Bundesrat 8. Mai 2026: Was wirklich entschieden wurde — und warum die Wegzugsbesteuerung 2026 unverändert bleibt

14. Mai 2026
Bundesrat 8. Mai 2026: Was wirklich entschieden wurde — und warum die Wegzugsbesteuerung 2026 unverändert bleibt
Am Freitag, dem 8. Mai 2026, hat der Bundesrat in seiner 1065. Sitzung getagt. In den Wochen davor war in vielen DACH-Foren, Steuer-Newslettern und Auswanderer-Communities zu lesen, dass diese Sitzung über die Zukunft der deutschen Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG entscheiden würde. Diese Erwartung war falsch — und für deutsche Anleger, Unternehmer und Hochvermögende, die ihre Emigration planen, ist diese Klarstellung wichtig. Die Tagesordnung der 1065. Sitzung umfasste das Steueränderungsgesetz 2025 (Pendlerpauschale, Gastronomie-Reliefs, eine neue €1.000-Entlastungsprämie) sowie eine Reform des Steuerberatungsgesetzes — keine Änderung der Wegzugsbesteuerung. Die Erweiterung des §6 AStG auf ETF- und Investmentfondsanteile wurde bereits am 22. November 2024 verabschiedet und ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Daran ändert sich auch nach dem 8. Mai 2026 nichts. Dieser Leitfaden erklärt, was der Bundesrat am 8. Mai tatsächlich beschlossen hat, warum die Wegzugsbesteuerung 2026 unverändert bleibt, welche Reformdebatte parallel läuft (Stichwort: Mobilitätsreform) und welche legalen Alternativen DACH-Auswanderern bei einem ETF-Depot mit unrealisierten Gewinnen offenstehen. Mirabello Consultancy, in Zürich ansässig, begleitet DACH-Mandanten seit Jahren durch genau diese Planung.
  • Die Bundesrat-Sitzung vom 8. Mai 2026 hat keine Änderung der Wegzugsbesteuerung beschlossen — die Tagesordnung umfasste Steueränderungsgesetz 2025, Steuerberatungsgesetz-Reform und eine €1.000-Entlastungsprämie
  • §6 AStG mit der ETF/Investmentfonds-Erweiterung ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft und wurde bereits am 22. November 2024 vom Bundesrat verabschiedet
  • Steuersatz unverändert bei rund 26,4 % (25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag); Schwelle €500.000 pro Fonds (ISIN/WKN) oder ≥1 % Beteiligung
  • Die BMF-ASt-Mitteilung ist seit dem 1. Januar 2026 als elektronisches Pflicht-Formular einzureichen — eine reine Verwaltungsänderung, keine materielle Verschärfung
  • Die im April 2026 forcierte Mobilitätsreform-Debatte (Wirtschaftsverbände, ifo-Institut, Unternehmer-Lobby) findet außerparlamentarisch statt — kein Gesetzentwurf liegt vor
  • Wer in einen EU/EWR-Staat (Griechenland, Portugal, Malta, Zypern) emigriert, profitiert weiterhin von der automatischen, zinsfreien, unbegrenzten Stundungsregelung
  • Mirabello Consultancy berät von Zürich und Dubai aus DACH-Hochvermögende durch die gesamte Emigrationsstrukturierung — mit 99 % Erfolgsquote und über 600 begleiteten Residenz-Mandaten

Was hat der Bundesrat am 8. Mai 2026 wirklich entschieden?

Kurze Antwort: Der Bundesrat behandelte in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 das Steueränderungsgesetz 2025 (Pendlerpauschale, Gastronomie-Reliefs, eine €1.000-Entlastungsprämie) sowie eine Reform des Steuerberatungsgesetzes. Eine Änderung der Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG stand nicht auf der Tagesordnung und wurde nicht beschlossen. Die in vielen Foren kursierende Erwartung, dass am 8. Mai über die Zukunft der Wegzugsbesteuerung entschieden werde, beruhte auf einer Verwechslung mit dem Jahressteuergesetz 2024, das den §6 AStG bereits am 22. November 2024 erweitert hatte.

Die Tagesordnung der 1065. Sitzung lässt sich öffentlich auf der Webseite des Bundesrates (bundesrat.de) nachvollziehen. Behandelt wurden im Steuerbereich insbesondere drei Vorhaben:

  • Steueränderungsgesetz 2025 — Anpassung der Entfernungspauschale für Pendler, gezielte Mehrwertsteuer-Reliefs für die Gastronomie sowie eine €1.000-Entlastungsprämie für bestimmte Einkommensgruppen
  • Steuerberatungsgesetz-Reform — Modernisierung der Berufsregeln für Steuerberater, Anpassung an digitale Workflows
  • Verschiedene zustimmungsbedürftige Anpassungen aus dem Bereich Sozial- und Familienrecht

Was nicht behandelt wurde: §6 AStG, die Wegzugsbesteuerung, das Außensteuergesetz allgemein, oder die in Wirtschaftsverbänden diskutierte Mobilitätsreform.

Warum bleibt die Wegzugsbesteuerung 2026 unverändert?

Kurze Antwort: Die Erweiterung des §6 AStG auf ETF- und Investmentfondsanteile wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt; das Gesetz trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Seitdem gab es keinen neuen parlamentarischen Vorgang, der den materiellen Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung ändern würde. Auch die Bundesrat-Sitzung am 8. Mai 2026 enthielt keine entsprechende Vorlage.

Die Chronologie der Wegzugsbesteuerung 2024–2026:

  • 22. November 2024: Bundesrat stimmt dem Jahressteuergesetz 2024 zu — Erweiterung des §6 AStG auf Investmentfondsanteile
  • 1. Januar 2025: Inkrafttreten der erweiterten Regelung — ETFs und Investmentfonds unterliegen erstmals der Wegzugsbesteuerung
  • 1. Januar 2026: BMF-Verwaltungsanweisung — die ASt-Mitteilung wird zum elektronischen Pflicht-Formular (rein verfahrensrechtlich, keine inhaltliche Verschärfung)
  • April 2026: Wirtschaftsverbände, Unternehmer-Lobby und das ifo-Institut intensivieren die Forderung nach einer Mobilitätsreform — bisher ohne Gesetzentwurf
  • 8. Mai 2026: Bundesrat-Sitzung — keine Wegzugsbesteuerungsänderung auf der Tagesordnung

Rechtsgrundlage unverändert: §6 AStG auf gesetze-im-internet.de.

Wie sieht die Wegzugsbesteuerung 2026 konkret aus?

Kurze Antwort: Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn eine natürliche Person mindestens 7 der letzten 12 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland war und beim Wegzug Anteile an Kapitalgesellschaften (≥1 %) oder ETFs/Investmentfonds (Anschaffungskosten ≥€500.000 pro Fonds bzw. ISIN) hält. Der fiktive Veräußerungsgewinn wird mit rund 26,4 % (25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag) besteuert. Bei Wegzug in einen EU/EWR-Staat greift eine automatische, unbegrenzte, zinsfreie Stundung — die Steuer wird erst beim tatsächlichen Verkauf fällig.

Die wichtigsten Parameter im Überblick:

Parameter Status 2026
Persönlicher Anwendungsbereich ≥7 von 12 Jahren unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland
Schwelle Kapitalgesellschaften ≥1 % Beteiligung (§17 EStG)
Schwelle ETFs/Investmentfonds Anschaffungskosten ≥€500.000 pro Fonds (ISIN/WKN)
Steuersatz ~26,4 % (25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli)
EU/EWR-Stundung Automatisch, unbegrenzt, zinsfrei
Drittstaaten-Stundung 7-Jahres-Ratenstundung möglich (Sicherheitsleistung erforderlich)
Rückkehrer-Regelung Aufhebung möglich bei Rückkehr binnen 7 Jahren ohne Verkauf
BMF-ASt-Mitteilung Elektronisch verpflichtend seit 1. Januar 2026

Eine ausführliche Berechnung mit konkretem Praxisbeispiel finden Sie in unserem Leitfaden Wegzugsbesteuerung auf ETFs 2026: Was deutsche Anleger bei Auswanderung wissen müssen →.

Was steckt hinter der Mobilitätsreform-Debatte?

Kurze Antwort: Die Mobilitätsreform ist ein außerparlamentarisches Reformprojekt, das im April 2026 von Wirtschaftsverbänden, Unternehmer-Lobbygruppen und dem ifo-Institut forciert wurde. Gefordert werden eine Anhebung der €500.000-Schwelle (Inflationsausgleich), eine vereinfachte Rückkehrer-Regelung sowie eine grundsätzliche Reform der §6-AStG-Behandlung von ETFs. Bisher liegt kein Gesetzentwurf vor. Die Debatte ist politisch lebendig, aber rechtlich folgenlos.

Stimmen aus der April-2026-Debatte (öffentlich dokumentiert):

  • Wirtschaftsverbände argumentieren, die Wegzugsbesteuerung in ihrer aktuellen Ausprägung wirke wie eine fiskalische Mauer und behindere die internationale Skalierung deutscher Startups und mittelständischer Unternehmen
  • Das ifo-Institut warnte vor langfristigen Lock-in-Schäden für den Standort Deutschland — Talent und Kapital würden nicht mehr nach Deutschland zurückgeholt, weil die §6-AStG-Schwelle eine asymmetrische Belastung schaffe
  • Einzelne Unternehmer meldeten sich erstmals öffentlich mit konkreten Reform-Vorschlägen — höhere Schwellen, Rückkehrer-Regelung, Vereinfachung der Sicherheitsleistung bei Drittstaaten-Wegzug

Was diese Debatte für DACH-Auswanderer bedeutet: Die politische Richtung ist offen. Die Wirtschaftslobby fordert Lockerungen — aber in einem fiskalisch angespannten Umfeld könnte die parlamentarische Reaktion auch in die andere Richtung gehen (niedrigere Schwellen, breiter Anwendungsbereich, kürzere Stundungsfristen). Wer eine Emigration plant, sollte die aktuellen Rahmenbedingungen nutzen, anstatt auf eine möglicherweise vorteilhafte Reform zu spekulieren.

Welche legalen Alternativen haben deutsche Auswanderer 2026?

Kurze Antwort: Die effektivste legale Alternative bleibt die Kombination aus EU/EWR-Wohnsitz (für die automatische zinsfreie Stundung der Wegzugssteuer) und einem steuerlich vorteilhaften Regime im Zielland. Griechenland, Portugal, Malta und Zypern bieten 2026 jeweils unterschiedliche Vorteile — ein Golden-Visa-Programm kann als strategischer Erstwohnsitz dienen, bevor der offizielle steuerliche Wegzug aus Deutschland vollzogen wird.

Griechenland Golden Visa
Laut Henley Residence Program Index 2026 das weltweit meistgefragte Residenzprogramm. Investition ab €250.000 (neue Startup-Kategorie 2026) oder €400.000–€800.000 in griechische Immobilien. EU-Mitgliedschaft aktiviert automatisch die Stundungsregelung. Zusätzlich: Pauschalsteuerregime von €100.000 pro Jahr für zuziehende Hochvermögende mit ausländischem Einkommen. Keine Mindestaufenthaltspflicht für die Aufrechterhaltung.
Mehr zum Griechenland Golden Visa →

Portugal Golden Visa
Die Fondsroute (€500.000 in qualifizierte Investmentfonds) wird trotz AIMA-Bearbeitungsrückstand bei Immobilienanträgen weiterhin in 12–18 Monaten bearbeitet. Portugal bleibt EU-Mitglied — die Stundung greift automatisch. Der im Februar 2026 gewählte neue Präsident António José Seguro gilt als programmbefürwortend. Im April 2026 hat das Parlament eine 10-Jahres-Staatsbürgerschaftsregelung beschlossen (noch nicht in Kraft).
Mehr zum Portugal Golden Visa →

Malta Permanent Residency Programme (MPRP)
Malta bleibt einer der steuerlich attraktivsten EU-Standorte: Non-Dom-Status — ausländische Einkünfte, die nicht nach Malta überwiesen werden, sind steuerfrei; Mindeststeuer €15.000 pro Jahr. EU-Mitgliedschaft = volle Stundungsregelung. Wichtige Klarstellung: Malta CBI ist seit April 2025 geschlossen. Was noch verfügbar ist, ist die Residenzlösung über das MPRP.
Mehr zum Malta MPRP →

Zypern Permanent Residency by Investment
Investition ab €300.000 in zyprische Immobilien. EU-Mitglied — automatische Stundung. Non-Dom-Regime für 17 Jahre, null Kapitalertragsteuer auf Wertpapiergewinne. Das aktualisierte 60-Tage-Steuerresidenz-Regime (Stand 1. Januar 2026) bietet zusätzliche Flexibilität für mobile DACH-Hochvermögende.
Mehr zur Zypern Residenz →

Übersicht aller aktuellen Programme: Beste Golden-Visa-Programme 2026 → sowie Beste Citizenship-by-Investment-Programme 2026 →.

Wie sollte ein DACH-Auswanderer 2026 strategisch vorgehen?

Aus der Beratungspraxis von Mirabello Consultancy lassen sich drei strategische Grundsätze ableiten:

1. Frühzeitig planen — 12 bis 24 Monate Vorlauf
Je früher die Emigrationsplanung beginnt, desto größer der Gestaltungsspielraum. Stufenweise Realisierung von Gewinnen innerhalb der Sparerpauschbeträge, Verlustverrechnung mit anderen Kapitalanlagen, korrekte Erfassung von Vorabpauschalen aus Vorjahren — all das wirkt nur, wenn der Wegzug nicht überstürzt vollzogen wird.

2. Zielland nach steuerlichem Rahmen, nicht nach Lifestyle wählen
Wer wegen Klima oder Lebensqualität in einen Drittstaat wie die Karibik oder die VAE zieht, muss den vollen §6-AStG-Betrag im Wegzugsjahr aufbringen — abzüglich der 7-Jahres-Ratenstundung. Wer steueroptimiert plant, wählt einen EU/EWR-Erstwohnsitz und verlagert ggf. später. Mirabello strukturiert solche zweistufigen Lösungen regelmäßig.

3. CBI als Pass-Diversifikation, nicht als Wegzugsbesteuerungslösung
Eine zweite Staatsbürgerschaft (z. B. Antigua, Dominica, Grenada) ist ein wertvolles Asset — Reisefreiheit, Optionalität, Vermögensschutz. Aber für die Stundung ist das Wohnsitzland entscheidend, nicht die Staatsbürgerschaft. Die häufig empfohlene Kombination: EU-Golden-Visa-Wohnsitz plus karibische CBI-Staatsbürgerschaft als Pass-Diversifikation.

Warum ist Mirabellos Schweizer Standort für DACH-Mandanten relevant?

Mirabello Consultancy ist in Zürich ansässig und kennt sowohl die deutsche Wegzugsbesteuerung als auch die Schweizer Pauschalbesteuerung aus erster Hand. Diese Doppel-Perspektive ist gerade für DACH-Hochvermögende wichtig:

  • Die Schweiz ist kein EU/EWR-Land — beim Wegzug aus Deutschland in die Schweiz greift die Stundungsregelung nicht automatisch
  • Die Schweizer Pauschalbesteuerung (Aufwandbesteuerung) ist langfristig attraktiv, kann aber die deutsche §2-AStG-Schatten-Frist von 5 auf 10 Jahre verlängern (Doppelbesteuerungsabkommen-Falle)
  • Mitigation: ordentliche Schweizer Besteuerung für die ersten 5 Jahre, dann optional Wechsel zur Pauschalbesteuerung
  • Mirabello koordiniert diese Strukturierung mit Steuerberatern in Deutschland und der Schweiz — boutiquemäßig, diskret, mit Schweizer Präzision

Mit über 250 begleiteten CBI-Fällen, mehr als 350 Golden-Visa-Mandaten und einer Erfolgsquote von 99 % steht Mirabello Consultancy DACH-Hochvermögenden als boutiquemäßiger Partner zur Verfügung — von der ersten Bestandsaufnahme bis zum erfolgreichen Wegzug.

Welche Fragen stellen DACH-Auswanderer zur Wegzugsbesteuerung 2026?

Hat der Bundesrat am 8. Mai 2026 die Wegzugsbesteuerung verschärft?
Nein. Die Tagesordnung der 1065. Bundesrat-Sitzung umfasste das Steueränderungsgesetz 2025 (Pendlerpauschale, Gastronomie, €1.000-Entlastungsprämie) und eine Steuerberatungsgesetz-Reform. Eine Änderung des §6 AStG stand nicht zur Abstimmung. Die Erweiterung auf ETFs und Investmentfonds wurde bereits am 22. November 2024 verabschiedet und ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Was ändert sich 2026 bei der Wegzugsbesteuerung im Vergleich zu 2025?
Materiell nichts. Die einzige Neuerung 2026 ist die elektronische Pflicht für die BMF-ASt-Mitteilung seit dem 1. Januar 2026 — ein reines Verwaltungsverfahren. Steuersatz (~26,4 %), Schwelle (€500.000 pro Fonds bzw. ≥1 % Beteiligung) und Stundungsregelung (EU/EWR automatisch zinsfrei) sind unverändert.

Wann kommt die Mobilitätsreform — und sollte ich darauf warten?
Derzeit liegt kein Gesetzentwurf vor. Die Debatte wird außerparlamentarisch von Wirtschaftsverbänden, dem ifo-Institut und Unternehmer-Lobbygruppen geführt. Selbst bei einem ambitionierten Zeitplan ist mit einer Verabschiedung nicht vor Ende 2026 oder 2027 zu rechnen — und die politische Richtung (Lockerung oder Verschärfung) ist offen. Mirabello empfiehlt, die aktuellen Rahmenbedingungen zu nutzen, anstatt auf eine spekulative Reform zu warten.

Greift die Stundungsregelung bei einem Wegzug nach Großbritannien oder in die Schweiz?
Großbritannien ist seit dem Brexit kein EU/EWR-Mitglied — die automatische Stundung greift nicht. Es gilt jedoch die 7-Jahres-Ratenstundung als Drittstaaten-Lösung. Die Schweiz ist ebenfalls kein EU/EWR-Land — beim Wegzug in die Schweiz ist die Wegzugssteuer grundsätzlich sofort fällig; die 7-Jahres-Ratenstundung kann beantragt werden. Die Schweizer Pauschalbesteuerung löst dieses Problem nicht automatisch.

Lohnt sich Citizenship by Investment für die Lösung der Wegzugsbesteuerung?
Für die Stundung der Wegzugssteuer ist das Wohnsitzland entscheidend, nicht die Staatsbürgerschaft. Karibische CBI-Programme (Antigua, Dominica, Grenada) liegen außerhalb des EU/EWR-Raums — sie aktivieren die automatische Stundung nicht. Die strategisch sinnvollste Kombination für DACH-Auswanderer ist daher: EU-Wohnsitz über Golden Visa (für die Stundung) plus karibische CBI als Pass-Diversifikation. Mirabello strukturiert solche Doppellösungen regelmäßig.

Wie beginne ich mit Mirabello Consultancy die Emigrationsplanung?
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten. Wir analysieren Ihre konkrete Situation: Depotwert und -zusammensetzung, geplantes Wegzugsziel, Zeithorizont, Familiensituation und persönliche Ziele. Auf dieser Basis erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Strategie — inklusive Empfehlung des optimalen Residenz- oder Staatsbürgerschaftsprogramms und Koordination mit Steuerberatern in Deutschland, der Schweiz und im Zielland. Mirabello Consultancy ist in Zürich und Dubai ansässig und begleitet DACH-Mandanten mit 99 % Erfolgsquote. Kostenlose Beratung buchen →

Jetzt Expertenberatung anfordern — Mirabello Consultancy, Zürich

Sie planen Ihren Wegzug aus Deutschland und möchten die Wegzugsbesteuerung legal und strukturiert managen? Unsere boutiquemäßige Beratung in Zürich und Dubai bietet 99 % Erfolgsquote, IMC- und ACAMS-Zertifizierung sowie über 600 begleitete Residenz- und CBI-Mandate.

Kostenlose Beratung buchen →

Die Bundesrat-Sitzung vom 8. Mai 2026 hat die Wegzugsbesteuerung nicht verändert. Die Erwartung, dass an diesem Tag über die Zukunft des §6 AStG entschieden würde, beruhte auf einer Verwechslung mit dem Jahressteuergesetz 2024. Die ETF/Investmentfonds-Erweiterung ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft, der Steuersatz liegt unverändert bei rund 26,4 %, und die EU/EWR-Stundungsregelung greift automatisch und zinsfrei.

Was sich für DACH-Auswanderer 2026 nicht ändert, ist die strategische Realität: Wer aus Deutschland mit einem ETF-Depot oder einer Unternehmensbeteiligung emigriert, muss die Wegzugsbesteuerung in seine Planung einbeziehen. Wer in einen EU/EWR-Staat zieht — Griechenland, Portugal, Malta, Zypern — aktiviert die automatische Stundung. Wer in einen Drittstaat zieht, muss mit sofortiger Fälligkeit oder Ratenstundung rechnen. Die Mobilitätsreform-Debatte mag die Zukunft verändern; bis dahin bleibt der Status quo entscheidend.

Mirabello Consultancy ist in Zürich ansässig und versteht die steuerlichen Realitäten von DACH-Hochvermögenden aus erster Hand. Wir begleiten die Emigrationsplanung ganzheitlich: von der Wahl des optimalen Residenz- oder Staatsbürgerschaftsprogramms über die rechtliche Strukturierung bis zur Koordination mit Steuerberatern in Deutschland, der Schweiz und im Zielland. Mit einer Erfolgsquote von 99 %, mehr als 600 begleiteten Residenz-Fällen und 250+ erfolgreichen CBI-Mandaten stehen wir Ihnen mit Schweizer Präzision und persönlicher Diskretion zur Seite.

Jetzt kostenlose Erstberatung buchen — Mirabello Consultancy, Zürich →

FAQ

Share this post
Schedule your free consultation today and secure your future!
Schedule free consultation now and explore how we can assist you on your investment journey.
Contact us
cta image
} })