St. Kitts und Nevis verleiht diesen Kindern die Staatsbürgerschaft, wenn ihre Eltern im Rahmen des Investitionsprogramms die Staatsbürgerschaft erworben haben.
Je nachdem, wann das Kind geboren wurde, kann der Prozess unterschiedlich sein.
Wenn das Kind geboren wurde, bevor der Elternteil Staatsbürger wurde, das Bewerbungsverfahren wird von der CIU abgewickelt. Es fallen mehrere Gebühren an, die der Antragsteller zahlen muss.
- Die Due-Diligence-Gebühr von 7.500 USD (pro Person)
- Die Anmeldegebühr von 250 USD (pro Person)
- Die Regierungsgebühr beträgt rund 30.000 USD.
Hinweis: Das Verfahren dauert in der Regel bis zu 3 Monate.
Wenn das Kind nach dem CIU-Antrag, aber vor der Registrierungsbescheinigung geboren wurde, der Antrag wird von der CIU bearbeitet. Hier sind die allgemeinen Kosten, die berücksichtigt werden müssen:
- Die Anmeldegebühr beträgt 250 USD
- Die Regierungsgebühr beträgt 10.000$
Es fällt keine Due-Diligence-Gebühr an, es sei denn, der Antrag der Eltern ist älter als ein Jahr.
Wenn das Kind nachher geboren wurdeOder der Elternteil wurde Citizen by Investment:
Wenn das Kind jünger als 3 Jahre ist, wird der Antrag von der CIU bearbeitet
- Die Due-Diligence-Gebühr beträgt 7.500 USD (für das Elternteil).
- Die Anmeldegebühr beträgt 250 USD.
- Die Regierungsgebühr beträgt 7.500 USD
Der Vorgang dauert in der Regel bis zu 3 Monate.
Wenn das Kind 3 Jahre oder älter ist, kann es von beiden behandelt werden
- Nationales Sicherheitssekretariat für 370 USD (Bearbeitung bis zu 18 Monate).
- CIU mit den gleichen oben genannten Sorgfaltspflichten-, Antrags- und Regierungsgebühren (Bearbeitungsdauer bis zu 3 Monate).
Um sich für die Staatsbürgerschaft von St. Kitts und Nevis aufgrund ihrer Abstammung zu qualifizieren, müssen Antragsteller die folgenden Kriterien erfüllen:
- Haben Sie mindestens einen Elternteil, der Staatsbürger von St. Kitts und Nevis ist/war
- Legen Sie einen dokumentarischen Nachweis über die Staatsbürgerschaft des Elternteils vor
- In der Lage sein, die biologische oder rechtliche Beziehung zum berechtigten Elternteil nachzuweisen
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen und Gebühren ein
- Bestehen Sie die erforderlichen Hintergrundüberprüfungen
Erforderliche Unterlagen sind
- Vollmacht des Elternteils, der den Antrag stellt.
- Formular R4:2 Exemplare sind auszufüllen, wobei der Elternantragsteller die beiden Formulare vor einem Notar (oder einem Anwalt, falls sich keine Notare im Land befinden) unterschreibt.
- Medizinisches Formular (siehe Anlage zum Formular R4): Dieses muss von einem Arzt erstellt werden;
- 4 Fotos des Babys in Passgröße. Es gelten alle Anforderungen für ein Foto eines Erwachsenen. Das heißt: 35 mm x 45 mm; Foto in Farbe auf glänzendem oder halbglänzendem Fotopapier gedruckt; neutraler Gesichtsausdruck (wenn möglich mit einem Baby); keine Zähne sichtbar; der Antragsteller muss direkt nach vorne schauen, sodass beide Ohren gleichmäßig und vollständig von vorne sichtbar sind; Haare müssen von der Stirn und von der Rückseite der Ohren abgebürstet werden;
- 2 beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde des Babys
- Beglaubigte Kopie der Meldebescheinigungen der Eltern (oder beider Elternteile) und ihrer St. Kitts- und Nevis-Pässe (je nachdem, ob nur einer oder beide Staatsbürger von St. Kitts und Nevis sind)
- Beglaubigte Kopie der Reisepässe der Eltern aus ihrem Herkunftsland;
- Reisepassantragsformular für das Baby.