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Wenn zwei aufeinanderfolgende Generationen Ihrer Familie in Malta geboren wurden, haben Sie möglicherweise Anspruch darauf, sich als maltesischer Staatsbürger registrieren zu lassen, unabhängig davon, wo Sie geboren wurden. Mirabello Consultancy ermittelt die Registereinträge Ihrer Familie, bereitet Form K oder Form M vor und begleitet Ihren Antrag bei der Aġenzija Komunità Malta.
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Die kurze Antwort
Eine außerhalb Maltas geborene Person kann sich nach Art. 5(3) des maltesischen Staatsbürgerschaftsgesetzes als maltesischer Staatsbürger registrieren lassen, wenn sie die direkte Abstammung von einem in Malta geborenen Vorfahren nachweist, dessen Elternteil ebenfalls in Malta geboren wurde. Erwachsene stellen den Antrag mit Form K, Minderjährige mit Form M. Die Gebühr beträgt 150 €, zuzüglich 50 € für die Urkunde, wenn der Antrag bewilligt wird.
Belege: Offizielle Quelle · MCP-Daten von Mirabello · Stand: 2026-10-16
Auf einen Blick
| Grundlage | Voraussetzung |
|---|---|
| Familiäre Verbindung | Direkte Abstammung von einem in Malta geborenen Vorfahren, dessen Elternteil ebenfalls in Malta geboren wurde |
| Ihr Geburtsort | Außerhalb Maltas; Art. 5(3), wenn Sie am oder nach dem 21. September 1964 geboren wurden, Art. 3(3), wenn davor |
| Generationen | Seit dem 1. August 2007 auch für die zweite und jede weitere im Ausland geborene Generation offen |
| Bereits Malteser? | Nicht erforderlich, wenn Sie am oder nach dem 1. August 1989 im Ausland geboren wurden und bei Ihrer Geburt ein Elternteil maltesischer Staatsbürger war |
| Öffentliches Interesse und Eid | Die Verleihung darf dem öffentlichen Interesse nicht zuwiderlaufen, und Erwachsene leisten den Treueeid |
| Doppelte Staatsbürgerschaft | Seit dem 10. Februar 2000 zulässig. Sie behalten Ihre bisherige Staatsangehörigkeit, soweit das Recht des betreffenden Staates dies erlaubt |
Schritt für Schritt
Im Detail
Eine außerhalb Maltas geborene Person kann sich als Staatsbürger Maltas registrieren lassen, wenn sie nachweist, dass sie in direkter Linie von einem in Malta geborenen Vorfahren abstammt, dessen Elternteil ebenfalls in Malta geboren wurde. In der Praxis bedeutet das zwei aufeinanderfolgende, in Malta geborene Generationen irgendwo in Ihrer Familienlinie, zum Beispiel ein in Malta geborener Großelternteil, dessen Vater oder Mutter ebenfalls in Malta geboren wurde. Das Recht ergibt sich aus Art. 5(3) des maltesischen Staatsbürgerschaftsgesetzes (Cap. 188) für Personen, die am oder nach dem 21. September 1964 geboren wurden, und aus Art. 3(3) für alle, die davor geboren wurden.
Seit dem 1. August 2007 steht der Weg auch der zweiten und späteren im Ausland geborenen Generationen offen. Die Registrierung ist ein Anspruch, sobald die familiäre Verbindung nachgewiesen ist, vorbehaltlich zweier Bedingungen: Der Minister muss überzeugt sein, dass die Verleihung dem öffentlichen Interesse nicht zuwiderläuft, und ein erwachsener Antragsteller leistet den Treueeid.
Viele Kinder maltesischer Staatsbürger brauchen diesen Weg nie. Ein Kind, das am oder nach dem 1. August 1989 im Ausland geboren wurde und bei dessen Geburt ein Elternteil maltesischer Staatsbürger war, ist automatisch Malteser; lediglich die Geburt im Ausland muss in Malta registriert werden. Die Registrierung durch Abstammung ist für Personen gedacht, deren Verbindung weiter zurückreicht oder über einen Elternteil verläuft, der bei deren Geburt kein Staatsbürger war.
Die durch Registrierung aufgrund der Abstammung erworbene Staatsbürgerschaft wird nicht automatisch weitergegeben. Das Kind einer Person, die sich durch Abstammung registrieren ließ, lässt sich aus eigenem Recht nach derselben Regel registrieren, und die Familienakte enthält dann die Registrierungsurkunde des Elternteils.
Das Gesetz XXI von 2025 (Act XXI of 2025), seit dem 24. Juli 2025 in Kraft, hat die Daten in den Bestimmungen des maltesischen Staatsbürgerschaftsgesetzes zur Abstammung durch den 1. August 2028 ersetzt. Diese Daten betreffen den Elternteil oder Vorfahren des Antragstellers in der Kette, zum Beispiel ob diese Person vor dem Datum gestorben ist oder an diesem Tag noch lebte; davon hängt ab, wann die familiäre Verbindung als unterbrochen gilt. Kein offizieller Text besagt, dass die Registrierung durch Abstammung 2028 endet, und das Datum ist keine Frist für Antragsteller. Wie die Regeln gelten, wenn ein Elternteil in der Kette lebt und sich nicht registriert hat, hängt vom Sachverhalt der jeweiligen Familie ab, und solche Fälle verweisen wir an einen zugelassenen maltesischen Rechtsanwalt, bevor etwas eingereicht wird.
Erwachsene stellen den Antrag im eigenen Namen mit Form K, die die Erklärung und den Treueeid enthält. Ein Kind unter 18 Jahren wird von einem Elternteil oder einem gerichtlich ermächtigten Vormund mit Form M registriert, mit einer eidesstattlichen Erklärung des ausländischen Elternteils, der dem Antrag zustimmt. Beide Formulare werden von der Aġenzija Komunità Malta herausgegeben, die den Antrag im Auftrag des Ministers bearbeitet.
Die Agentur verlangt die Originale mit je einer Fotokopie und gibt die Originale zurück:
Urkunden, die das Öffentliche Register (Public Registry) von Malta führt, besorgt die Agentur selbst, sobald Sie die richtigen Angaben nennen; ausländische Urkunden und Kirchenbucheinträge bringen Sie selbst bei, mit beglaubigter Übersetzung, wenn sie nicht auf Maltesisch oder Englisch abgefasst sind. In einzelnen Fällen können weitere Unterlagen verlangt werden.
Die Antragsgebühr beträgt 150 € für Form K oder Form M, und 50 € werden bei der Abholung der Urkunde fällig, wenn der Antrag bewilligt wird. Jeder Eid, jede Erklärung und jede eidesstattliche Erklärung, die bei der Agentur beschworen wird, kostet 10 €. Anträge werden bei der Agentur in Malta oder über die Botschaften und Hochkommissariate Maltas im Ausland gestellt, wo die Eide vor einem befugten Beamten geleistet werden. Es gibt keinen Online-Antrag und keine veröffentlichte Bearbeitungszeit.
Maltesischer Staatsbürger sind Sie ab dem Datum auf Ihrer Registrierungsurkunde. Bei Personen, die im Ausland geboren wurden, wendet sich die Agentur danach schriftlich an das Öffentliche Register, damit die Geburt im Ausland in Malta registriert werden kann, und Sie können eine maltesische Identitätskarte und einen Reisepass beantragen. Malta lässt die doppelte Staatsbürgerschaft seit dem 10. Februar 2000 zu; prüfen Sie, ob auch der Staat Ihrer anderen Staatsangehörigkeit sie zulässt.
Mirabello Consultancy ist ein Schweizer Beratungsunternehmen mit Büros in Zürich, Dubai und Hongkong SAR und unterstützt Nachkommen maltesischer Familien aus der Ferne. Sie können den Antrag selbst stellen; unsere Aufgabe ist der Teil, der Zeit kostet: die zwei in Malta geborenen Generationen anhand von Zivil- und Pfarrregistern zurückverfolgen, Namen und Daten über Ländergrenzen hinweg abgleichen, Apostillen und beglaubigte Übersetzungen beschaffen, Form K oder Form M vorbereiten und den Antrag bis zur Urkunde begleiten. Staatliche Gebühren werden ohne Aufschlag weitergegeben und getrennt ausgewiesen, unser Servicehonorar wird für jeden Fall individuell bestätigt, und Fragen der Rechtsauslegung verweisen wir an einen zugelassenen maltesischen Rechtsanwalt. Die offiziellen Quellen sind das maltesische Staatsbürgerschaftsgesetz (Cap. 188) und die Seite der Aġenzija Komunità Malta zum Erwerb der Staatsbürgerschaft.
Ratgeber
Fragen
Ja, wenn Ihre Familienlinie zwei aufeinanderfolgende, in Malta geborene Generationen umfasst. Ein in Malta geborener Großelternteil, dessen Vater oder Mutter ebenfalls in Malta geboren wurde, begründet eine Verbindung in direkter Linie, und Sie können sich nach Art. 5(3) des maltesischen Staatsbürgerschaftsgesetzes mit Form K registrieren lassen. Jedes Glied der Kette muss mit Geburts- und Heiratsurkunden belegt werden.
In der Regel nicht. Ein Kind, das am oder nach dem 1. August 1989 im Ausland geboren wurde und bei dessen Geburt ein Elternteil maltesischer Staatsbürger war, ist automatisch Malteser, und nur die Geburt im Ausland muss in Malta registriert werden. Für Personen, die zwischen 1964 und 1989 als Kind einer maltesischen Mutter geboren wurden, gelten andere Regeln; sie lassen sich mit Form I registrieren.
Kein offizieller Text legt ein Enddatum für die Registrierung durch Abstammung fest. Das Gesetz XXI von 2025 (Act XXI of 2025) hat die Daten in den Bestimmungen zur Abstammung auf den 1. August 2028 geändert, doch diese Daten betreffen den Elternteil oder Vorfahren des Antragstellers, nicht den eigenen Antrag des Antragstellers. Wenn ein Elternteil in der Kette lebt und sich nicht registriert hat, lassen Sie sich vor dem Antrag individuell rechtlich beraten.
Die staatliche Gebühr beträgt 150 € für Form K oder Form M, zuzüglich 50 € für die Urkunde, wenn der Antrag bewilligt wird, sowie 10 € für jeden Eid, jede Erklärung und jede eidesstattliche Erklärung, die bei der Agentur beschworen wird. Apostillen, beglaubigte Übersetzungen und etwaige Gebühren der Auslandsvertretung kommen hinzu.
Ja. Anträge können über die Botschaften und Hochkommissariate Maltas gestellt werden, wo der Treueeid und die Erklärungen vor einem befugten Beamten oder einer anderen nach örtlichem Recht befugten Person geleistet werden. Einen Online-Antrag gibt es nicht.
Es wird keine offizielle Bearbeitungszeit veröffentlicht. Selbst in der Hand haben Familien die Zeit für die Vorbereitung: Zwei in Malta geborene Generationen zurückzuverfolgen und zu belegen ist meist der längste Teil, und eine vollständige Akte vermeidet Nachforderungen von Unterlagen.
Nicht automatisch. Die durch Registrierung aufgrund der Abstammung erworbene Staatsbürgerschaft wird nicht an die Kinder der registrierten Person weitergegeben, daher wird jedes Kind aus eigenem Recht nach derselben Regel registriert, bei einem Minderjährigen mit Form M. Die Akte enthält dann die Registrierungsurkunde des Elternteils.
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Informationen, keine Rechtsberatung. Staatliche Gebühren und Regeln können sich ändern; unsere Fachleute prüfen Ihren Fall anhand der aktuellen offiziellen Quellen.
Ein kostenloses, vertrauliches Gespräch mit unserem Mirabello-Fachteam. Wir klären, was für Sie gilt, nennen die benötigten Unterlagen und bereiten Ihre Akte vor.
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