Steuersätze in Malta für ausländische Investoren: Leitfaden 2026

August 30, 2024
26. März 2026
Steuersätze in Malta für ausländische Investoren: Leitfaden 2026
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  • Das Steuersystem in Malta im Überblick
  • Einkommensteuer in Malta für ausländische Investoren

Steuersätze in Malta für ausländische Investoren: Vollständiger Leitfaden 2026

Das maltesische Steuersystem gehört zu den attraktivsten in der Europäischen Union für ausländische Investoren. Es verbindet einen wettbewerbsfähigen Körperschaftsteuerrahmen mit großzügigen persönlichen Steueranreizen. Das einzigartige Vollanrechnungssystem, die Non-Domicile-Regelung und das umfangreiche Netz an Doppelbesteuerungsabkommen machen Malta zu einem erstklassigen Standort für internationale Steuerplanung – und das innerhalb des regulatorischen Rahmens der EU.

Dieser umfassende Leitfaden erläutert die maltesischen Steuersätze und -strukturen für ausländische Investoren im Jahr 2026, einschließlich Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, des bekannten Erstattungssystems, der Non-Domicile-Regelung sowie spezieller Programme wie dem Malta Permanent Residence Programme (MPRP) und dem Global Residence Programme (GRP).

Malta Steuerübersicht 2026 – Wichtigste Sätze auf einen Blick
Steuerart Satz Hinweise
Einkommensteuer 0–35 % (progressiv) Sätze abhängig von Wohnsitz- und Domizilstatus
Körperschaftsteuer (Nominalsatz) 35 % Nominaler Steuersatz auf Unternehmensgewinne
Körperschaftsteuer (Effektiv) 5 % Nach 6/7-Gesellschaftererstattung
Kapitalertragsteuer 0 % (ausländische Vermögenswerte) Nur in Malta gelegene Immobilien werden besteuert
Erbschaftsteuer Keine Keine Erbschaft- oder Nachlasssteuer
Vermögensteuer Keine Keine Nettovermögensteuer
MwSt. (Regelsatz) 18 % Ermäßigte Sätze: 7 %, 5 %, 0 % für bestimmte Güter
Non-Dom: Ausländische Einkünfte 15 % pauschal (mind. 5.000 €/Jahr) Nur auf nach Malta überwiesene ausländische Einkünfte

Einkommensteuersätze in Malta

Malta verfügt über ein progressives Einkommensteuersystem mit Sätzen von 0 % bis 35 %. Die geltenden Sätze hängen vom Wohnsitzstatus, Domizil und Familienstand der Person ab. Für 2026 gelten folgende Standardsteuerstufen für alleinstehende Personen, die in Malta sowohl ansässig als auch domiziliert sind:

Malta Einkommensteuerstufen 2026 (Alleinstehende)
Zu versteuerndes Einkommen (€) Steuersatz
0 – 9.100 0 %
9.101 – 14.500 15 %
14.501 – 19.500 25 %
19.501 – 60.000 25 %
Über 60.000 35 %

Eltern und Ehepaare profitieren von etwas breiteren Steuerstufen, was den effektiven Gesamtsteuersatz reduziert. Der Commissioner for Revenue (CFR) veröffentlicht jährlich aktualisierte Sätze und Schwellenwerte.

Steuerliche Behandlung nach Wohnsitz und Domizil

Das maltesische Steuersystem unterscheidet zwischen vier Kategorien von Steuerpflichtigen, jeweils mit unterschiedlichen Steuerpflichten:

  • Ansässig und domiziliert: Besteuerung des weltweiten Einkommens zu progressiven Sätzen (0–35 %).
  • Ansässig, aber nicht domiziliert (Non-Dom): Besteuerung nur des maltesischen Quelleinkommens und der nach Malta überwiesenen ausländischen Einkünfte. Nicht nach Malta überwiesene ausländische Einkünfte bleiben steuerfrei. Es gilt eine jährliche Mindeststeuer von 5.000 € auf ausländische Einkünfte.
  • Nicht ansässig, aber domiziliert: Besteuerung nur des maltesischen Quelleinkommens.
  • Nicht ansässig und nicht domiziliert: Besteuerung nur des maltesischen Quelleinkommens.

Diese Unterscheidung macht Malta für ausländische Investoren besonders attraktiv. Durch die Strukturierung als „ansässig, aber nicht domiziliert" können Personen ihre Steuerbelastung erheblich reduzieren und gleichzeitig alle Vorteile eines EU-Wohnsitzes genießen.

Die Non-Domicile-Regelung: Maltas entscheidender Vorteil

Die Non-Domicile-Regelung (Non-Dom) ist wohl Maltas leistungsstärkstes Instrument der Steuerplanung für ausländische Investoren. Im Rahmen dieser Regelung werden Personen, die in Malta steuerlich ansässig, aber dort nicht domiziliert sind, auf Überweisungsbasis für ihre ausländischen Einkünfte besteuert. Das bedeutet:

  • Ausländische Einkünfte werden nur besteuert, wenn und sobald sie nach Malta überwiesen werden.
  • Ausländische Kapitalgewinne werden in Malta nie besteuert, unabhängig davon, ob sie überwiesen werden.
  • Mindeststeuer: Ein Pauschalsatz von 15 % gilt für überwiesene ausländische Einkünfte, mit einer jährlichen Mindeststeuer von 5.000 €.
  • Maltesisches Quelleinkommen unterliegt weiterhin den regulären progressiven Steuersätzen.

Für vermögende Privatpersonen mit erheblichen Einkünften und Investitionen im Ausland bedeutet diese Regelung, dass außerhalb Maltas angesammeltes Vermögen vollständig steuerfrei wachsen kann – vorausgesetzt, es wird nicht ins Land überwiesen. In Kombination mit Maltas fehlender Erbschaft- und Vermögensteuer bietet die Non-Dom-Regelung eine umfassende steuereffiziente Wohnsitzlösung.

Körperschaftsteuer: Das Erstattungssystem von 35 % auf 5 %

Maltas Körperschaftsteuersystem ist sein markantestes Merkmal und ein Hauptanziehungspunkt für internationale Unternehmen. Während der nominale Körperschaftsteuersatz mit 35 % auf dem Papier zu den höchsten in der EU zählt, kann der effektive Satz für ausländische Gesellschafter dank des Vollanrechnungs- und Erstattungsmechanismus auf lediglich 5 % sinken.

So funktioniert das Erstattungssystem

Der Mechanismus funktioniert wie folgt:

  1. Das Unternehmen zahlt 35 % Steuer auf seine steuerpflichtigen Gewinne in Malta.
  2. Bei der Dividendenausschüttung an die Gesellschafter entsteht ein Anspruch auf Steuererstattung.
  3. Die Höhe der Erstattung hängt von der Einkommensart und den anwendbaren Steuergutschriften ab:
    • 6/7-Erstattung (häufigster Fall): Gilt für Handelseinkünfte ohne Inanspruchnahme einer Doppelbesteuerungsentlastung. Effektiver Satz: 5 %.
    • 5/7-Erstattung: Gilt bei Inanspruchnahme einer Doppelbesteuerungsentlastung (Anrechnungsmethode oder pauschale ausländische Steuergutschrift). Effektiver Satz: 10 %.
    • 2/3-Erstattung: Gilt für passive Einkünfte (Zinsen, Lizenzgebühren). Effektiver Satz: ca. 11,67 %.
    • Vollständige Erstattung: Gilt bei Einkünften aus qualifizierten Beteiligungen (z. B. Dividenden aus qualifizierten Tochtergesellschaften). Effektiver Satz: 0 %.
  4. Die Erstattung wird direkt an die Gesellschafter durch den Commissioner for Revenue ausgezahlt, in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach vollständiger Antragstellung.

Dieses System wurde von der Europäischen Kommission als EU-rechtskonform bestätigt. Es handelt sich nicht um eine Sondervergünstigung oder eine Gesetzeslücke – es ist ein strukturelles Merkmal des maltesischen Steuerrechts, das allen Gesellschaftern offensteht, ob maltesisch oder ausländisch.

Praxisbeispiel

Betrachten Sie ein in Malta registriertes Unternehmen mit Handelsgewinnen von 1.000.000 €:

Malta Körperschaftsteuererstattung – Berechnungsbeispiel
Schritt Betrag (€)
Steuerpflichtiger Gewinn 1.000.000
Körperschaftsteuer bei 35 % 350.000
Ausgeschüttete Dividende (netto) 650.000
6/7-Erstattung an Gesellschafter 300.000
Effektiv gezahlte Steuer 50.000 (5 %)

Spezielle Steuerprogramme für ausländische Residenten

Global Residence Programme (GRP)

Das Global Residence Programme richtet sich an Staatsangehörige aus Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten, die einen steuerlichen Wohnsitz in Malta begründen möchten. GRP-Begünstigte profitieren von einem pauschalen Steuersatz von 15 % auf nach Malta überwiesene ausländische Einkünfte, mit einer jährlichen Mindeststeuer von 15.000 €. Maltesisches Quelleinkommen wird pauschal mit 35 % besteuert.

Regelung für hochqualifizierte Fachkräfte (HQP Rules)

Die HQP Rules bieten einen pauschalen Einkommensteuersatz von 15 % auf Beschäftigungseinkommen für berechtigte Fachkräfte in bestimmten Sektoren, darunter Finanzdienstleistungen, Gaming, Luftfahrt und Technologie. Dieser Anreiz soll internationale Spitzenkräfte nach Malta anziehen und gilt für einen Zeitraum von bis zu vier aufeinanderfolgenden Jahren (in bestimmten Fällen verlängerbar). Qualifizierende Positionen umfassen Geschäftsführer, Finanzvorstände, Technologievorstände, Portfoliomanager und leitende Funktionen in lizenzierten Unternehmen.

Malta Retirement Programme

Rentner aus EU-/EWR-Ländern können von einem pauschalen Steuersatz von 15 % auf nach Malta überwiesene ausländische Renteneinkünfte profitieren, mit einer jährlichen Mindeststeuer von 7.500 €. Dieses Programm macht Malta in Kombination mit dem mediterranen Klima und der englischsprachigen Umgebung zu einem beliebten Altersruhesitz für europäische Staatsangehörige.

Malta im Vergleich zu anderen EU-Standorten

Wie schneidet Maltas Steuerangebot im Vergleich zu anderen beliebten EU-Standorten für Investmentmigration ab? Der folgende Vergleich verdeutlicht Maltas Wettbewerbsvorteile:

Malta vs. andere EU-Standorte – Steuervergleich 2026
Merkmal Malta Portugal (NHR) Zypern Griechenland
Effektive Körperschaftsteuer 5 % 21 % 12,5 % 22 %
Höchster Einkommensteuersatz 35 % 48 % 35 % 44 %
Non-Dom-Regelung Ja (Überweisungsbasis) NHR ausgelaufen (Übergang) Ja (17 Jahre) Pauschalsteueroption
Erbschaftsteuer Keine Bis zu 10 % Keine Bis zu 40 %
Vermögensteuer Keine Keine Keine Keine
Doppelbesteuerungsabkommen 80+ 79 65+ 57

Maltas effektiver Körperschaftsteuersatz von 5 % ist der niedrigste in der EU und macht den Inselstaat zum bevorzugten Standort für Holdinggesellschaften, Handelsunternehmen und Strukturen für geistiges Eigentum. In Kombination mit dem englischsprachigen, vom Common Law beeinflussten Rechtssystem und der EU-Mitgliedschaft bietet Malta eine einzigartige Verbindung von Steuereffizienz und regulatorischer Glaubwürdigkeit.

Netz der Doppelbesteuerungsabkommen

Malta hat mehr als 80 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Ländern weltweit unterzeichnet, darunter alle großen Volkswirtschaften. Diese Abkommen verhindern eine Doppelbesteuerung und reduzieren häufig die Quellensteuersätze auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Zu den wichtigsten Vertragspartnern zählen das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten, Deutschland, Frankreich, Italien, die VAE, China, Indien und Australien.

Das umfangreiche Vertragsnetz in Kombination mit dem Erstattungssystem macht Malta zu einem hervorragenden Standort für internationale Holdingstrukturen. Investoren sollten mit qualifizierten Steuerberatern zusammenarbeiten, um ihre Struktur zu optimieren und die Einhaltung sowohl der maltesischen als auch der heimatländischen Verpflichtungen sicherzustellen.

Keine Erbschaftsteuer, keine Vermögensteuer

Malta erhebt weder Erbschaftsteuer noch Nachlasssteuer oder Vermögensteuer. Dies ist ein bedeutender Vorteil für vermögende Familien, die generationsübergreifende Vermögensübertragungen planen. Während bei der Übertragung von in Malta gelegenen Immobilien eine Gebühr von 5 % anfallen kann (sog. „Duty on Documents"), gibt es keine Steuer auf die Übertragung von Finanzanlagen, Anteilen oder anderem Vermögen im Todesfall.

Dies macht Malta besonders attraktiv im Vergleich zu Standorten wie Frankreich (bis zu 45 % Erbschaftsteuer), Deutschland (bis zu 50 %) oder dem Vereinigten Königreich (40 % oberhalb des Freibetrags). Für Familien, die ihr Vermögen über Generationen hinweg innerhalb eines EU-Rahmens erhalten möchten, ist Maltas erbschaftsteuerfreie Regelung ein überzeugendes Argument.

Praktische Hinweise für ausländische Investoren

  • EU-Konformität: Malta ist Vollmitglied der EU und nimmt am Common Reporting Standard (CRS) sowie an FATCA teil. Alle Strukturen müssen substanzgetrieben und konform mit den Missbrauchsbekämpfungsvorschriften sein.
  • Aufenthaltsprogramme: Das Malta Permanent Residence Programme und das Global Residence Programme bieten Wege zur Begründung des steuerlichen Wohnsitzes. Siehe unseren Golden-Visa-Vergleich für Alternativen.
  • Professionelle Beratung: Maltas Steuersystem bietet erhebliche Vorteile, erfordert aber eine sorgfältige Strukturierung. Beauftragen Sie qualifizierte maltesische Steuerberater und stellen Sie sicher, dass Ihre heimatländischen Verpflichtungen erfüllt werden.
  • Bankwesen: Malta verfügt über einen entwickelten Bankensektor mit internationalen Banken auf der Insel. Die Eröffnung eines Kontos für Nichtansässige ist möglich, unterliegt aber einer erweiterten Sorgfaltsprüfung.
  • Regulierungsrahmen: Der Commissioner for Revenue verwaltet alle Steuerangelegenheiten. Die Residency Malta Agency bearbeitet Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der effektive Körperschaftsteuersatz in Malta für ausländische Investoren?

Der effektive Steuersatz beträgt 5 % für die meisten ausländischen Gesellschafter maltesischer Unternehmen. Dies wird durch den 6/7-Steuererstattungsmechanismus erreicht, bei dem das Unternehmen 35 % Steuer zahlt und der Gesellschafter bei der Dividendenausschüttung eine Erstattung von 6/7 der gezahlten Steuer erhält.

Wie funktioniert die Non-Domicile-Regelung in Malta?

Personen, die in Malta ansässig, aber dort nicht domiziliert sind, werden nur auf maltesisches Quelleinkommen und nach Malta überwiesene ausländische Einkünfte besteuert. Ausländische Kapitalgewinne werden nie besteuert. Ein Pauschalsatz von 15 % gilt für überwiesene ausländische Einkünfte, mit einer jährlichen Mindeststeuer von 5.000 €.

Gibt es in Malta eine Erbschaftsteuer?

Nein. Malta erhebt weder Erbschaftsteuer noch Nachlasssteuer oder Vermögensteuer. Damit gehört der Inselstaat zu den attraktivsten EU-Standorten für generationsübergreifende Vermögensplanung.

Wie viele Doppelbesteuerungsabkommen hat Malta?

Malta hat mehr als 80 Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern weltweit unterzeichnet, darunter alle großen Volkswirtschaften. Diese Abkommen helfen, Doppelbesteuerung zu vermeiden, und senken häufig die Quellensteuersätze bei grenzüberschreitenden Zahlungen.

Kann ich durch ein Aufenthaltsprogramm einen steuerlichen Wohnsitz in Malta begründen?

Ja. Sowohl das Malta Permanent Residence Programme (MPRP) als auch das Global Residence Programme (GRP) bieten Wege zur Begründung des steuerlichen Wohnsitzes. Das GRP bietet insbesondere eine Pauschalsteuer von 15 % auf überwiesene ausländische Einkünfte mit einem Jahresminimum von 15.000 €.

Ist das maltesische Steuererstattungssystem EU-konform?

Ja. Das Vollanrechnungssystem und der Gesellschaftererstattungsmechanismus wurden als konform mit den EU-Beihilfevorschriften bestätigt. Es handelt sich um ein strukturelles Merkmal des maltesischen Steuerrechts, nicht um eine Sondervergünstigung oder Konzession.

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