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Maltesische Staatsbürgerschaft durch Abstammung

Wenn zwei aufeinanderfolgende Generationen Ihrer Familie in Malta geboren wurden, haben Sie möglicherweise Anspruch darauf, sich als maltesischer Staatsbürger registrieren zu lassen, unabhängig davon, wo Sie geboren wurden. Mirabello Consultancy ermittelt die Registereinträge Ihrer Familie, bereitet Form K oder Form M vor und begleitet Ihren Antrag bei der Aġenzija Komunità Malta.

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2 aufeinanderfolgende, in Malta geborene GenerationenVoraussetzung
Form K oder MAntragsformular
150 € + 50 €Staatliche Gebühren
ZulässigDoppelte Staatsbürgerschaft
Offizielle Gebühren geprüft am 13. Oktober 2026 Geprüft anhand der Quellen von Identità und Komunità Daten über unseren MCP

Die kurze Antwort

Wer kann die maltesische Staatsbürgerschaft durch Abstammung erhalten?

Eine außerhalb Maltas geborene Person kann sich nach Art. 5(3) des maltesischen Staatsbürgerschaftsgesetzes als maltesischer Staatsbürger registrieren lassen, wenn sie die direkte Abstammung von einem in Malta geborenen Vorfahren nachweist, dessen Elternteil ebenfalls in Malta geboren wurde. Erwachsene stellen den Antrag mit Form K, Minderjährige mit Form M. Die Gebühr beträgt 150 €, zuzüglich 50 € für die Urkunde, wenn der Antrag bewilligt wird.

Belege: Offizielle Quelle · MCP-Daten von Mirabello · Stand: 2026-10-16

Auf einen Blick

Maltesische Staatsbürgerschaft durch Abstammung: eligibility at a glance

Maltesische Staatsbürgerschaft durch Abstammung: eligibility at a glance
GrundlageVoraussetzung
Familiäre VerbindungDirekte Abstammung von einem in Malta geborenen Vorfahren, dessen Elternteil ebenfalls in Malta geboren wurde
Ihr GeburtsortAußerhalb Maltas; Art. 5(3), wenn Sie am oder nach dem 21. September 1964 geboren wurden, Art. 3(3), wenn davor
GenerationenSeit dem 1. August 2007 auch für die zweite und jede weitere im Ausland geborene Generation offen
Bereits Malteser?Nicht erforderlich, wenn Sie am oder nach dem 1. August 1989 im Ausland geboren wurden und bei Ihrer Geburt ein Elternteil maltesischer Staatsbürger war
Öffentliches Interesse und EidDie Verleihung darf dem öffentlichen Interesse nicht zuwiderlaufen, und Erwachsene leisten den Treueeid
Doppelte StaatsbürgerschaftSeit dem 10. Februar 2000 zulässig. Sie behalten Ihre bisherige Staatsangehörigkeit, soweit das Recht des betreffenden Staates dies erlaubt

Schritt für Schritt

So läuft das Verfahren ab

  1. Den Weg klärenPrüfen Sie, ob Sie bereits automatisch Malteser sind oder ob Ihre Verbindung über zwei in Malta geborene Generationen verläuft, und ob für einen Elternteil in der Kette eine individuelle rechtliche Prüfung nötig ist.
  2. Registereinträge der Familie ermittelnErmitteln Sie die zwei aufeinanderfolgenden, in Malta geborenen Generationen und beschaffen Sie die Geburts- und Heiratsurkunden, die Sie mit ihnen verbinden, einschließlich der Urkunden Ihrer Eltern.
  3. Unterlagen vorbereitenStellen Sie Ihre Geburtsurkunde, Ihren Reisepass und ein Foto bereit, besorgen Sie Apostillen und beglaubigte Übersetzungen für ausländische Urkunden und teilen Sie der Agentur die Angaben zu den maltesischen Registereinträgen mit, die sie selbst beschafft.
  4. Form K oder Form M ausfüllenErwachsene füllen Form K mit der Erklärung und dem Treueeid aus; ein Elternteil füllt Form M für ein Kind aus, zusammen mit der eidesstattlichen Erklärung des ausländischen Elternteils.
  5. Einreichen und den Eid leistenReichen Sie den Antrag bei der Aġenzija Komunità Malta oder über eine maltesische Botschaft oder ein Hochkommissariat ein, zahlen Sie die Gebühr von 150 € und leisten Sie den Eid und die Erklärungen vor einem befugten Beamten.
  6. Die Urkunde abholenBei Bewilligung zahlen Sie 50 € und holen die Registrierungsurkunde ab; die Geburt im Ausland wird dann in Malta registriert, und Sie können eine Identitätskarte und einen Reisepass beantragen.

Im Detail

Maltesische Staatsbürgerschaft durch Abstammung: ausführlich erklärt

Wer sich durch Abstammung als maltesischer Staatsbürger registrieren lassen kann

Eine außerhalb Maltas geborene Person kann sich als Staatsbürger Maltas registrieren lassen, wenn sie nachweist, dass sie in direkter Linie von einem in Malta geborenen Vorfahren abstammt, dessen Elternteil ebenfalls in Malta geboren wurde. In der Praxis bedeutet das zwei aufeinanderfolgende, in Malta geborene Generationen irgendwo in Ihrer Familienlinie, zum Beispiel ein in Malta geborener Großelternteil, dessen Vater oder Mutter ebenfalls in Malta geboren wurde. Das Recht ergibt sich aus Art. 5(3) des maltesischen Staatsbürgerschaftsgesetzes (Cap. 188) für Personen, die am oder nach dem 21. September 1964 geboren wurden, und aus Art. 3(3) für alle, die davor geboren wurden.

Seit dem 1. August 2007 steht der Weg auch der zweiten und späteren im Ausland geborenen Generationen offen. Die Registrierung ist ein Anspruch, sobald die familiäre Verbindung nachgewiesen ist, vorbehaltlich zweier Bedingungen: Der Minister muss überzeugt sein, dass die Verleihung dem öffentlichen Interesse nicht zuwiderläuft, und ein erwachsener Antragsteller leistet den Treueeid.

Die Registrierung durch Abstammung ist nicht dasselbe wie die automatische Staatsbürgerschaft

Viele Kinder maltesischer Staatsbürger brauchen diesen Weg nie. Ein Kind, das am oder nach dem 1. August 1989 im Ausland geboren wurde und bei dessen Geburt ein Elternteil maltesischer Staatsbürger war, ist automatisch Malteser; lediglich die Geburt im Ausland muss in Malta registriert werden. Die Registrierung durch Abstammung ist für Personen gedacht, deren Verbindung weiter zurückreicht oder über einen Elternteil verläuft, der bei deren Geburt kein Staatsbürger war.

Die durch Registrierung aufgrund der Abstammung erworbene Staatsbürgerschaft wird nicht automatisch weitergegeben. Das Kind einer Person, die sich durch Abstammung registrieren ließ, lässt sich aus eigenem Recht nach derselben Regel registrieren, und die Familienakte enthält dann die Registrierungsurkunde des Elternteils.

Was sich 2025 geändert hat

Das Gesetz XXI von 2025 (Act XXI of 2025), seit dem 24. Juli 2025 in Kraft, hat die Daten in den Bestimmungen des maltesischen Staatsbürgerschaftsgesetzes zur Abstammung durch den 1. August 2028 ersetzt. Diese Daten betreffen den Elternteil oder Vorfahren des Antragstellers in der Kette, zum Beispiel ob diese Person vor dem Datum gestorben ist oder an diesem Tag noch lebte; davon hängt ab, wann die familiäre Verbindung als unterbrochen gilt. Kein offizieller Text besagt, dass die Registrierung durch Abstammung 2028 endet, und das Datum ist keine Frist für Antragsteller. Wie die Regeln gelten, wenn ein Elternteil in der Kette lebt und sich nicht registriert hat, hängt vom Sachverhalt der jeweiligen Familie ab, und solche Fälle verweisen wir an einen zugelassenen maltesischen Rechtsanwalt, bevor etwas eingereicht wird.

Form K und Form M

Erwachsene stellen den Antrag im eigenen Namen mit Form K, die die Erklärung und den Treueeid enthält. Ein Kind unter 18 Jahren wird von einem Elternteil oder einem gerichtlich ermächtigten Vormund mit Form M registriert, mit einer eidesstattlichen Erklärung des ausländischen Elternteils, der dem Antrag zustimmt. Beide Formulare werden von der Aġenzija Komunità Malta herausgegeben, die den Antrag im Auftrag des Ministers bearbeitet.

Welche Unterlagen Sie benötigen

Die Agentur verlangt die Originale mit je einer Fotokopie und gibt die Originale zurück:

  • ein aktuelles Passfoto und Ihren derzeitigen Reisepass;
  • Ihre vollständige Geburtsurkunde, aus der Ihre Eltern hervorgehen, und gegebenenfalls Ihre Heiratsurkunde;
  • die Geburts- und Heiratsurkunden Ihrer Eltern;
  • die Geburts- und Heiratsurkunden Ihrer Vorfahren, aus denen zwei aufeinanderfolgende, in Malta geborene Generationen hervorgehen;
  • gegebenenfalls die Sterbeurkunde des betreffenden Elternteils;
  • bei einem Minderjährigen die Ausweisdokumente beider Elternteile und die eidesstattliche Erklärung des ausländischen Elternteils.

Urkunden, die das Öffentliche Register (Public Registry) von Malta führt, besorgt die Agentur selbst, sobald Sie die richtigen Angaben nennen; ausländische Urkunden und Kirchenbucheinträge bringen Sie selbst bei, mit beglaubigter Übersetzung, wenn sie nicht auf Maltesisch oder Englisch abgefasst sind. In einzelnen Fällen können weitere Unterlagen verlangt werden.

Gebühren, Eid und wie es weitergeht

Die Antragsgebühr beträgt 150 € für Form K oder Form M, und 50 € werden bei der Abholung der Urkunde fällig, wenn der Antrag bewilligt wird. Jeder Eid, jede Erklärung und jede eidesstattliche Erklärung, die bei der Agentur beschworen wird, kostet 10 €. Anträge werden bei der Agentur in Malta oder über die Botschaften und Hochkommissariate Maltas im Ausland gestellt, wo die Eide vor einem befugten Beamten geleistet werden. Es gibt keinen Online-Antrag und keine veröffentlichte Bearbeitungszeit.

Maltesischer Staatsbürger sind Sie ab dem Datum auf Ihrer Registrierungsurkunde. Bei Personen, die im Ausland geboren wurden, wendet sich die Agentur danach schriftlich an das Öffentliche Register, damit die Geburt im Ausland in Malta registriert werden kann, und Sie können eine maltesische Identitätskarte und einen Reisepass beantragen. Malta lässt die doppelte Staatsbürgerschaft seit dem 10. Februar 2000 zu; prüfen Sie, ob auch der Staat Ihrer anderen Staatsangehörigkeit sie zulässt.

So unterstützt Sie Mirabello Consultancy

Mirabello Consultancy ist ein Schweizer Beratungsunternehmen mit Büros in Zürich, Dubai und Hongkong SAR und unterstützt Nachkommen maltesischer Familien aus der Ferne. Sie können den Antrag selbst stellen; unsere Aufgabe ist der Teil, der Zeit kostet: die zwei in Malta geborenen Generationen anhand von Zivil- und Pfarrregistern zurückverfolgen, Namen und Daten über Ländergrenzen hinweg abgleichen, Apostillen und beglaubigte Übersetzungen beschaffen, Form K oder Form M vorbereiten und den Antrag bis zur Urkunde begleiten. Staatliche Gebühren werden ohne Aufschlag weitergegeben und getrennt ausgewiesen, unser Servicehonorar wird für jeden Fall individuell bestätigt, und Fragen der Rechtsauslegung verweisen wir an einen zugelassenen maltesischen Rechtsanwalt. Die offiziellen Quellen sind das maltesische Staatsbürgerschaftsgesetz (Cap. 188) und die Seite der Aġenzija Komunità Malta zum Erwerb der Staatsbürgerschaft.

Ratgeber

Weiterführende Ratgeber

Fragen

Maltesische Staatsbürgerschaft durch Abstammung: häufig gestellte Fragen

Kann ich die maltesische Staatsbürgerschaft über meine Großeltern erhalten?

Ja, wenn Ihre Familienlinie zwei aufeinanderfolgende, in Malta geborene Generationen umfasst. Ein in Malta geborener Großelternteil, dessen Vater oder Mutter ebenfalls in Malta geboren wurde, begründet eine Verbindung in direkter Linie, und Sie können sich nach Art. 5(3) des maltesischen Staatsbürgerschaftsgesetzes mit Form K registrieren lassen. Jedes Glied der Kette muss mit Geburts- und Heiratsurkunden belegt werden.

Muss ich mich registrieren lassen, wenn mein Elternteil bei meiner Geburt Malteser war?

In der Regel nicht. Ein Kind, das am oder nach dem 1. August 1989 im Ausland geboren wurde und bei dessen Geburt ein Elternteil maltesischer Staatsbürger war, ist automatisch Malteser, und nur die Geburt im Ausland muss in Malta registriert werden. Für Personen, die zwischen 1964 und 1989 als Kind einer maltesischen Mutter geboren wurden, gelten andere Regeln; sie lassen sich mit Form I registrieren.

Gibt es eine Antragsfrist für die maltesische Staatsbürgerschaft durch Abstammung?

Kein offizieller Text legt ein Enddatum für die Registrierung durch Abstammung fest. Das Gesetz XXI von 2025 (Act XXI of 2025) hat die Daten in den Bestimmungen zur Abstammung auf den 1. August 2028 geändert, doch diese Daten betreffen den Elternteil oder Vorfahren des Antragstellers, nicht den eigenen Antrag des Antragstellers. Wenn ein Elternteil in der Kette lebt und sich nicht registriert hat, lassen Sie sich vor dem Antrag individuell rechtlich beraten.

Was kostet die maltesische Staatsbürgerschaft durch Abstammung?

Die staatliche Gebühr beträgt 150 € für Form K oder Form M, zuzüglich 50 € für die Urkunde, wenn der Antrag bewilligt wird, sowie 10 € für jeden Eid, jede Erklärung und jede eidesstattliche Erklärung, die bei der Agentur beschworen wird. Apostillen, beglaubigte Übersetzungen und etwaige Gebühren der Auslandsvertretung kommen hinzu.

Kann ich den Antrag aus dem Ausland stellen?

Ja. Anträge können über die Botschaften und Hochkommissariate Maltas gestellt werden, wo der Treueeid und die Erklärungen vor einem befugten Beamten oder einer anderen nach örtlichem Recht befugten Person geleistet werden. Einen Online-Antrag gibt es nicht.

Wie lange dauert die Registrierung durch Abstammung?

Es wird keine offizielle Bearbeitungszeit veröffentlicht. Selbst in der Hand haben Familien die Zeit für die Vorbereitung: Zwei in Malta geborene Generationen zurückzuverfolgen und zu belegen ist meist der längste Teil, und eine vollständige Akte vermeidet Nachforderungen von Unterlagen.

Werden auch meine Kinder Malteser?

Nicht automatisch. Die durch Registrierung aufgrund der Abstammung erworbene Staatsbürgerschaft wird nicht an die Kinder der registrierten Person weitergegeben, daher wird jedes Kind aus eigenem Recht nach derselben Regel registriert, bei einem Minderjährigen mit Form M. Die Akte enthält dann die Registrierungsurkunde des Elternteils.

Wie beginne ich die Zusammenarbeit mit Mirabello Consultancy?

Buchen Sie Ihre kostenlose Beratung. Sagen Sie uns, was Sie über Ihre maltesische Familienlinie wissen, und wir klären den Weg, die Urkunden, die zurückverfolgt werden müssen, und die Unterlagen, die Ihr Antrag benötigt.

Informationen, keine Rechtsberatung. Staatliche Gebühren und Regeln können sich ändern; unsere Fachleute prüfen Ihren Fall anhand der aktuellen offiziellen Quellen.

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