Im Jahr 2026 hat Zypern eine bedeutende Reform seiner Steuerresidenzregeln vorgenommen: Die Bedingung, dass keine andere Steuerresidenz bestehen darf, wurde aus der 60-Tage-Regel gestrichen. Diese Änderung eröffnet international mobilen Unternehmern, Führungskräften und vermögenden Privatpersonen (HNWIs) aus dem deutschsprachigen Raum völlig neue Möglichkeiten der Steueroptimierung — ganz ohne vollständige Verlagerung des Lebensmittelpunkts.
Die Experten von Mirabello Consultancy aus Zürich erläutern in diesem Beitrag, was sich geändert hat, wer davon profitiert und wie Sie jetzt handeln können. Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung.
- Neue Flexibilität: Die Bedingung „keine andere Steuerresidenz" wurde 2026 gestrichen — Zypern ist jetzt kombinierbar.
- Vier Qualifikationskriterien: 60+ Tage in Zypern, weniger als 183 Tage in einem anderen Land, dauerhafter Wohnsitz, wirtschaftliche Bindung.
- Non-Dom-Status: Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne sind 17 Jahre lang steuerfrei.
- Wegzugsbesteuerung: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) schützen vor deutschen und österreichischen Wegzugssteuern.
- Daueraufenthaltsgenehmigung: Ab 300.000 EUR Investment möglich — unbefristet, ohne Verlängerung.
- EU-Staatsbürgerschaft: Nach 8 Jahren Ansässigkeit erreichbar.
Was ist die 60-Tage-Regel in Zypern?
Die 60-Tage-Regel ist eine alternative Grundlage für die Steuerresidenz in Zypern, die speziell für international mobile Personen konzipiert wurde. Im Gegensatz zur Standard-183-Tage-Regel verlangt sie lediglich einen Aufenthalt von mindestens 60 Tagen pro Kalenderjahr in Zypern — ein deutlich niedrigerer Schwellenwert, der besonders für vielbeschäftigte Unternehmer und Führungskräfte attraktiv ist.
Bis 2025 galt jedoch eine entscheidende Einschränkung: Wer die 60-Tage-Regel nutzen wollte, durfte in keinem anderen Land steuerlich ansässig sein. Diese Bedingung machte die Regel für viele global mobile HNWIs praktisch unnutzbar — insbesondere für jene, die Geschäfte in mehreren Ländern betreiben oder noch Verbindungen zu ihrem Herkunftsland haben.
Was hat sich 2026 geändert?
Mit Wirkung ab dem Steuerjahr 2026 hat Zypern die Bedingung „keine andere Steuerresidenz" aus den Qualifikationskriterien der 60-Tage-Regel gestrichen. Das bedeutet: Eine Person kann nun die zypriotische Steuerresidenz über die 60-Tage-Regel erlangen, auch wenn sie gleichzeitig in einem anderen Land steuerlich erfasst ist.
Dies ist eine bahnbrechende Änderung für international mobile Unternehmer, da Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) in solchen Fällen die Rangfolge der Steuerrechte regeln. Zypern hat ein umfangreiches Netz an DBAs — unter anderem mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Die vier Qualifikationskriterien im Detail
Um die zypriotische Steuerresidenz über die 60-Tage-Regel zu erlangen, müssen alle vier folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestens 60 Tage in Zypern: Sie müssen sich im Kalenderjahr mindestens 60 Tage physisch in Zypern aufhalten. Tage der An- und Abreise zählen.
- Weniger als 183 Tage in einem einzigen anderen Land: Sie dürfen in keinem anderen einzelnen Staat mehr als 182 Tage pro Jahr verbringen. Mehrere Länder gleichzeitig sind zulässig.
- Dauerhafter Wohnsitz in Zypern: Sie müssen eine eigene oder gemietete Immobilie als Hauptwohnsitz in Zypern unterhalten — entweder gekauft oder langfristig gemietet.
- Wirtschaftliche Bindung an Zypern: Entweder eine Anstellung bei einem zypriotischen Unternehmen, eine Direktoren- oder Führungsposition, oder ein aktives eigenes Unternehmen mit Sitz in Zypern.
Vergleich: 183-Tage-Regel vs. 60-Tage-Regel
| Kriterium | 183-Tage-Regel | 60-Tage-Regel (2026) |
|---|---|---|
| Mindestaufenthalt | 183 Tage | 60 Tage |
| Andere Steuerresidenz erlaubt | Nein | Ja (ab 2026) |
| Wirtschaftliche Bindung erforderlich | Nein | Ja |
| Dauerhafter Wohnsitz erforderlich | Nein | Ja |
| Ideal für | Personen, die primär in Zypern leben | Global mobile HNWIs |
Steuerliche Vorteile: Der Non-Dom-Status
Der zypriotische Non-Dom-Status (Non-Domiciled Resident) ist einer der attraktivsten Steuerrahmen weltweit. Steuerresidenten, die keinen zypriotischen Wohnsitz im Sinne des Erbschaftsrechts haben (in der Regel alle Einwanderer), profitieren von folgenden Steuerbefreiungen:
- Dividenden: Vollständig von der Sonderverteidigungssteuer (SDC) befreit — für 17 Jahre.
- Zinseinkünfte: Ebenfalls vollständig von der SDC befreit.
- Kapitalgewinne: In Zypern generell steuerfrei (mit Ausnahme von zypriotischen Immobilien).
- Einkommensteuer: Der erste Betrag von 19.500 EUR ist steuerfrei; darüber hinaus staffelweise Besteuerung bis maximal 35 %.
Der Non-Dom-Status wird automatisch gewährt, wenn die Person in den letzten 20 Jahren weniger als 17 Jahre in Zypern steuerlich ansässig war.
Wegzugsbesteuerung: Was DACH-Bürger wissen müssen
Für Deutsche, Österreicher und Schweizer ist die Frage der Wegzugsbesteuerung (Exit Tax) zentral. Bei Verlagerung des steuerlichen Wohnsitzes ins Ausland kann das Herkunftsland auf latente Kapitalgewinne — etwa auf Unternehmensanteile — eine Steuer erheben.
Zypern hat Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz, die klare Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung enthalten. In Verbindung mit der zypriotischen 60-Tage-Regel bieten diese DBAs einen strukturierten Rahmen, um die Steuerlast rechtssicher zu optimieren. Eine individuelle steuerrechtliche Beratung — idealerweise gemeinsam durch zypriotische und deutsche/österreichische/Schweizer Steuerexperten — ist in jedem Fall empfehlenswert.
Mirabello Consultancy koordiniert diese multijurisdiktionale Beratung als Teil unseres Gesamtpakets. Sprechen Sie uns an.
Wer profitiert am meisten?
Die reformierte 60-Tage-Regel ist besonders attraktiv für:
- DACH-Unternehmer und Führungskräfte: Die Kombination aus Wegzugsbesteuerung und Non-Dom-Status macht Zypern zur idealen Lösung für Personen, die Deutschland, Österreich oder die Schweiz steuerlich verlassen möchten.
- Multi-Jurisdiktions-HNWIs: Wer bereits in mehreren Ländern präsent ist, kann Zypern nun als steuerlich effiziente Residenz etablieren, ohne andere Verbindungen aufzugeben.
- UK-Rückkehrer und Post-Brexit-Unternehmer: Britische Staatsbürger, die nach dem Brexit eine EU-Basis suchen, finden in Zypern anglophone Infrastruktur und Common-Law-Einflüsse.
- UAE-Golden-Visa-Inhaber: Wer bereits in den Emiraten ansässig ist, kann Zypern als europäische Ergänzung etablieren — dank der neuen Regelung ohne Konflikt mit der UAE-Residenz.
- Digitale Unternehmer und Remote-Executives: Wer standortunabhängig arbeitet, kann mit 60 Tagen in Zypern eine vollwertige EU-Steuerresidenz mit Non-Dom-Status aufbauen.
Kombination: Steuerresidenz + Daueraufenthaltsgenehmigung
Zypern bietet eine leistungsstarke Kombination aus steuerlicher Optimierung und langfristiger Aufenthaltssicherheit. Die zypriotische Daueraufenthaltsgenehmigung durch Investment erfordert ein Immobilieninvestment ab 300.000 EUR (zzgl. MwSt.) und wird unbefristet erteilt — keine jährliche Erneuerung erforderlich.
Nach 8 Jahren ununterbrochener Ansässigkeit besteht die Möglichkeit, die zypriotische Staatsbürgerschaft zu beantragen — und damit den vollen EU-Bürger-Status zu erlangen. Zypern ist auch Mitglied des EU-Binnenmarkts, was freie Niederlassung und Arbeit in allen 27 EU-Mitgliedstaaten ermöglicht.
Erfahren Sie mehr über Goldene-Visa-Programme in Europa und wie Zypern im Vergleich abschneidet.
Ist die zypriotische Steuerresidenz das Richtige für Sie?
Die 60-Tage-Regel ist ein leistungsstarkes Instrument — aber nicht für jeden geeignet. Sie müssen bereit sein, mindestens 60 Tage pro Jahr auf der Insel zu verbringen, einen dauerhaften Wohnsitz zu unterhalten und eine wirtschaftliche Bindung aufzubauen.
Wenn Sie jedoch global mobil sind, bereits ein Unternehmen mit internationalem Geschäftsmodell haben und eine steuerlich effiziente EU-Basis suchen, ist Zypern 2026 die überzeugendste Option auf dem Markt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich die zypriotische Steuerresidenz behalten, wenn ich weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bin?
Ja — das ist die entscheidende Neuerung 2026. Das DBA zwischen Deutschland und Zypern regelt, welches Land das primäre Besteuerungsrecht hat. Eine individuelle Prüfung ist erforderlich.
Wie lange dauert die Einrichtung der Steuerresidenz in Zypern?
In der Regel 4–8 Wochen, sofern alle Dokumente vorliegen: Mietvertrag oder Kaufurkunde, Beschäftigungs- oder Direktorennachweis, Einreisestempel/Reiseprotokoll.
Ist der Non-Dom-Status auf Antrag oder automatisch?
Er wird bei der Steuerregistrierung automatisch für Personen gewährt, die die Domizilbedingung nicht erfüllen. Eine explizite Beantragung ist in der Regel nicht notwendig, aber die Dokumentation sollte sorgfältig geführt werden.
Kann meine Familie ebenfalls den Non-Dom-Status erhalten?
Ja. Ehepartner und abhängige Kinder können separat die Steuerresidenz und den Non-Dom-Status beantragen, wenn sie die Qualifikationskriterien erfüllen.
Welche Kosten entstehen bei der Einrichtung?
Die Kosten variieren je nach Struktur (Mietwohnung vs. Immobilienkauf, Unternehmensstruktur). Mirabello Consultancy erstellt eine transparente Kostenübersicht im Rahmen der Erstberatung.
Weiterführende Informationen
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- Staatsbürgerschaft Antigua und Barbuda
- Golden Visa VAE
- Kostenlose Beratung anfragen
Amtliche Quellen
Die Reform von 2026 macht Zypern zur attraktivsten Steuerresidenz für global mobile Investoren und Führungskräfte aus dem DACH-Raum. Kombiniert mit der Daueraufenthaltsgenehmigung (300.000 EUR, unbefristete Genehmigung, EU-Staatsbürgerschaft nach 8 Jahren) bietet Zypern die optimale Struktur für HNWIs, die Flexibilität ohne vollständigen Umzug benötigen.
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