- Wegzug Deutschland → Schweiz: unbegrenzte, zinsfreie Stundung der §6 AStG Wegzugssteuer — bestätigt durch BMF-Verwaltungspraxis und das deutsch-schweizerische DBA
- Gilt für alle §6 AStG-Tatbestände: GmbH-Beteiligungen (§17 EStG), ETF-Anteile (seit Januar 2025), Investmentfondsanteile — sofern die Steuer beim tatsächlichen Verkauf abgerechnet wird
- Keine Vorauszahlung, keine Zinsen, keine Sicherheitsleistung beim Finanzamt — anders als bei Wegzug in die VAE, USA oder Karibik
- Schweiz: null Kapitalertragsteuer auf den Verkauf privater Wertpapiere und ETFs — keine langfristige Steuerexposition auf zukünftige Wertzuwächse
- Pauschalbesteuerung (Aufwandbesteuerung): ab CHF 435.000 Bundessteuer-Bemessungsgrundlage; in Vorzugskantonen (Zug, Schwyz, Obwalden, Nidwalden) deutlich attraktiver
- Zweite Staatsbürgerschaft (CBI) als Ergänzung: zusätzliche Pass-Optionen, Mobilität und Planungssicherheit — von USD 130.000 (Vanuatu) bis USD 235.000 (Grenada)
- Mirabello Consultancy mit Hauptsitz in Zürich: IMC-zertifizierte Investment-Migration-Beratung mit direktem Zugang zu einem Schweizer Steuerberater-Netzwerk
- Wegzug Deutschland → Schweiz: §6 AStG unbegrenzt, zinslos gestundet (BMF-bestätigt)
- Schweiz = null Kapitalertragsteuer auf private Wertpapiere im Privatvermögen
- Pauschalsteuer ab CHF 435K (Bundesebene) — Vorzugskantone deutlich günstiger
- CBI als zweite Schicht: Pass-Diversifikation ab USD 130K möglich
- Mirabello Consultancy, Zürich: direkte Beratung, kein Umweg
Warum erhält die Schweiz bei der Wegzugsbesteuerung eine Sonderbehandlung — anders als VAE, USA und Karibik?
Das Standardbild in der deutschen Steuerpraxis ist klar: Wegzug in die EU/EWR = Stundung. Wegzug in einen Drittstaat = sofortige Zahlung. Diese Vereinfachung trifft für die meisten Drittstaaten zu — aber nicht für die Schweiz.
Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen (ursprünglich 1971, zuletzt 2011 revidiert) enthält besondere Bestimmungen zu Veräußerungsgewinnen und zur gegenseitigen Amtshilfe. Das BMF hat in seiner Verwaltungspraxis bestätigt, dass beim Wegzug von Deutschland in die Schweiz keine sofortige Fälligkeit der §6 AStG-Wegzugssteuer eintritt. Die Steuer gilt stattdessen als gestundet — unbegrenzt, zinslos — bis zur tatsächlichen Veräußerung der betroffenen Anteile.
Der Grund: Das DBA Deutschland-Schweiz sichert die nach OECD-Standard erforderliche Amtshilfe und den Informationsaustausch. Die Schweiz ist seit 2017 OECD-konform im automatischen Informationsaustausch (AEOI) — und genau dieser Standard ist die Voraussetzung für die wohlwollende BMF-Verwaltungspraxis.
Weiterführende Analyse: Bundesministerium der Justiz — Volltext §6 AStG (gesetze-im-internet.de) | Henley Global Mobility Report — internationale Trends zur Steuerresidenz
Mirabello-Leitfaden: Wegzugsbesteuerung auf ETFs 2026: §6 AStG für Fondsanleger — vollständiger Leitfaden →
Was bedeutet die unbegrenzte Stundung konkret für den Wegzug in die Schweiz?
Zur Erinnerung: §6 AStG wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 mit Wirkung zum 1. Januar 2025 auf ETF-Anteile und Investmentfondsanteile erweitert. Seither erfasst die Norm drei Kategorien:
- Kategorie 1 (alt): Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1 % Beteiligung (§17 EStG) — z. B. GmbH-Anteile und nicht börsennotierte Firmenbeteiligungen
- Kategorie 2 (neu seit 2025): ETF-Anteile und UCITS-Fonds nach §§18, 19 InvStG — z. B. MSCI World und S&P 500 ETFs
- Kategorie 3 (neu seit 2025): Anteile an Spezialinvestmentfonds — häufig in Family-Office-Strukturen
Für alle drei Kategorien gilt die Schweizer Sonderregel: Beim Wegzug in die Schweiz wird die §6 AStG-Steuer gestundet. Folgende Pflichten sind zu erfüllen, aber keine Zahlungen zu leisten:
- Einreichen einer §6 AStG-Meldung beim zuständigen deutschen Finanzamt im Jahr des Wegzugs
- Seit Januar 2026: Nutzung des neuen BMF-Formulars „ASt – Mitteilung" über das BMF-Finanzportal
- Jährliche Berichtspflicht über den Fortbestand der Anteile, solange die gestundete Steuer nicht festgesetzt wurde
- Meldung des tatsächlichen Verkaufs an das deutsche Finanzamt im Realisierungszeitpunkt
Was passiert beim Verkauf der Anteile in der Schweiz? Die ursprünglich im Jahr des Wegzugs berechnete deutsche Wegzugssteuer wird fällig — basierend auf dem fiktiven Veräußerungsgewinn zum Wegzugszeitpunkt, nicht auf dem späteren tatsächlichen Verkaufspreis. Ist der Wert zwischenzeitlich gesunken, kann ein Antrag auf Anpassung gestellt werden. Ist er gestiegen, bleibt es bei der niedrigeren Wegzugssteuer aus dem Wegzugsjahr — ein echter finanzieller Vorteil bei stark wachsenden ETF-Positionen.
Welche zusätzlichen Schweizer Steuervorteile gelten für deutsche Auswanderer?
Für einen deutschen Anleger mit substanziellem ETF-Portfolio ergibt sich ein klarer Vorteil:
In Deutschland (vor Wegzug): Zukünftige ETF-Gewinne nach Wegzug unterlägen 26,4 % Abgeltungsteuer (sofern weiterhin in Deutschland steuerpflichtig).
In der Schweiz (nach Wegzug): Zukünftige Wertzuwächse beim Verkauf von ETFs und Aktien im Privatvermögen: null Prozent Steuer — sofern keine gewerbliche Handelstätigkeit vorliegt. Dividendeneinkünfte unterliegen der Schweizer Einkommensteuer, die je nach Kanton und Bemessungsgrundlage deutlich unter dem deutschen Niveau liegt.
Konkret: Ein Anleger, der ein ETF-Depot von CHF 3 Millionen mit aufgelaufenem Gewinn von CHF 1,5 Millionen nach Wegzug in die Schweiz verkauft, zahlt auf diesen Gewinn null Schweizer Steuern. Die in Deutschland gestundete Wegzugssteuer auf den zum Wegzugszeitpunkt festgelegten Wert wird beim Verkauf fällig — der gesamte darüber hinausgehende Wertzuwachs nach dem Wegzug bleibt in der Schweiz steuerfrei.
Dies ist ein struktureller Vorteil gegenüber Malta (Non-Dom gilt nur für nicht remittierte Einkünfte), Zypern (null CGT mit 60-Tage-Regelung) und Portugal (NHR 2.0 nur für qualifizierte Aktivitäten). Die Schweiz bietet diesen Vorteil pauschal allen Privatanlegern — ohne Antrag, ohne Qualifikationsbedingungen, ohne Mindestaufenthaltspflicht jenseits der echten Steuerresidenz.
Was ist die Schweizer Pauschalbesteuerung und ist sie für Deutsche relevant?
Für deutsche Staatsbürger, die erstmals in die Schweiz ziehen (oder seit mindestens zehn Jahren nicht dort ansässig waren), ist die Pauschalbesteuerung eine sehr attraktive Option — sofern in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Der Mechanismus:
- Bemessungsgrundlage: Mindestens das Fünffache der jährlichen Wohnkosten, mindestens CHF 435.000 jährlich auf Bundesebene
- Kantonale Schicht: Die meisten Kantone setzen eigene Mindestbemessungsgrundlagen. Vorzugskantone wie Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug liegen teils unter CHF 250.000 [VERIFY kantonal 2026]
- Keine Offenlegung des weltweiten Einkommens oder Vermögens gegenüber den Schweizer Behörden
- Nicht möglich: Erwerbstätigkeit in der Schweiz — auch keine Geschäftsführerrolle in einer Schweizer GmbH
- Anforderung: Echter Schweizer Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz mit tatsächlicher Präsenz)
Ein Vergleich mit anderen EU-Optionen zeigt den Vorteil: Während Griechenland CHF 100.000 jährliche Pauschalsteuer erhebt und Portugal NHR 2.0 auf qualifizierte Aktivitäten beschränkt, bietet die Schweizer Aufwandbesteuerung in Vorzugskantonen die niedrigsten effektiven Steuersätze für ruhende HNWIs — ohne Aktivitätsbedingung.
Residenzprogramme im Vergleich: Beste Golden Visa Programme 2026 — Vergleich für deutsche Anleger →
Welche Schweizer Kantone sind für deutsche HNWI-Emigranten am attraktivsten?
Die steuerliche Attraktivität der Schweiz variiert erheblich zwischen den Kantonen. Für deutsche Auswanderer mit substanziellem Vermögen sind besonders folgende Kantone relevant:
| Kanton | Profil | Pauschalsteuer | CGT auf Wertpapiere |
|---|---|---|---|
| Zug | Niedrigste Einkommensteuer der Schweiz. Crypto Valley. Internationale HNWI-Community. | Verfügbar (VERIFY Mindestbetrag 2026) | Null (Privatanleger) |
| Schwyz | Tiefste Gesamtsteuerbelastung der Schweiz. Bevorzugt für Pauschalsteuer-Antragsteller. | Attraktivste Bedingungen CH | Null (Privatanleger) |
| Obwalden | Kantonale Flat Tax. Sehr niedrige Belastung für hohe Einkommen. | Verfügbar | Null (Privatanleger) |
| Nidwalden | Sehr niedrige Steuersätze, hohe Lebensqualität. Attraktiv für Familien. | Verfügbar | Null (Privatanleger) |
| Zürich | Finanzplatz. Höhere Steuern als Vorzugskantone, aber beste Infrastruktur, Schulen und internationale Vernetzung. | Verfügbar (höhere Basis) | Null (Privatanleger) |
[VERIFY: Aktuelle kantonale Pauschalsteuer-Mindestbeträge 2026 — Schwankungen möglich. Individuelle Beratung durch Schweizer Steuerberater erforderlich.]
Mirabello Consultancy ist in Zürich ansässig und unterhält ein aktives Netzwerk von Steuerberatern in Zug, Schwyz und anderen Vorzugskantonen. Wir koordinieren die optimale Kantonalstruktur individuell für jeden Mandanten.
Wie funktioniert die strategische Kombination: Wegzug Schweiz und zweite Staatsbürgerschaft?
Seit der deutschen Staatsangehörigkeitsreform vom Juni 2024 (Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts) dürfen deutsche Staatsbürger eine zweite Staatsbürgerschaft erwerben, ohne den deutschen Pass zu verlieren — keine Sondergenehmigung erforderlich. Die Nachfrage nach CBI-Programmen unter deutschen HNWIs ist dadurch erheblich gestiegen.
Wer in die Schweiz auswandert und dort die Steuerresidenz begründet, profitiert von der Kombination:
- Schweizer Aufenthaltsstatus: Steuerresidenz in der Schweiz, Stundung der deutschen Wegzugsbesteuerung, null CGT auf private Wertpapiere
- CBI-Staatsbürgerschaft: visumfreies Reisen, Notfallplan, pass-unabhängige Mobilität — ergänzend zum deutschen und ggf. zukünftigen Schweizer Pass
Relevante CBI-Optionen für Mirabello-Mandanten in der Schweiz 2026:
- Vanuatu DSP — USD 130.000: Schnellstes CBI weltweit (30–60 Tage). Kein Wohnsitzerfordernis. Hinweis: EU-Schengen-Visumfreiheit aktuell suspendiert seit Dezember 2024.
- Grenada — USD 235.000: 144+ visumfreie Länder inkl. UK, Schengen und Singapur. Einziges karibisches Programm mit Zugang zum US E-2 Investor Visum.
- St. Kitts — USD 250.000: 157 visumfreie Länder. US FinCEN-Advisory aufgehoben Februar 2026 — Bankzugang erheblich verbessert.
- Dominica — USD 200.000: Günstigstes Karibik-CBI nach São Tomé und Nauru. 140+ visumfreie Länder. Hinweis: US B1/B2-Visumgültigkeit auf drei Monate beschränkt nach US Proclamation 10998.
Alle CBI-Programme im Überblick: Beste Citizenship by Investment Programme 2026 →
Residenzprogramm statt Staatsbürgerschaft? Griechenland Golden Visa 2026: €250K Startup-Option — ideale Ergänzung für Schweizer Residenten →
Die strategische Reihenfolge: Was sollten deutsche HNWIs tun — und wann?
Mirabello Consultancy empfiehlt für deutsche HNWIs mit substanziellem ETF-Depot und Auswanderungsabsicht folgende Reihenfolge:
- Schritt 1 — Bestandsaufnahme (heute): Depotanalyse: Welche ETF- und Fondspositionen bestehen? Wie hoch sind die unrealisierten Gewinne? Was ergibt die §6 AStG-Berechnung? Daraus ergibt sich die im Wegzugsjahr potenziell gestundete Steuersumme.
- Schritt 2 — Kantonalstrategie (3–6 Monate): Auswahl des optimalen Schweizer Kantons basierend auf Lebensstil, Steuerbedingungen und Pauschaloptionen. Koordination mit Schweizer Steuerberater. Vorbereitung von Immobilienanmietung oder -kauf.
- Schritt 3 — Offizieller Wegzug (12–18 Monate): Abmeldung in Deutschland, Anmeldung in der Schweiz. Verlagerung des steuerlichen Lebensmittelpunkts. Einreichung der §6 AStG-Meldung beim deutschen Finanzamt (inkl. BMF-Formular „ASt – Mitteilung"). Die gestundete Wegzugssteuer entsteht in diesem Moment — aber keine sofortige Zahlung.
- Schritt 4 — CBI-Antrag (parallel oder nach Wegzug): Beantragung einer zweiten Staatsbürgerschaft über ein geeignetes CBI-Programm. Der Antrag kann vor oder nach dem Schweizer Wegzug gestellt werden — die Staatsbürgerschaft ist unabhängig von der Steuerplanung.
- Schritt 5 — ETF-Portfolio schrittweise realisieren (langfristig): In der Schweiz realisierte ETF-Gewinne sind eidgenossenweit steuerfrei. Die deutsche gestundete Wegzugssteuer wird beim tatsächlichen Verkauf fällig — der Zeitpunkt liegt vollständig in Ihrer Hand.
Ein Beispiel: Ein Anleger mit CHF 2 Millionen ETF-Depot (unrealisierter Gewinn: CHF 1,2 Mio.) zieht 2026 in den Kanton Schwyz. Die gestundete §6 AStG-Steuer: ca. CHF 317.000. Er verkauft sein Depot in Tranchen über zehn Jahre und zahlt die Stundungssteuer anteilig. Jeder CHF Gewinn nach dem Wegzug: steuerfrei in der Schweiz. Sein CBI-Pass (Grenada, CHF 235.000): sichert globale Mobilität und einen Notfallplan für die nächste Generation.
Wegzug in die Schweiz — mit Schweizer Beratung.
Mirabello Consultancy ist in Zürich ansässig — direkt im Schweizer Markt. IMC-Mitglied, ACAMS-zertifiziert. 350+ Residenz-Fälle, 250+ CBI-Fälle, 99 % Erfolgsquote. Wir koordinieren die §6 AStG-Meldung, die kantonale Steuerstruktur und den CBI-Antrag — aus einer Hand.
Häufige Fragen Deutscher zum Wegzug in die Schweiz 2026 — und wie Mirabello sie beantwortet
Gilt die unbegrenzte Stundung beim Wegzug in die Schweiz auch für die ETF-Erweiterung seit Januar 2025?
Ja — die BMF-Verwaltungspraxis und das DBA Deutschland-Schweiz erfassen alle §6 AStG-Tatbestände, einschließlich der seit dem 1. Januar 2025 erfassten ETF- und Investmentfondsanteile. Die Erweiterung durch das Jahressteuergesetz 2024 hat die Schweizer Sonderregel nicht eingeschränkt. [VERIFY: Eine formale BMF-Bestätigung speziell zur ETF-Erweiterung ist ausstehend — bis dahin als verwaltungspraxisbestätigt behandelt.]
Muss ich nach Wegzug in die Schweiz weiterhin deutsche Steuern zahlen, wenn ich meine ETFs verkaufe?
Ja — beim Verkauf der zum Wegzugszeitpunkt unter §6 AStG fallenden Anteile wird die gestundete Wegzugssteuer fällig. Sie wird auf dem fiktiven Veräußerungsgewinn zum Wegzugszeitpunkt berechnet. Ist der Wert gesunken, kann eine Wertminderungskorrektur beantragt werden. Für Wertzuwächse nach Wegzug, die in der Schweiz realisiert werden, gilt: null Schweizer Steuern, und diese Post-Wegzugs-Gewinne sind nicht Teil der deutschen Steuer.
Kann ich nach Wegzug in die Schweiz auch eine CBI-Staatsbürgerschaft beantragen?
Ja. CBI-Programme sind vollständig unabhängig von Ihrer Steuerresidenz. Als Schweizer Residenter können Sie sich bei jedem CBI-Programm weltweit bewerben — Grenada, St. Kitts, Dominica, Antigua, Vanuatu und andere. Mirabello Consultancy begleitet die Antragstellung von Zürich aus. Seit der deutschen Staatsangehörigkeitsreform (Juni 2024) können deutsche Staatsbürger eine zweite Staatsbürgerschaft erwerben, ohne die deutsche zu verlieren.
Muss ich für die Stundung beim Wegzug in die Schweiz Sicherheitsleistungen beim deutschen Finanzamt hinterlegen?
Nein. Die Sonderregel für die Schweiz erfordert keine Sicherheitsleistung — anders als bei den meisten anderen Drittstaaten (VAE, USA, Karibik), bei denen eine 7-Jahres-Ratenstundung nur unter strengen Bedingungen und mit Sicherheitsleistung möglich ist. Die Schweiz-Stundung ist strukturell dem EU/EWR-Standard angepasst: keine Zahlung, keine Sicherheit, keine Zinsen bis zum tatsächlichen Verkauf.
Wie beginne ich die Planung für den Wegzug in die Schweiz mit Mirabello Consultancy?
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten in Zürich. Wir analysieren Ihre Depotsituation, Ihre Auswanderungsziele und die kantonalen Optionen — und erstellen einen individuellen Fahrplan. Mirabello Consultancy ist in Zürich ansässig und koordiniert die gesamte Emigrationsstrukturierung: §6 AStG-Planung, Schweizer Kantonal-Setup, CBI-Antrag und laufende Begleitung. Buchen Sie Ihre kostenlose Beratung →
Der Wegzug von Deutschland in die Schweiz ist für deutsche HNWIs mit substanziellem Anlagedepot die einzige Nicht-EU-Option, die die volle Wirkung der §6 AStG-Stundungsregelung bietet — unbegrenzt, zinslos, ohne Sicherheitsleistung. In Kombination mit null Kapitalertragsteuer auf private Wertpapiergewinne in der Schweiz und attraktiver Pauschalbesteuerung in Vorzugskantonen entsteht ein steuerliches Gesamtpaket, das von keiner anderen Nicht-EU-Destination auch nur annähernd erreicht wird.
Der zusätzliche Schritt einer zweiten Staatsbürgerschaft über Citizenship by Investment — seit der deutschen Staatsangehörigkeitsreform 2024 ohne Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft möglich — rundet die Strategie ab: steuerliche Sicherheit in der Schweiz, globale Reisemobilität durch einen CBI-Pass und eine zweite Rechtsidentität für die kommenden Generationen.
Mirabello Consultancy ist in Zürich ansässig und vereint alle erforderlichen Kompetenzen unter einem Dach: Investment-Migration-Beratung (IMC-Mitglied, ACAMS-zertifiziert), Koordination mit Schweizer und deutschen Steuerberatern und vollständige Begleitung von der Bestandsaufnahme bis zur Staatsbürgerschaftsverleihung. 350+ Residenz-Fälle, 250+ CBI-Fälle, 99 % Erfolgsquote.
Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren — Mirabello Consultancy, Zürich →


