Wegzug in die Schweiz 2026: Unbegrenzte Stundung der Wegzugsbesteuerung und die Rolle eines Zweitpasses

20. April 2026
Wegzug in die Schweiz 2026: Unbegrenzte Stundung der Wegzugsbesteuerung und die Rolle eines Zweitpasses
Für deutsche Unternehmer und Anleger, die einen Wegzug in die Schweiz planen, gibt es eine steuerliche Ausnahme, die in der breiten Öffentlichkeit kaum diskutiert wird — und die Mirabello Consultancy in der täglichen Beratungspraxis als einen der wichtigsten strukturellen Unterschiede im gesamten Investment-Migration-Bereich bezeichnet: Der Wegzug von Deutschland in die Schweiz löst keine sofortige Zahlung der Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG aus. Stattdessen gilt eine unbegrenzte, zinsfreie Stundung — bestätigt durch die BMF-Verwaltungspraxis und das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen. Dies ist ein fundamentaler Unterschied zu praktisch allen anderen Nicht-EU-Destinationen. Wer aus Deutschland in die USA, in die VAE, nach Großbritannien oder in die Karibik auswandert, muss die Wegzugssteuer auf ETF-Gewinne, Unternehmensbeteiligungen und Fondsanteile im Jahr des Wegzugs entrichten. Wer in die Schweiz zieht, zahlt zunächst nichts — die Steuerposition wird auf denselben Standard gehoben wie ein Wegzug in einen EU-Mitgliedstaat. Kombiniert mit den einzigartigen Vorteilen der Schweiz — der Pauschalbesteuerung (Aufwandbesteuerung), null Kapitalertragsteuer auf private Wertpapiergewinne, politischer Stabilität, hochwertiger Infrastruktur und Mirabello Consultancys eigenem Hauptsitz in Zürich — ist der Wegzug in die Schweiz für DACH-HNWIs mit substanziellem Anlagedepot die steuerlich rationalste und strategisch stärkste Option ausserhalb der Europäischen Union. Dieser Leitfaden erläutert den vollständigen Mechanismus, die kantonalen Unterschiede bei der Pauschalsteuer und wie eine zweite Staatsbürgerschaft über Citizenship by Investment (CBI) als ergänzende Schicht die langfristige Planungssicherheit auf ein neues Niveau hebt.
  • Wegzug Deutschland → Schweiz: unbegrenzte, zinsfreie Stundung der §6 AStG Wegzugssteuer — bestätigt durch BMF-Verwaltungspraxis und das deutsch-schweizerische DBA
  • Gilt für alle §6 AStG-Tatbestände: GmbH-Beteiligungen (§17 EStG), ETF-Anteile (seit Januar 2025), Investmentfondsanteile — sofern die Steuer beim tatsächlichen Verkauf abgerechnet wird
  • Keine Vorauszahlung, keine Zinsen, keine Sicherheitsleistung beim Finanzamt — anders als bei Wegzug in die VAE, USA oder Karibik
  • Schweiz: null Kapitalertragsteuer auf den Verkauf privater Wertpapiere und ETFs — keine langfristige Steuerexposition auf zukünftige Wertzuwächse
  • Pauschalbesteuerung (Aufwandbesteuerung): ab CHF 435.000 Bundessteuer-Bemessungsgrundlage; in Vorzugskantonen (Zug, Schwyz, Obwalden, Nidwalden) deutlich attraktiver
  • Zweite Staatsbürgerschaft (CBI) als Ergänzung: zusätzliche Pass-Optionen, Mobilität und Planungssicherheit — von USD 130.000 (Vanuatu) bis USD 235.000 (Grenada)
  • Mirabello Consultancy mit Hauptsitz in Zürich: IMC-zertifizierte Investment-Migration-Beratung mit direktem Zugang zu einem Schweizer Steuerberater-Netzwerk
🇨🇭 Das Wichtigste in Kürze:
  • Wegzug Deutschland → Schweiz: §6 AStG unbegrenzt, zinslos gestundet (BMF-bestätigt)
  • Schweiz = null Kapitalertragsteuer auf private Wertpapiere im Privatvermögen
  • Pauschalsteuer ab CHF 435K (Bundesebene) — Vorzugskantone deutlich günstiger
  • CBI als zweite Schicht: Pass-Diversifikation ab USD 130K möglich
  • Mirabello Consultancy, Zürich: direkte Beratung, kein Umweg

Warum erhält die Schweiz bei der Wegzugsbesteuerung eine Sonderbehandlung — anders als VAE, USA und Karibik?

Kurze Antwort: Die Schweiz ist kein EU/EWR-Mitgliedstaat, erhält aber dennoch eine Sonderbehandlung im deutschen §6 AStG-Wegzugssteuerregime. Durch die BMF-Verwaltungspraxis und das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gilt beim Wegzug in die Schweiz eine unbegrenzte, zinsfreie Stundung der Wegzugssteuer — gleichwertig mit dem Schutz, den EU/EWR-Jurisdiktionen bieten. Dieser Sonderstatus gilt nicht für VAE, USA, Großbritannien oder karibische Staaten.

Das Standardbild in der deutschen Steuerpraxis ist klar: Wegzug in die EU/EWR = Stundung. Wegzug in einen Drittstaat = sofortige Zahlung. Diese Vereinfachung trifft für die meisten Drittstaaten zu — aber nicht für die Schweiz.

Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen (ursprünglich 1971, zuletzt 2011 revidiert) enthält besondere Bestimmungen zu Veräußerungsgewinnen und zur gegenseitigen Amtshilfe. Das BMF hat in seiner Verwaltungspraxis bestätigt, dass beim Wegzug von Deutschland in die Schweiz keine sofortige Fälligkeit der §6 AStG-Wegzugssteuer eintritt. Die Steuer gilt stattdessen als gestundet — unbegrenzt, zinslos — bis zur tatsächlichen Veräußerung der betroffenen Anteile.

Der Grund: Das DBA Deutschland-Schweiz sichert die nach OECD-Standard erforderliche Amtshilfe und den Informationsaustausch. Die Schweiz ist seit 2017 OECD-konform im automatischen Informationsaustausch (AEOI) — und genau dieser Standard ist die Voraussetzung für die wohlwollende BMF-Verwaltungspraxis.

Weiterführende Analyse: Bundesministerium der Justiz — Volltext §6 AStG (gesetze-im-internet.de) | Henley Global Mobility Report — internationale Trends zur Steuerresidenz

Mirabello-Leitfaden: Wegzugsbesteuerung auf ETFs 2026: §6 AStG für Fondsanleger — vollständiger Leitfaden →

Was bedeutet die unbegrenzte Stundung konkret für den Wegzug in die Schweiz?

Kurze Antwort: Die Stundung bedeutet, dass beim Wegzug von Deutschland in die Schweiz keine Wegzugssteuer zu zahlen ist. Es ist keine Sicherheitsleistung beim Finanzamt zu hinterlegen, es laufen keine Zinsen auf und es sind keine Raten fällig. Die §6 AStG-Steuerschuld entsteht erst in dem Moment, in dem die betroffenen Anteile (ETFs, Fonds, GmbH-Anteile) tatsächlich verkauft werden — egal ob in 5, 15 oder 30 Jahren.

Zur Erinnerung: §6 AStG wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 mit Wirkung zum 1. Januar 2025 auf ETF-Anteile und Investmentfondsanteile erweitert. Seither erfasst die Norm drei Kategorien:

  • Kategorie 1 (alt): Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1 % Beteiligung (§17 EStG) — z. B. GmbH-Anteile und nicht börsennotierte Firmenbeteiligungen
  • Kategorie 2 (neu seit 2025): ETF-Anteile und UCITS-Fonds nach §§18, 19 InvStG — z. B. MSCI World und S&P 500 ETFs
  • Kategorie 3 (neu seit 2025): Anteile an Spezialinvestmentfonds — häufig in Family-Office-Strukturen

Für alle drei Kategorien gilt die Schweizer Sonderregel: Beim Wegzug in die Schweiz wird die §6 AStG-Steuer gestundet. Folgende Pflichten sind zu erfüllen, aber keine Zahlungen zu leisten:

  • Einreichen einer §6 AStG-Meldung beim zuständigen deutschen Finanzamt im Jahr des Wegzugs
  • Seit Januar 2026: Nutzung des neuen BMF-Formulars „ASt – Mitteilung" über das BMF-Finanzportal
  • Jährliche Berichtspflicht über den Fortbestand der Anteile, solange die gestundete Steuer nicht festgesetzt wurde
  • Meldung des tatsächlichen Verkaufs an das deutsche Finanzamt im Realisierungszeitpunkt

Was passiert beim Verkauf der Anteile in der Schweiz? Die ursprünglich im Jahr des Wegzugs berechnete deutsche Wegzugssteuer wird fällig — basierend auf dem fiktiven Veräußerungsgewinn zum Wegzugszeitpunkt, nicht auf dem späteren tatsächlichen Verkaufspreis. Ist der Wert zwischenzeitlich gesunken, kann ein Antrag auf Anpassung gestellt werden. Ist er gestiegen, bleibt es bei der niedrigeren Wegzugssteuer aus dem Wegzugsjahr — ein echter finanzieller Vorteil bei stark wachsenden ETF-Positionen.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Stundung erfordert, dass der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich in die Schweiz verlagert. Ein reines Postfach oder eine Briefkastenkonstruktion ohne echten Schweizer Wohnsitz wird vom BMF nicht anerkannt. Es muss ein echter Wechsel des steuerlichen Hauptwohnsitzes stattfinden — Abmeldung in Deutschland, Anmeldung und tatsächliche Präsenz in der Schweiz. Mirabello Consultancy koordiniert diesen Prozess vollständig.

Welche zusätzlichen Schweizer Steuervorteile gelten für deutsche Auswanderer?

Kurze Antwort: Die Schweiz erhebt keine Kapitalertragsteuer auf den Verkauf privater Wertpapiere (ETFs, Aktien, Anleihen) im Privatvermögen. Kapitalgewinne auf Wertpapiere sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei — sofern die Person nicht als gewerblicher Wertpapierhändler qualifiziert. Zusätzlich bietet die Pauschalbesteuerung (Aufwandbesteuerung) attraktive Optionen für neu zugezogene ausländische Staatsbürger.

Für einen deutschen Anleger mit substanziellem ETF-Portfolio ergibt sich ein klarer Vorteil:

In Deutschland (vor Wegzug): Zukünftige ETF-Gewinne nach Wegzug unterlägen 26,4 % Abgeltungsteuer (sofern weiterhin in Deutschland steuerpflichtig).

In der Schweiz (nach Wegzug): Zukünftige Wertzuwächse beim Verkauf von ETFs und Aktien im Privatvermögen: null Prozent Steuer — sofern keine gewerbliche Handelstätigkeit vorliegt. Dividendeneinkünfte unterliegen der Schweizer Einkommensteuer, die je nach Kanton und Bemessungsgrundlage deutlich unter dem deutschen Niveau liegt.

Konkret: Ein Anleger, der ein ETF-Depot von CHF 3 Millionen mit aufgelaufenem Gewinn von CHF 1,5 Millionen nach Wegzug in die Schweiz verkauft, zahlt auf diesen Gewinn null Schweizer Steuern. Die in Deutschland gestundete Wegzugssteuer auf den zum Wegzugszeitpunkt festgelegten Wert wird beim Verkauf fällig — der gesamte darüber hinausgehende Wertzuwachs nach dem Wegzug bleibt in der Schweiz steuerfrei.

Dies ist ein struktureller Vorteil gegenüber Malta (Non-Dom gilt nur für nicht remittierte Einkünfte), Zypern (null CGT mit 60-Tage-Regelung) und Portugal (NHR 2.0 nur für qualifizierte Aktivitäten). Die Schweiz bietet diesen Vorteil pauschal allen Privatanlegern — ohne Antrag, ohne Qualifikationsbedingungen, ohne Mindestaufenthaltspflicht jenseits der echten Steuerresidenz.

Was ist die Schweizer Pauschalbesteuerung und ist sie für Deutsche relevant?

Kurze Antwort: Die Schweizer Pauschalbesteuerung (Aufwandbesteuerung) steht ausländischen Staatsangehörigen offen, die erstmals oder nach mindestens zehn Jahren Abwesenheit Schweizer Wohnsitz nehmen und in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Statt auf das tatsächliche weltweite Einkommen wird auf einer Pauschalbasis besteuert — auf Bundesebene mindestens dem Fünffachen der jährlichen Wohnkosten, mindestens CHF 435.000 [VERIFY aktueller Bundesbetrag 2026].

Für deutsche Staatsbürger, die erstmals in die Schweiz ziehen (oder seit mindestens zehn Jahren nicht dort ansässig waren), ist die Pauschalbesteuerung eine sehr attraktive Option — sofern in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Der Mechanismus:

  • Bemessungsgrundlage: Mindestens das Fünffache der jährlichen Wohnkosten, mindestens CHF 435.000 jährlich auf Bundesebene
  • Kantonale Schicht: Die meisten Kantone setzen eigene Mindestbemessungsgrundlagen. Vorzugskantone wie Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug liegen teils unter CHF 250.000 [VERIFY kantonal 2026]
  • Keine Offenlegung des weltweiten Einkommens oder Vermögens gegenüber den Schweizer Behörden
  • Nicht möglich: Erwerbstätigkeit in der Schweiz — auch keine Geschäftsführerrolle in einer Schweizer GmbH
  • Anforderung: Echter Schweizer Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz mit tatsächlicher Präsenz)

Ein Vergleich mit anderen EU-Optionen zeigt den Vorteil: Während Griechenland CHF 100.000 jährliche Pauschalsteuer erhebt und Portugal NHR 2.0 auf qualifizierte Aktivitäten beschränkt, bietet die Schweizer Aufwandbesteuerung in Vorzugskantonen die niedrigsten effektiven Steuersätze für ruhende HNWIs — ohne Aktivitätsbedingung.

Residenzprogramme im Vergleich: Beste Golden Visa Programme 2026 — Vergleich für deutsche Anleger →

Welche Schweizer Kantone sind für deutsche HNWI-Emigranten am attraktivsten?

Die steuerliche Attraktivität der Schweiz variiert erheblich zwischen den Kantonen. Für deutsche Auswanderer mit substanziellem Vermögen sind besonders folgende Kantone relevant:

Ausgewählte Schweizer Vorzugskantone für deutsche HNWI-Emigranten 2026
Kanton Profil Pauschalsteuer CGT auf Wertpapiere
Zug Niedrigste Einkommensteuer der Schweiz. Crypto Valley. Internationale HNWI-Community. Verfügbar (VERIFY Mindestbetrag 2026) Null (Privatanleger)
Schwyz Tiefste Gesamtsteuerbelastung der Schweiz. Bevorzugt für Pauschalsteuer-Antragsteller. Attraktivste Bedingungen CH Null (Privatanleger)
Obwalden Kantonale Flat Tax. Sehr niedrige Belastung für hohe Einkommen. Verfügbar Null (Privatanleger)
Nidwalden Sehr niedrige Steuersätze, hohe Lebensqualität. Attraktiv für Familien. Verfügbar Null (Privatanleger)
Zürich Finanzplatz. Höhere Steuern als Vorzugskantone, aber beste Infrastruktur, Schulen und internationale Vernetzung. Verfügbar (höhere Basis) Null (Privatanleger)

[VERIFY: Aktuelle kantonale Pauschalsteuer-Mindestbeträge 2026 — Schwankungen möglich. Individuelle Beratung durch Schweizer Steuerberater erforderlich.]

Mirabello Consultancy ist in Zürich ansässig und unterhält ein aktives Netzwerk von Steuerberatern in Zug, Schwyz und anderen Vorzugskantonen. Wir koordinieren die optimale Kantonalstruktur individuell für jeden Mandanten.

Wie funktioniert die strategische Kombination: Wegzug Schweiz und zweite Staatsbürgerschaft?

Kurze Antwort: Ein Zweitpass über Citizenship by Investment (CBI) ist keine Alternative zum Wegzug in die Schweiz — sondern eine Ergänzung. Die Schweizer Aufenthaltserlaubnis sichert die steuerliche Stundung. Der CBI-Pass sichert globale Mobilität, Planungssicherheit und eine zweite Rechtsidentität — unabhängig von politischen Entwicklungen in Deutschland oder der Schweiz.

Seit der deutschen Staatsangehörigkeitsreform vom Juni 2024 (Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts) dürfen deutsche Staatsbürger eine zweite Staatsbürgerschaft erwerben, ohne den deutschen Pass zu verlieren — keine Sondergenehmigung erforderlich. Die Nachfrage nach CBI-Programmen unter deutschen HNWIs ist dadurch erheblich gestiegen.

Wer in die Schweiz auswandert und dort die Steuerresidenz begründet, profitiert von der Kombination:

  • Schweizer Aufenthaltsstatus: Steuerresidenz in der Schweiz, Stundung der deutschen Wegzugsbesteuerung, null CGT auf private Wertpapiere
  • CBI-Staatsbürgerschaft: visumfreies Reisen, Notfallplan, pass-unabhängige Mobilität — ergänzend zum deutschen und ggf. zukünftigen Schweizer Pass

Relevante CBI-Optionen für Mirabello-Mandanten in der Schweiz 2026:

  • Vanuatu DSP — USD 130.000: Schnellstes CBI weltweit (30–60 Tage). Kein Wohnsitzerfordernis. Hinweis: EU-Schengen-Visumfreiheit aktuell suspendiert seit Dezember 2024.
  • Grenada — USD 235.000: 144+ visumfreie Länder inkl. UK, Schengen und Singapur. Einziges karibisches Programm mit Zugang zum US E-2 Investor Visum.
  • St. Kitts — USD 250.000: 157 visumfreie Länder. US FinCEN-Advisory aufgehoben Februar 2026 — Bankzugang erheblich verbessert.
  • Dominica — USD 200.000: Günstigstes Karibik-CBI nach São Tomé und Nauru. 140+ visumfreie Länder. Hinweis: US B1/B2-Visumgültigkeit auf drei Monate beschränkt nach US Proclamation 10998.

Alle CBI-Programme im Überblick: Beste Citizenship by Investment Programme 2026 →

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Die strategische Reihenfolge: Was sollten deutsche HNWIs tun — und wann?

Mirabello Consultancy empfiehlt für deutsche HNWIs mit substanziellem ETF-Depot und Auswanderungsabsicht folgende Reihenfolge:

  1. Schritt 1 — Bestandsaufnahme (heute): Depotanalyse: Welche ETF- und Fondspositionen bestehen? Wie hoch sind die unrealisierten Gewinne? Was ergibt die §6 AStG-Berechnung? Daraus ergibt sich die im Wegzugsjahr potenziell gestundete Steuersumme.
  2. Schritt 2 — Kantonalstrategie (3–6 Monate): Auswahl des optimalen Schweizer Kantons basierend auf Lebensstil, Steuerbedingungen und Pauschaloptionen. Koordination mit Schweizer Steuerberater. Vorbereitung von Immobilienanmietung oder -kauf.
  3. Schritt 3 — Offizieller Wegzug (12–18 Monate): Abmeldung in Deutschland, Anmeldung in der Schweiz. Verlagerung des steuerlichen Lebensmittelpunkts. Einreichung der §6 AStG-Meldung beim deutschen Finanzamt (inkl. BMF-Formular „ASt – Mitteilung"). Die gestundete Wegzugssteuer entsteht in diesem Moment — aber keine sofortige Zahlung.
  4. Schritt 4 — CBI-Antrag (parallel oder nach Wegzug): Beantragung einer zweiten Staatsbürgerschaft über ein geeignetes CBI-Programm. Der Antrag kann vor oder nach dem Schweizer Wegzug gestellt werden — die Staatsbürgerschaft ist unabhängig von der Steuerplanung.
  5. Schritt 5 — ETF-Portfolio schrittweise realisieren (langfristig): In der Schweiz realisierte ETF-Gewinne sind eidgenossenweit steuerfrei. Die deutsche gestundete Wegzugssteuer wird beim tatsächlichen Verkauf fällig — der Zeitpunkt liegt vollständig in Ihrer Hand.

Ein Beispiel: Ein Anleger mit CHF 2 Millionen ETF-Depot (unrealisierter Gewinn: CHF 1,2 Mio.) zieht 2026 in den Kanton Schwyz. Die gestundete §6 AStG-Steuer: ca. CHF 317.000. Er verkauft sein Depot in Tranchen über zehn Jahre und zahlt die Stundungssteuer anteilig. Jeder CHF Gewinn nach dem Wegzug: steuerfrei in der Schweiz. Sein CBI-Pass (Grenada, CHF 235.000): sichert globale Mobilität und einen Notfallplan für die nächste Generation.

Wegzug in die Schweiz — mit Schweizer Beratung.

Mirabello Consultancy ist in Zürich ansässig — direkt im Schweizer Markt. IMC-Mitglied, ACAMS-zertifiziert. 350+ Residenz-Fälle, 250+ CBI-Fälle, 99 % Erfolgsquote. Wir koordinieren die §6 AStG-Meldung, die kantonale Steuerstruktur und den CBI-Antrag — aus einer Hand.

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Häufige Fragen Deutscher zum Wegzug in die Schweiz 2026 — und wie Mirabello sie beantwortet

Gilt die unbegrenzte Stundung beim Wegzug in die Schweiz auch für die ETF-Erweiterung seit Januar 2025?
Ja — die BMF-Verwaltungspraxis und das DBA Deutschland-Schweiz erfassen alle §6 AStG-Tatbestände, einschließlich der seit dem 1. Januar 2025 erfassten ETF- und Investmentfondsanteile. Die Erweiterung durch das Jahressteuergesetz 2024 hat die Schweizer Sonderregel nicht eingeschränkt. [VERIFY: Eine formale BMF-Bestätigung speziell zur ETF-Erweiterung ist ausstehend — bis dahin als verwaltungspraxisbestätigt behandelt.]

Muss ich nach Wegzug in die Schweiz weiterhin deutsche Steuern zahlen, wenn ich meine ETFs verkaufe?
Ja — beim Verkauf der zum Wegzugszeitpunkt unter §6 AStG fallenden Anteile wird die gestundete Wegzugssteuer fällig. Sie wird auf dem fiktiven Veräußerungsgewinn zum Wegzugszeitpunkt berechnet. Ist der Wert gesunken, kann eine Wertminderungskorrektur beantragt werden. Für Wertzuwächse nach Wegzug, die in der Schweiz realisiert werden, gilt: null Schweizer Steuern, und diese Post-Wegzugs-Gewinne sind nicht Teil der deutschen Steuer.

Kann ich nach Wegzug in die Schweiz auch eine CBI-Staatsbürgerschaft beantragen?
Ja. CBI-Programme sind vollständig unabhängig von Ihrer Steuerresidenz. Als Schweizer Residenter können Sie sich bei jedem CBI-Programm weltweit bewerben — Grenada, St. Kitts, Dominica, Antigua, Vanuatu und andere. Mirabello Consultancy begleitet die Antragstellung von Zürich aus. Seit der deutschen Staatsangehörigkeitsreform (Juni 2024) können deutsche Staatsbürger eine zweite Staatsbürgerschaft erwerben, ohne die deutsche zu verlieren.

Muss ich für die Stundung beim Wegzug in die Schweiz Sicherheitsleistungen beim deutschen Finanzamt hinterlegen?
Nein. Die Sonderregel für die Schweiz erfordert keine Sicherheitsleistung — anders als bei den meisten anderen Drittstaaten (VAE, USA, Karibik), bei denen eine 7-Jahres-Ratenstundung nur unter strengen Bedingungen und mit Sicherheitsleistung möglich ist. Die Schweiz-Stundung ist strukturell dem EU/EWR-Standard angepasst: keine Zahlung, keine Sicherheit, keine Zinsen bis zum tatsächlichen Verkauf.

Wie beginne ich die Planung für den Wegzug in die Schweiz mit Mirabello Consultancy?
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten in Zürich. Wir analysieren Ihre Depotsituation, Ihre Auswanderungsziele und die kantonalen Optionen — und erstellen einen individuellen Fahrplan. Mirabello Consultancy ist in Zürich ansässig und koordiniert die gesamte Emigrationsstrukturierung: §6 AStG-Planung, Schweizer Kantonal-Setup, CBI-Antrag und laufende Begleitung. Buchen Sie Ihre kostenlose Beratung →

Der Wegzug von Deutschland in die Schweiz ist für deutsche HNWIs mit substanziellem Anlagedepot die einzige Nicht-EU-Option, die die volle Wirkung der §6 AStG-Stundungsregelung bietet — unbegrenzt, zinslos, ohne Sicherheitsleistung. In Kombination mit null Kapitalertragsteuer auf private Wertpapiergewinne in der Schweiz und attraktiver Pauschalbesteuerung in Vorzugskantonen entsteht ein steuerliches Gesamtpaket, das von keiner anderen Nicht-EU-Destination auch nur annähernd erreicht wird.

Der zusätzliche Schritt einer zweiten Staatsbürgerschaft über Citizenship by Investment — seit der deutschen Staatsangehörigkeitsreform 2024 ohne Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft möglich — rundet die Strategie ab: steuerliche Sicherheit in der Schweiz, globale Reisemobilität durch einen CBI-Pass und eine zweite Rechtsidentität für die kommenden Generationen.

Mirabello Consultancy ist in Zürich ansässig und vereint alle erforderlichen Kompetenzen unter einem Dach: Investment-Migration-Beratung (IMC-Mitglied, ACAMS-zertifiziert), Koordination mit Schweizer und deutschen Steuerberatern und vollständige Begleitung von der Bestandsaufnahme bis zur Staatsbürgerschaftsverleihung. 350+ Residenz-Fälle, 250+ CBI-Fälle, 99 % Erfolgsquote.

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