Voraussetzungen für das O-1-Visum 2026: die 8 O-1A-Kriterien für Gründer und Unternehmer

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Voraussetzungen für das O-1-Visum 2026: die 8 O-1A-Kriterien für Gründer und Unternehmer

Die kurze Antwort

Für das O-1A-Visum brauchen Sie eine bedeutende, international anerkannte Auszeichnung oder Nachweise, die mindestens drei von acht Kriterien erfüllen, etwa veröffentlichtes Material über Sie, originäre Beiträge von großer Bedeutung oder ein hohes Gehalt. Ein US-Arbeitgeber, ein US-Agent oder ein US-Unternehmen, das Ihnen gehört, muss den Antrag stellen; einen Eigenantrag gibt es nicht. Eine Stellungnahme (Advisory Opinion) ist zwingend vorgeschrieben.

Quelle: Mirabello Immigration Intelligence · Geprüft von Mirabello Consultancy · überprüft am 17. Oktober 2026. Die Angaben sind zeitabhängig; ein Spezialist bestätigt Ihren Fall. Maschinenlesbare Daten über unser MCP.
Das Wichtigste in Kürze
  • Auszeichnung oder drei von acht. O-1A verlangt eine bedeutende, international anerkannte Auszeichnung oder Nachweise, die mindestens drei der acht Kriterien in 8 CFR 214.2(o)(3)(iii) erfüllen, gefolgt von einer Würdigung der Nachweise in ihrer Gesamtheit.
  • Keine Auszeichnung nötig. Gründer können die Voraussetzungen über Kriterien wie veröffentlichtes Material über sie, originäre Beiträge von großer Bedeutung, eine entscheidende Rolle und eine hohe Vergütung erfüllen.
  • Kein Eigenantrag. Ein US-Arbeitgeber, ein US-Agent oder ein eigenständiges US-Unternehmen, das Ihnen gehört, muss Formular I-129 für Sie einreichen.
  • Die Stellungnahme ist zwingend vorgeschrieben. Eine schriftliche Konsultation einer Fachgruppe, einer Organisation oder eines Experten Ihres Fachgebiets muss dem Antrag beiliegen.
  • Gebühren mit Stichtag. Mit Stand 12. Oktober 2026 beträgt die I-129-Gebühr für O-Anträge 1.055 USD in Papierform oder 1.005 USD online beziehungsweise 530 USD für einen kleinen Arbeitgeber, zuzüglich der Asylum Program Fee.
  • Bis zu drei Jahre, dann Verlängerungen. Die erste Einreise berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu drei Jahren, mit Verlängerungen um jeweils bis zu ein Jahr; Familienangehörige im O-3-Status dürfen studieren, aber nicht arbeiten.

Welche Voraussetzungen gelten 2026 für das O-1-Visum?

Das O-1A-Visum verlangt außergewöhnliche Fähigkeiten in Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder Sport, belegt durch anhaltende nationale oder internationale Anerkennung, und die Absicht, vorübergehend in die Vereinigten Staaten zu kommen, um die Tätigkeit in diesem Bereich fortzusetzen. Sie belegen dies entweder durch eine bedeutende, international anerkannte Auszeichnung oder durch Nachweise, die mindestens drei der acht Kriterien der Verordnung erfüllen. Zusätzlich zu den Nachweisen gelten drei verfahrensrechtliche Voraussetzungen: Eine antragstellende Stelle in den USA muss Formular I-129 für Sie einreichen, der Antrag braucht eine schriftliche Stellungnahme einer Fachgruppe oder eines Experten, und die Tätigkeit muss in Ihrem Bereich außergewöhnlicher Fähigkeiten liegen.

Das O-1 ist ein befristetes, verlängerbares Nichteinwanderungsvisum. Es ist keine Green Card, kein Daueraufenthalt und kein Investitionsprogramm: Kapital ist nicht erforderlich, und Kapital kann die Nachweise nicht ersetzen. Rechtsgrundlage sind Section 101(a)(15)(O) des Immigration and Nationality Act und die Verordnung 8 CFR 214.2(o). Die Kategorie steht allen Staatsangehörigkeiten offen und hat keine jährliche Obergrenze. Für deutsche, österreichische und Schweizer Gründer ist sie damit einer der wenigen US-Arbeitswege, die weder von einem Vertrag noch von der Höhe einer Investition abhängen.

Das O-1 hat zwei Hauptkategorien. O-1A deckt Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft und Sport ab und ist die Kategorie für Unternehmer, Gründer und Führungskräfte. O-1B deckt die Künste sowie die Film- und Fernsehbranche ab. Dieser Ratgeber behandelt O-1A; die O-1B-Kriterien werden nach ihrem eigenen rechtlichen Maßstab beurteilt und im Einzelfall bestätigt.

Welche 8 Kriterien gelten für das O-1A?

Nach 8 CFR 214.2(o)(3)(iii) lauten die acht O-1A-Kriterien wie folgt. Jedes ist ein Beleg dafür, dass Sie außergewöhnliche Fähigkeiten haben; keines beweist sie für sich allein.

  1. National oder international anerkannte Preise oder Auszeichnungen für Exzellenz im Fachgebiet.
  2. Mitgliedschaft in Vereinigungen, die herausragende Leistungen verlangen, wie von anerkannten Experten beurteilt.
  3. Veröffentlichtes Material über Sie in Fach- oder bedeutenden Branchenpublikationen oder in bedeutenden Medien.
  4. Mitwirkung, in einem Gremium oder einzeln, als Gutachter oder Juror für die Arbeit anderer im Fachgebiet.
  5. Originäre wissenschaftliche, akademische oder unternehmerische Beiträge von großer Bedeutung.
  6. Autorenschaft wissenschaftlicher Artikel in Fachzeitschriften oder anderen bedeutenden Medien.
  7. Beschäftigung in einer entscheidenden oder wesentlichen Funktion bei Organisationen mit hervorragendem Ruf.
  8. Ein hohes Gehalt oder eine andere hohe Vergütung, belegt durch Verträge oder andere verlässliche Nachweise.

Wo diese Kriterien auf Ihren Beruf nicht ohne Weiteres passen, lässt die Verordnung vergleichbare Nachweise zu. Für einen Gründer ist diese Flexibilität wichtig, denn unternehmerischer Erfolg kommt selten in Form eines Preises daher.

Welche Nachweise kann ein Gründer für jedes Kriterium nutzen?

Die folgende Tabelle ordnet jedem O-1A-Kriterium die Arten von Nachweisen zu, die Gründer und Unternehmer üblicherweise vorlegen. Sie dient der Orientierung und ist keine Checkliste, die ein Ergebnis sichert: Der unabhängige, zugelassene US-Einwanderungsanwalt, der den Antrag vorbereitet, wählt die einzureichenden Nachweise aus, und USCIS gewichtet ihre Qualität.

O-1A-Kriterien und Beispiele für Nachweise eines Gründers (8 CFR 214.2(o)(3)(iii))
O-1A-KriteriumBeispiele für Nachweise eines Gründers
Anerkannte Preise oder AuszeichnungenNationale oder internationale Start-up-, Innovations- oder Branchenpreise, mit Nachweisen zum Auswahlverfahren und zum Ansehen der Auszeichnung
Mitgliedschaft, die herausragende Leistungen verlangtMitgliedschaft in einer Vereinigung oder einem Programm, das Mitglieder nur aufgrund herausragender Leistungen aufnimmt, beurteilt von anerkannten Experten, mit den Aufnahmeregeln
Veröffentlichtes Material über SieArtikel über Sie oder Ihr Unternehmen in bedeutenden Wirtschaftsmedien oder führenden Fachpublikationen, mit Angaben zur Auflage
Beurteilung der Arbeit andererTätigkeit als Juror bei einem Start-up-Wettbewerb, in einem Auswahlgremium eines Accelerators, in einem Fördergremium oder als Peer-Reviewer in Ihrem Fachgebiet
Originäre Beiträge von großer BedeutungEin Produkt, eine Technologie oder ein Geschäftsmodell mit dokumentierter Wirkung im Fachgebiet, etwa genutzte Patente, unabhängige Expertenschreiben oder die Übernahme durch große Kunden
Wissenschaftliche AutorenschaftVon Ihnen verfasste Artikel über Ihr Fachgebiet in Fachzeitschriften oder bedeutenden Medien, kein Marketingmaterial
Entscheidende oder wesentliche Rolle für eine angesehene OrganisationGründer-, Führungs- oder technische Schlüsselrolle in einem Unternehmen mit hervorragendem Ruf, belegt durch Finanzierung, Umsatz, Presseberichte oder anerkannte Investoren
Hohes Gehalt oder hohe VergütungVerträge, Gehaltsabrechnungen oder andere verlässliche Nachweise, dass Ihre Vergütung im Vergleich zu anderen im Fachgebiet hoch ist

Wie viele O-1A-Kriterien brauche ich?

Sie brauchen entweder eine bedeutende, international anerkannte Auszeichnung oder mindestens drei der acht Kriterien. Der Weg über eine bedeutende Auszeichnung ist selten; er ist für Auszeichnungen von wirklich weltweitem Rang gedacht. Fast jeder Gründer erfüllt die Voraussetzungen, wenn überhaupt, über den Weg der drei Kriterien.

Drei Kriterien zu erfüllen ist die Schwelle, nicht das Ziel. Wie Kapitel 4 von Teil M des USCIS Policy Manual (Band 2) erläutert, würdigt USCIS die Nachweise anschließend in ihrer Gesamtheit in einer abschließenden Gesamtwürdigung und fragt, ob sie anhaltende nationale oder internationale Anerkennung zeigen und dass Sie zu dem kleinen Prozentsatz gehören, der an die absolute Spitze des Fachgebiets gelangt ist. Drei schwach belegte Kriterien können scheitern, wo drei starke Erfolg haben. Die Genehmigung erfolgt nach Ermessen: USCIS wird auf der Grundlage der vorliegenden Akte tätig, und kein Berater kann ein Ergebnis versprechen.

Kann ein Gründer ohne Auszeichnungen ein O-1 erhalten?

Ja. Ein Gründer kann die Voraussetzungen ohne jede Auszeichnung erfüllen, denn Auszeichnungen sind nur eines der acht Kriterien. Ein Gründer, der drei andere erfüllt, zum Beispiel veröffentlichtes Material über ihn, eine entscheidende Rolle in einem angesehenen Unternehmen und eine hohe Vergütung, kann die Schwelle ohne einen einzigen Preis erreichen.

In der Praxis bauen Gründer ihren Fall auf Beiträgen von großer Bedeutung auf, auf der entscheidenden Rolle, die sie in einem Unternehmen mit hervorragendem Ruf spielen, auf Medienberichten und auf Jurorentätigkeiten. Die Unterstützung durch Investoren, das Umsatzwachstum und die Akzeptanz bei Kunden sind für sich genommen keine Kriterien, können aber ein Beleg dafür sein, dass das Unternehmen einen hervorragenden Ruf hat oder dass Ihr Beitrag von großer Bedeutung ist. Die Qualität und Unabhängigkeit der Nachweise zählt weit mehr als die Menge an Papier.

Wenn Ihr Werdegang noch im Aufbau ist, kann das O-1 ein Weg für später sein. Inhaber eines etablierten Unternehmens in Deutschland, Österreich oder der Schweiz vergleichen es oft mit dem L-1A-Visum, das von Ihrer Rolle als Führungskraft oder leitender Angestellter in Ihrem eigenen Unternehmen abhängt statt von Anerkennung, oder mit dem E-2-Visum (Treaty Investor), das von einer Investition und einer Vertragsstaatsangehörigkeit abhängt. Unser Ratgeber zum L-1A für Ihr eigenes Unternehmen und unser Überblick über die US-Visawege für Deutschsprachige stellen diese Alternativen dar.

Wer stellt den O-1-Antrag? Kann ich ihn selbst stellen?

Sie können den Antrag nicht für sich selbst stellen. Nach dem USCIS Policy Manual, Band 2, Teil M, Kapitel 3 dürfen O-Begünstigte keinen Antrag für sich selbst stellen; eine antragstellende Stelle muss Formular I-129 in Ihrem Namen einreichen. Drei Arten von antragstellenden Stellen kommen infrage:

  • Ein US-Arbeitgeber, der Sie in Ihrem Bereich außergewöhnlicher Fähigkeiten beschäftigen wird.
  • Ein US-Agent, für traditionell selbstständig Tätige, für Arbeitskräfte, die einen Agenten einsetzen, um kurzfristige Tätigkeiten bei mehreren Arbeitgebern zu vermitteln, oder wenn ein ausländischer Arbeitgeber den Agenten ermächtigt, in seinem Namen zu handeln.
  • Eine eigenständige juristische Person, die Ihnen gehört, etwa eine US-Corporation oder eine Limited Liability Company.

Nach der dritten Möglichkeit fragen Gründer am häufigsten. Die Person selbst kann den Antrag nicht stellen, wohl aber ein US-Unternehmen, das dem Gründer gehört. Der Gründer einer deutschen GmbH, einer österreichischen GmbH oder einer Schweizer AG kann daher eine US-Corporation oder LLC errichten, die den Antrag für ihn stellt, sofern das Unternehmen eine echte, eigenständige juristische Person ist und die Tätigkeit im Bereich der außergewöhnlichen Fähigkeiten des Gründers liegt. Die antragstellende Stelle ist das Unternehmen; der Gründer ist der Begünstigte. Der O-1-Inhaber darf nur für die antragstellende Stelle oder für die von einem Agentenantrag erfassten Arbeitgeber arbeiten, und zwar in diesem Bereich.

Was ist die O-1-Stellungnahme (Konsultation)?

Die Stellungnahme (Advisory Opinion) ist eine zwingende schriftliche Konsultation, die dem Antrag beiliegen muss, bevor USCIS ein O-1 genehmigen kann. Nach 8 CFR 214.2(o)(5)(i)(A) stammt sie von einer geeigneten US-Fachgruppe, einer Arbeitnehmer- und/oder Arbeitgeberorganisation oder einer Person mit Fachkenntnis in Ihrem Gebiet. Weist die antragstellende Stelle nach, dass keine geeignete Fachgruppe besteht, wird USCIS stattdessen auf der Grundlage der Aktenlage tätig (8 CFR 214.2(o)(5)(i)(G)).

Für Gründer in wirtschaftlichen Fachgebieten ist die Wahl der konsultierten Stelle oder des Experten eine strategische Entscheidung, denn die Stellungnahme sollte glaubwürdig für das Fachgebiet sprechen, in dem Sie Anerkennung geltend machen. Ihr Anwalt ermittelt die richtige Quelle und fordert die Stellungnahme frühzeitig an, damit sie die Einreichung nicht verzögert.

Was kostet das O-1-Visum?

Das O-1 hat keine Investitionsvoraussetzung; die Kosten bestehen daher aus staatlichen Gebühren, dem Honorar des unabhängigen Anwalts und einem etwaigen Beratungshonorar. Die staatlichen Gebühren unten stammen aus der USCIS-Gebührentabelle, Formular G-1055, Ausgabe vom 7. Oktober 2026, und aus 22 CFR 22.1, mit Stand 12. Oktober 2026.

  • Antragsgebühr für Formular I-129 bei O-Anträgen: 1.055 USD bei Einreichung in Papierform oder 1.005 USD bei Online-Einreichung beziehungsweise 530 USD für einen kleinen Arbeitgeber mit höchstens 25 Vollzeitäquivalenten oder eine gemeinnützige Organisation.
  • Asylum Program Fee: 600 USD beziehungsweise 300 USD für einen kleinen Arbeitgeber; 0 USD für eine gemeinnützige Organisation.
  • Premium Processing (optional, Formular I-907): 2.965 USD. USCIS wird innerhalb von 15 Werktagen zum Antrag tätig.
  • Konsularische Visumantragsgebühr (MRV): 205 USD pro antragstellender Person. Zusätzlich kann eine staatsangehörigkeitsspezifische Reziprozitätsgebühr anfallen.

Ein neu gegründetes US-Unternehmen, das dem Gründer gehört, erfüllt oft die Definition des kleinen Arbeitgebers. In diesem Fall betragen die USCIS-Gebühren für den Antrag insgesamt 830 USD (530 USD plus 300 USD), verglichen mit 1.655 USD in Papierform oder 1.605 USD online für einen größeren Arbeitgeber, vor Premium Processing und konsularischen Gebühren. Gebühren ändern sich; Ihr Anwalt bestätigt vor der Einreichung die aktuelle Tabelle.

Die Standardbearbeitungszeiten von USCIS unterscheiden sich je nach Service Center und stehen nicht im Voraus fest. Auch die Wartezeiten für Konsulartermine unterscheiden sich je nach Auslandsvertretung. Wenn Sie Ihre Nachweise persönlich bewerten lassen möchten, bevor Sie Gebühren aufwenden, buchen Sie Ihre kostenlose Beratung bei Mirabello Consultancy.

Wie lange gilt das O-1-Visum?

Die erste O-1-Einreise berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu drei Jahren, begrenzt auf die für das Ereignis oder die Tätigkeit nötige Zeit. Danach kann USCIS Verlängerungen um jeweils bis zu ein Jahr gewähren, um dasselbe Ereignis oder dieselbe Tätigkeit fortzusetzen oder abzuschließen, so die USCIS-Seite zum O-1. Es gibt keine feste Höchstzahl an Verlängerungen; ein Gründer, dessen Tätigkeit weitergeht, kann daher immer wieder verlängern, solange jede Verlängerung die Voraussetzungen erfüllt.

Das O-1 führt nicht von selbst zum Daueraufenthalt. Nach 8 CFR 214.2(o)(13) ist die Einreichung eines Einwanderungsantrags in einer Präferenzkategorie jedoch kein Grund, einen O-1-Antrag, eine Verlängerung, eine Einreise oder einen Statuswechsel abzulehnen. Viele O-1-Inhaber verfolgen daher parallel eine Green Card, am häufigsten über die EB-1A-Green-Card, die zehn Kriterien für außergewöhnliche Fähigkeiten nennt, darunter dieselben Arten von Nachweisen wie die acht O-1A-Kriterien sowie zwei weitere. Die EB-1A ist ein gesonderter Einwanderungsantrag mit eigenem Maßstab und eigener Entscheidung; eine O-1-Genehmigung bestimmt nicht ihr Ergebnis. Der EB-2 National Interest Waiver ist ein weiterer Weg mit einem anderen Maßstab, besondere Fähigkeiten oder ein höherer Studienabschluss, was nicht dasselbe ist wie außergewöhnliche Fähigkeiten.

Kann meine Familie mit einem O-1 mitkommen?

Ja. Ihr Ehepartner und Ihre unverheirateten minderjährigen Kinder können Sie im O-3-Status begleiten oder nachziehen, und sie dürfen in den Vereinigten Staaten studieren. Im O-3-Status dürfen sie in den Vereinigten Staaten nicht arbeiten, wie die USCIS-Seite zum O-1 festhält. Für eine Familie mit zwei Berufstätigen ist das oft der entscheidende Punkt: Ein Ehepartner, der arbeiten möchte, braucht einen eigenen Status.

Was sollten deutsche, österreichische und Schweizer Gründer einplanen?

Drei Planungspunkte stellen sich in fast jedem Fall aus dem DACH-Raum.

  • Struktur der antragstellenden Stelle. Wenn Sie den Antrag über Ihr eigenes US-Unternehmen stellen möchten, sollte das Unternehmen vor der Einreichung gegründet, mit Kapital ausgestattet und in der Lage sein, Sie zu beschäftigen. Klären Sie früh, ob Ihr deutsches, österreichisches oder Schweizer Unternehmen oder Sie persönlich es halten werden.
  • Nachweise auf Englisch. USCIS liest Englisch. Deutschsprachige Presseberichte, Verträge und Auszeichnungen brauchen beglaubigte Übersetzungen, und das Ansehen einer deutschen, österreichischen oder Schweizer Publikation oder Auszeichnung muss einem US-Leser erklärt werden.
  • Steuerliche Ansässigkeit. Nach Angaben der IRS wird ein Nichteinwanderer im Allgemeinen nach dem Substantial Presence Test in den USA steuerlich ansässig, bei mindestens 31 Tagen im laufenden Jahr und 183 gewichteten Tagen über drei Jahre, und in den USA steuerlich Ansässige melden ihr Welteinkommen. Dies sind allgemeine Informationen und keine Steuerberatung; unser Ratgeber zu den US-Steuern nach dem Umzug aus Deutschland, der Schweiz oder Österreich behandelt die Planungspunkte.

Mirabello Consultancy ist keine Anwaltskanzlei. Wir bewerten Ihr Profil, helfen Ihnen bei der Wahl zwischen dem O-1 und den anderen Wegen der Einwanderung in die USA und koordinieren die Arbeit; ein unabhängiger, zugelassener US-Einwanderungsanwalt bereitet den Antrag vor und reicht ihn ein. Wenn Sie Ihre Nachweise an den Kriterien messen möchten, sprechen Sie mit unserem Team in Ihrer Sprache.

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Zusammenfassung

Das O-1A ist einer der attraktivsten US-Wege für Gründer: keine Investition, keine Vertragsvoraussetzung, ein verlängerbarer Status und eine natürliche Brücke zur EB-1A-Green-Card. Seine Voraussetzungen sind ebenso klar: eine bedeutende Auszeichnung oder mindestens drei von acht Kriterien, ein Werdegang, der in seiner Gesamtheit anhaltende Anerkennung zeigt, eine antragstellende Stelle in den USA, die Ihr eigenes US-Unternehmen sein kann, und eine zwingende Stellungnahme.

Mirabello Consultancy hilft Gründern und Führungskräften aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und darüber hinaus, ihre Nachweise zu bewerten und den richtigen US-Weg zu wählen, und koordiniert den Antrag mit einem unabhängigen, zugelassenen US-Einwanderungsanwalt. Für die vollständige Referenz lesen Sie unsere Seite zum O-1-Visum, sprechen Sie für eine erste Orientierung mit Mira, by Mirabello, oder buchen Sie Ihre kostenlose Beratung mit unserem Team.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen gelten für ein O-1-Visum?

Für das O-1A brauchen Sie außergewöhnliche Fähigkeiten in Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder Sport, belegt durch eine bedeutende, international anerkannte Auszeichnung oder durch Nachweise, die mindestens drei von acht Kriterien erfüllen. Außerdem brauchen Sie eine antragstellende Stelle in den USA, eine schriftliche Stellungnahme und eine befristete Tätigkeit in Ihrem Bereich außergewöhnlicher Fähigkeiten.

Welche 8 Kriterien gelten für das O-1A-Visum?

Anerkannte Preise oder Auszeichnungen; Mitgliedschaft in Vereinigungen, die herausragende Leistungen verlangen; veröffentlichtes Material über Sie; die Beurteilung der Arbeit anderer; originäre Beiträge von großer Bedeutung; wissenschaftliche Autorenschaft; eine entscheidende oder wesentliche Rolle für angesehene Organisationen; und ein hohes Gehalt oder eine andere hohe Vergütung.

Wie viele O-1-Kriterien muss ich erfüllen?

Mindestens drei der acht, sofern Sie keine bedeutende, international anerkannte Auszeichnung erhalten haben. Drei Kriterien sind die Schwelle; USCIS würdigt anschließend alle Nachweise gemeinsam, um zu sehen, ob sie anhaltende nationale oder internationale Anerkennung zeigen.

Kann ein Gründer ohne Auszeichnungen ein O-1-Visum erhalten?

Ja. Auszeichnungen sind nur ein Kriterium. Ein Gründer kann drei andere erfüllen, zum Beispiel veröffentlichtes Material über ihn, eine entscheidende Rolle in einem angesehenen Unternehmen und eine hohe Vergütung. Wo die Kriterien auf den Beruf nicht ohne Weiteres passen, können vergleichbare Nachweise eingereicht werden.

Kann ich den Antrag für ein O-1-Visum selbst stellen?

Nein. O-Begünstigte dürfen keinen Antrag für sich selbst stellen. Ein US-Arbeitgeber, ein US-Agent oder eine eigenständige juristische Person, die dem Begünstigten gehört, etwa eine US-Corporation oder LLC, kann den Antrag in seinem Namen stellen.

Ist für das O-1 eine Stellungnahme erforderlich?

Ja. Eine schriftliche Konsultation einer geeigneten US-Fachgruppe, einer Arbeitnehmer- und/oder Arbeitgeberorganisation oder einer Person mit Fachkenntnis im Fachgebiet ist zwingend. Weist die antragstellende Stelle nach, dass keine geeignete Fachgruppe besteht, wird USCIS auf der Grundlage der Aktenlage tätig.

Was kostet ein O-1-Visum?

Mit Stand 12. Oktober 2026 beträgt die I-129-Gebühr für O-Anträge 1.055 USD in Papierform oder 1.005 USD online beziehungsweise 530 USD für einen kleinen Arbeitgeber oder eine gemeinnützige Organisation. Die Asylum Program Fee beträgt 600 USD beziehungsweise 300 USD für einen kleinen Arbeitgeber. Premium Processing kostet 2.965 USD, und die konsularische Gebühr beträgt 205 USD. Die Anwaltshonorare kommen gesondert hinzu.

Wie lange gilt ein O-1-Visum?

Die erste Einreise berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu drei Jahren, begrenzt auf die für die Tätigkeit nötige Zeit. Danach folgen Verlängerungen um jeweils bis zu ein Jahr, um dieselbe Tätigkeit fortzusetzen oder abzuschließen, ohne feste Höchstzahl an Verlängerungen.

Darf mein Ehepartner mit einem O-3-Visum arbeiten?

Nein. Ihr Ehepartner und Ihre unverheirateten minderjährigen Kinder können Sie im O-3-Status begleiten und dürfen studieren, aber im O-3-Status dürfen sie in den Vereinigten Staaten nicht arbeiten.

Führt das O-1 zu einer Green Card?

Nicht von selbst; das O-1 ist befristet. Die Einreichung eines Einwanderungsantrags in einer Präferenzkategorie ist kein Grund, ein O-1 abzulehnen, und viele Inhaber verfolgen die EB-1A-Green-Card, einen gesonderten Antrag mit eigenem Maßstab, über den USCIS unabhängig entscheidet.

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