt)

Ein Vergleich mit anderen EU-Optionen zeigt den Vorteil: Während Griechenland CHF 100.000/Jahr Pauschalsteuer erhebt und Portugal NHR 2.0 auf qualifizierte Aktivitäten beschränkt ist, bietet die Schweizer Aufwandbesteuerung in Vorzugskantonen die niedrigsten effektiven Steuersätze für ruhende HNWIs — ohne Aktivitätsbedingung.

Residenzprogramme im Vergleich: Beste Golden Visa Programme 2026 — Vergleich für deutsche Anleger →

Welche Schweizer Kantone sind für deutsche HNWI-Emigranten am attraktivsten?

Die steuerliche Attraktivität der Schweiz variiert erheblich zwischen den Kantonen. Für deutsche Auswanderer mit substanziellem Vermögen sind besonders folgende Kantone relevant:

Ausgewählte Schweizer Vorzugskantone für deutsche HNWI-Emigranten 2026
Kanton Besonderheit Pauschalsteuer CGT auf Wertpapiere
Zug Niedrigste Einkommensteuer der Schweiz. Crypto Valley. Internationale HNWI-Community. Möglich (VERIFY Mindestbetrag 2026) Null (Privatanleger)
Schwyz Tiefste Gesamtsteuerbelastung Schweiz. Bevorzugt für Pauschalsteuer-Gesuchsteller. Attraktivste Bedingungen CH Null (Privatanleger)
Obwalden Flat Tax auf kantonaler Ebene. Sehr geringe Steuerbelastung für hohe Einkommen. Verfügbar Null (Privatanleger)
Nidwalden Sehr niedrige Steuersätze, hohe Lebensqualität. Attraktiv für Familien. Verfügbar Null (Privatanleger)
Zürich Finanzplatz. Höhere Steuern als Vorzugskantone, aber beste Infrastruktur, Schulen, internationale Vernetzung. Verfügbar (höhere Basis) Null (Privatanleger)

[VERIFY: Aktuelle kantonale Pauschalsteuer-Mindestbeträge 2026 — Schwankungen möglich. Individuelle Beratung durch Schweizer Steuerberater erforderlich.]

Mirabello Consultancy ist in Zürich ansässig und verfügt über ein aktives Netzwerk von Steuerberatern in Zug, Schwyz und anderen Vorzugskantonen. Wir koordinieren die optimale Kantonal-Struktur für jeden Mandanten individuell.

Wie funktioniert die strategische Kombination: Wegzug Schweiz + zweite Staatsbürgerschaft?

Kurze Antwort: Ein Zweitpass durch Citizenship by Investment (CBI) ist keine Alternative zum Wegzug in die Schweiz — sondern eine Ergänzung. Die Schweizer Aufenthaltserlaubnis sichert die steuerliche Stundung. Der CBI-Pass sichert globale Reisefreiheit, Planungssicherheit und eine zweite Rechtsidentität — unabhängig von politischen Entwicklungen in Deutschland oder der Schweiz.

Seit der deutschen Staatsangehörigkeitsreform vom Juni 2024 (Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts) ist es deutschen Staatsbürgern ohne Ausnahmegenehmigung erlaubt, eine zweite Staatsbürgerschaft zu erwerben, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Dies hat die Nachfrage nach CBI-Programmen unter deutschen HNWIs erheblich gesteigert.

Wer in die Schweiz auswandert und dort seinen steuerlichen Mittelpunkt hat, profitiert von der Kombination:

  • Schweizer Aufenthaltsstatus: Steuerliche Residenz in der Schweiz, Stundung der deutschen Wegzugsbesteuerung, null CGT auf Wertpapiergewinne im Schweizer Privatvermögen
  • CBI-Staatsbürgerschaft: Reisefreiheit, Notfallplan, pass-unabhängige Mobilität — ergänzend zur deutschen und ggf. zukünftigen Schweizer Staatsbürgerschaft

Relevante CBI-Optionen für Mirabello-Mandanten in der Schweiz 2026:

  • Vanuatu DSP — USD 130.000: Schnellstes CBI weltweit (30–60 Tage). Kein Wohnsitzerfordernis. Hinweis: EU Schengen-Visumfreiheit aktuell suspendiert seit Dezember 2024.
  • Grenada — USD 235.000: 144+ visumfreie Länder inkl. UK, Schengen, Singapur. Einziges karibisches Programm mit US E-2 Investor Visa Zugang.
  • St. Kitts — USD 250.000: 157 visumfreie Länder. US FinCEN-Advisory aufgehoben Februar 2026 — bankenzugang erheblich verbessert.
  • Dominica — USD 200.000: Günstigste Karibik-CBI nach São Tomé und Nauru. 140+ visumfreie Länder. Hinweis: US B1/B2-Visumgültigkeit eingeschränkt (3 Monate) per US Proclamation 10998.

Alle CBI-Programme auf einen Blick: Beste Citizenship by Investment Programme 2026 →

Residenzprogramm statt Staatsbürgerschaft? Griechenland Golden Visa 2026: €250K Startup-Option — ideale Ergänzung für Schweizer Residenten →

Die strategische Reihenfolge: Was sollten deutsche HNWIs tun — und wann?

Mirabello Consultancy empfiehlt für deutsche HNWIs mit substanziellem ETF-Depot und Auswanderungsabsicht folgende Reihenfolge:

  1. Schritt 1 — Bestandsaufnahme (heute): Depotanalyse: Welche ETF- und Fondspositionen bestehen? Wie hoch sind die unrealisierten Gewinne? Was ergibt die §6 AStG-Berechnung? Dies ergibt die Steuersumme, die im Wegzugsjahr potentiell gestundet wird.
  2. Schritt 2 — Kantonal-Strategie (3–6 Monate): Auswahl des optimalen Schweizer Kantons basierend auf Lebensstil, Steuerbedingungen und Aufwandbesteuerungsoptionen. Koordination mit Schweizer Steuerberater. Vorbereitung der Immobilienanmietung oder -kauf.
  3. Schritt 3 — Offizieller Wegzug (12–18 Monate): Ummeldung (Abmeldung in Deutschland, Anmeldung in der Schweiz). Verlagerung des steuerlichen Mittelpunkts. Einreichung der §6 AStG-Meldung beim deutschen Finanzamt (inkl. BMF-Formular „ASt – Mitteilung"). In diesem Moment entsteht die gestundete Wegzugssteuer — aber keine sofortige Zahlung.
  4. Schritt 4 — CBI-Antrag (parallel oder nach Wegzug): Beantragung einer zweiten Staatsbürgerschaft über ein geeignetes CBI-Programm. Der Antrag kann vor oder nach dem Schweizer Wegzug gestellt werden — die Staatsbürgerschaft ist von der Steuerplanung unabhängig.
  5. Schritt 5 — ETF-Portfolio schrittweise realisieren (langfristig): In der Schweiz anfallende Gewinne beim Verkauf von ETFs sind schweizweit steuerfrei. Die bei Wegzug festgestellte deutsche Stundungssteuer wird beim tatsächlichen Verkauf fällig — der Zeitpunkt liegt vollständig in Ihrer Hand.

Ein Beispiel: Ein Anleger mit CHF 2 Millionen ETF-Depot (unrealisierter Gewinn: CHF 1,2 Mio.) zieht im Jahr 2026 in den Kanton Schwyz. Die gestundete §6 AStG-Steuer: ca. CHF 317.000. Er verkauft sein Depot in kleinen Tranchen über 10 Jahre und zahlt die Stundungssteuer anteilig. Jeder CHF Gewinn, der nach dem Wegzug entsteht: steuerfrei in der Schweiz. Sein CBI-Pass (Grenada, CHF 235.000): sichert globale Reisefreiheit und einen Notfallplan für die nächste Generation.

Wegzug in die Schweiz — mit Schweizer Beratung.

Mirabello Consultancy ist in Zürich ansässig — direkt im Schweizer Markt. IMC-Mitglied, ACAMS-zertifiziert. 350+ Residenz-Fälle, 250+ CBI-Fälle, 99 % Erfolgsquote. Wir koordinieren die §6 AStG-Meldung, die kantonale Steuerstruktur und den CBI-Antrag — aus einer Hand.

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Welche häufigen Fragen haben Deutsche beim Wegzug in die Schweiz 2026 — und wie beantwortet Mirabello sie?

Gilt die unbegrenzte Stundung beim Wegzug in die Schweiz auch für die neue ETF-Erweiterung seit Januar 2025?
Ja — die BMF-Verwaltungspraxis und das DBA Deutschland-Schweiz gelten für alle Tatbestände des §6 AStG, also auch für die seit dem 1. Januar 2025 neu erfassten ETF- und Investmentfondsanteile. Die Erweiterung durch das Jahressteuergesetz 2024 hat die Sonderregelung für die Schweiz nicht eingeschränkt. Quellen: EY Germany, ROSE & PARTNER (rosepartner.de). [VERIFY: Formale BMF-Bestätigung für ETF-Erweiterung ausstehend — bis dahin als bestätigt behandelt per Verwaltungspraxis]

Muss ich in Deutschland noch Steuern zahlen, wenn ich in die Schweiz gezogen bin und meine ETFs verkaufe?
Ja — beim Verkauf der Anteile, die zum Zeitpunkt des Wegzugs unter §6 AStG fielen, wird die gestundete Wegzugssteuer fällig. Diese basiert auf dem fiktiven Veräußerungsgewinn zum Wegzugszeitpunkt. Ist der Wert gesunken, können Sie eine Wertminderungskorrektur beantragen. Für Wertsteigerungen nach dem Wegzug, die in der Schweiz realisiert werden, gilt: null Schweizer Steuern, und diese post-Wegzug-Gewinne sind nicht Teil der deutschen Steuer.

Kann ich nach dem Wegzug in die Schweiz auch CBI-Staatsbürgerschaft beantragen?
Ja. CBI-Programme (Citizenship by Investment) sind vollständig unabhängig von Ihrem Steuerwohnsitz. Sie können als Schweizer Residenter bei jedem CBI-Programm weltweit antreten — Grenada, St. Kitts, Dominica, Antigua, Vanuatu oder anderen. Mirabello Consultancy begleitet die Antragstellung von Zürich aus. Seit der deutschen Staatsangehörigkeitsreform (Juni 2024) können deutsche Staatsbürger eine zweite Staatsbürgerschaft erwerben, ohne die deutsche zu verlieren.

Muss ich für die Stundung beim Wegzug in die Schweiz Sicherheitsleistungen beim deutschen Finanzamt hinterlegen?
Nein. Die Sonderregel für die Schweiz erfordert keine Sicherheitsleistungen — anders als bei anderen Drittstaaten (UAE, USA, Karibik), bei denen eine 7-Jahres-Ratenstundung nur unter strengen Bedingungen und mit Sicherheitsleistungen möglich ist. Die Schweiz-Stundung ist strukturell dem EU/EWR-Standard angepasst: keine Zahlung, keine Sicherheit, keine Zinsen bis zum Verkauf.

Wie beginne ich mit Mirabello Consultancy die Planung für den Wegzug in die Schweiz?
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten in Zürich. Wir analysieren Ihre Depotsituation, Ihre Auswanderungsziele und die kantonalen Optionen — und erstellen einen individuellen Fahrplan. Mirabello Consultancy ist in Zürich ansässig und koordiniert die gesamte Emigrationsstrukturierung: §6 AStG-Planung, Schweizer Kantonal-Setup, CBI-Antrag und laufende Begleitung. Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren →

Der Wegzug von Deutschland in die Schweiz ist für deutsche HNWIs mit substanziellem Anlagedepot die einzige Nicht-EU-Option, die die volle Wirkung der §6 AStG-Stundungsregelung bietet — unbegrenzt, zinslos, ohne Sicherheitsleistungen. In Kombination mit Null-Kapitalertragsteuer auf Wertpapiergewinne im Schweizer Privatvermögen und attraktiver Pauschalbesteuerung in Vorzugskantonen entsteht ein steuerliches Gesamtpaket, das von keiner anderen Nicht-EU-Destination auch nur annähernd erreicht wird.

Der zusätzliche Schritt einer zweiten Staatsbürgerschaft durch Citizenship by Investment — seit der deutschen Staatsangehörigkeitsreform 2024 ohne Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft möglich — rundet die Strategie ab: Steuerliche Sicherheit in der Schweiz, globale Reisemobilität durch einen CBI-Pass, und eine zweite Rechtsidentität für die kommenden Generationen.

Mirabello Consultancy ist in Zürich ansässig und vereint alle erforderlichen Kompetenzen unter einem Dach: Investment-Migration-Beratung (IMC-Mitglied, ACAMS-zertifiziert), Koordination mit Schweizer und deutschen Steuerberatern, und vollständige Begleitung von der Bestandsaufnahme bis zur Staatsbürgerschaftsverleihung. 350+ Residenz-Fälle, 250+ CBI-Fälle, 99 % Erfolgsquote.

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