Steuervorteile des Greece Golden Visa 2026: Das Non-Dom-Regime erklärt

24. März 2026
Steuervorteile des Greece Golden Visa 2026: Das Non-Dom-Regime erklärt
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Einer der überzeugendsten, aber am wenigsten bekannten Vorteile des Greece Golden Visa ist der Zugang zu einem der attraktivsten Non-Domicile-Steuerregime (Non-Dom) Europas. Das 2020 eingeführte und seither weiterentwickelte griechische Non-Dom-Programm ermöglicht es qualifizierten ausländischen Investoren, eine pauschale Steuer von 7 % auf sämtliche ausländischen Einkünfte zu zahlen — oder alternativ einen jährlichen Pauschalbetrag von 100.000 € — ohne Pflicht zur Offenlegung des weltweiten Einkommens gegenüber den griechischen Steuerbehörden. Mirabello Consultancy berät Investoren bei der Integration des griechischen Non-Dom-Regimes in umfassende globale Steuerplanungsstrategien.

  • Was ist das griechische Non-Dom-Regime?
  • Der pauschale Steuersatz von 7 % auf ausländische Einkünfte
  • Die jährliche Pauschalsteuer von 100.000 €
  • Keine weltweite Einkommenserklärungspflicht
  • Zusammenspiel von Non-Dom-Regime und Golden Visa
  • Griechenland Non-Dom vs. andere europäische Non-Dom-Programme
  • Wichtige Einschränkungen

Steuervorteile des Greece Golden Visa 2026: Das Non-Dom-Regime erklärt

Einer der überzeugendsten, aber am wenigsten bekannten Vorteile des Greece Golden Visa ist der Zugang zu einem der attraktivsten Non-Domicile-Steuerregime (Non-Dom) Europas. Das 2020 eingeführte und seither weiterentwickelte griechische Non-Dom-Programm ermöglicht es qualifizierten ausländischen Investoren, eine pauschale Steuer von 7 % auf sämtliche ausländischen Einkünfte zu zahlen — oder alternativ einen jährlichen Pauschalbetrag von 100.000 € — ohne Pflicht zur Offenlegung des weltweiten Einkommens gegenüber den griechischen Steuerbehörden. Mirabello Consultancy berät Investoren bei der Integration des griechischen Non-Dom-Regimes in umfassende globale Steuerplanungsstrategien.

Was ist das griechische Non-Dom-Regime?

Das griechische Non-Dom-Programm wurde entwickelt, um vermögende Privatpersonen und Unternehmer anzuziehen, die eine europäische steuerliche Ansässigkeit begründen möchten, ohne ihr gesamtes weltweites Einkommen den üblichen europäischen Steuersätzen auszusetzen. Es wird durch Artikel 5A des griechischen Einkommensteuergesetzes geregelt und steht Personen offen, die:

  • In mindestens 7 der vorangegangenen 12 Steuerjahre nicht in Griechenland steuerlich ansässig waren
  • Ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen (durch einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen pro Kalenderjahr oder durch eine formelle Erklärung)
  • Eine qualifizierte Investition in Griechenland von mindestens 500.000 € in Immobilien, Unternehmen oder Wertpapieren getätigt haben (die Golden-Visa-Immobilieninvestition wird angerechnet)

Nach Aufnahme kann der Non-Dom-Status bis zu 15 Jahre aufrechterhalten werden.

Der pauschale Steuersatz von 7 % auf ausländische Einkünfte

Im Rahmen der primären Non-Dom-Struktur werden sämtliche ausländischen Einkünfte — Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen aus Übersee-Immobilien, im Ausland erzielte Geschäftsgewinne — mit einem pauschalen Satz von 7 % besteuert, unabhängig von der Gesamthöhe. Es gibt keine progressive Staffelung. Ein Non-Dom-Resident mit 5 Millionen € an ausländischen Dividendeneinkünften zahlt 7 % auf den Gesamtbetrag: 350.000 € griechische Steuer — verglichen mit dem regulären griechischen Einkommensteuersatz von 44 % auf Einkünfte über 40.000 €.

In Griechenland erzielte Einkünfte (griechische Quelleneinkünfte) werden zu den normalen griechischen Steuersätzen besteuert. Für die meisten Investoren, deren Haupteinkünfte im Ausland erzielt werden, ist diese Unterscheidung äußerst vorteilhaft.

Die jährliche Pauschalsteuer von 100.000 €

Eine alternative Struktur — verfügbar gemäß Artikel 5A und besonders beliebt bei UHNW-Investoren — ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, einen festen jährlichen Pauschalbetrag von 100.000 € zu zahlen, um sämtliche Steuerverpflichtungen auf ausländische Einkünfte abzudecken, unabhängig von der tatsächlichen Höhe der ausländischen Einkünfte. Jedes zusätzliche Familienmitglied im Rahmen des Regimes zahlt weitere 20.000 € pro Jahr.

Diese Pauschalregelung stellt faktisch eine Steuerdeckelung dar. Für Investoren mit ausländischen Einkünften über circa 1,43 Millionen € pro Jahr ist der Pauschalbetrag kosteneffizienter als der pauschale Satz von 7 %. Für Investoren mit hohen Einkünften ist dies die steuereffizienteste Struktur in einem EU-Mitgliedstaat.

Keine weltweite Einkommenserklärungspflicht

Anders als die meisten OECD-Länder verlangt Griechenland von Non-Dom-Steuerpflichtigen nicht, den vollen Umfang ihres weltweiten Einkommens gegenüber den griechischen Steuerbehörden offenzulegen oder zu melden. Nur griechische Quelleneinkünfte müssen vollständig deklariert werden. Ausländische Einkünfte werden durch die Pauschalsteuerwahl oder die Pauschalzahlung abgedeckt — detaillierte Aufstellungen ausländischer Einkünfte sind nicht erforderlich.

Dies bietet einen erheblichen Datenschutzvorteil für Investoren, die über die Offenlegungspflichten anderer europäischer Rechtsordnungen besorgt sind.

Zusammenspiel von Non-Dom-Regime und Golden Visa

Die Aufenthaltsgenehmigung des Greece Golden Visa und das Non-Dom-Steuerregime sind rechtlich eigenständige Programme, interagieren jedoch vorteilhaft:

  • Die qualifizierte Golden-Visa-Immobilieninvestition (400.000 €–800.000 €) wird auf die für den Non-Dom-Status erforderliche Investitionsschwelle von 500.000 € angerechnet
  • Golden-Visa-Inhaber, die mehr als 183 Tage pro Jahr in Griechenland verbringen, qualifizieren sich automatisch als griechische Steuerresidenten und können den Non-Dom-Status wählen
  • Investoren, die keine griechische Steuerresidenz begründen möchten (z. B. solche, die eine GCC-Steuerresidenz priorisieren), können das Golden Visa halten, ohne die griechische Steuerresidenz auszulösen — da für die Genehmigung keine Mindestaufenthaltsdauer besteht

Die Entscheidung, griechischer Steuerresident zu werden und den Non-Dom-Status zu wählen, sollte in Abstimmung mit einem spezialisierten Steuerberater getroffen werden, da sie Auswirkungen auf bestehende Doppelbesteuerungsabkommen im Heimatland des Investors hat.

Griechenland Non-Dom vs. andere europäische Non-Dom-Programme

Europäische Non-Dom-Steuerregime — Vergleich 2026
Land Pauschalsteuer / Pauschalbetrag Maximale Dauer Wichtige Voraussetzung
Griechenland 7 % pauschal ODER 100.000 € Pauschalbetrag 15 Jahre 500.000 € Investition; 7 von 12 Jahren Nicht-Ansässigkeit
Malta (GRP) 15 % pauschal auf überwiesene ausländische Einkünfte Unbefristet Min. 15.000 € jährliche Steuer; Immobilienkauf ab 275.000 €
Italien 100.000 € jährlicher Pauschalbetrag 15 Jahre Nicht ansässig in 9 der letzten 10 Jahre
Portugal (NHR) 20 % pauschal auf bestimmte Einkunftsarten 10 Jahre Programm 2024 umstrukturiert; eingeschränkte Kategorien
Zypern (60-Tage-Regel) Reguläre Sätze (teilweise Remittance-Basis) k. A. 60-tägiger Aufenthalt; kein formelles Non-Dom-Programm

Verglichen mit dem Portugal Non-Habitual Resident (NHR)-Programm (das 2024 mit eingeschränkten Förderkategorien umstrukturiert wurde) und dem Zypern 60-Tage-Steuerresidenz-Ansatz zeichnet sich der griechische pauschale Satz von 7 % mit einem 15-Jahres-Fenster als eines der unkompliziertesten und großzügigsten Regime in der EU aus. Für Investoren, die alle verfügbaren europäischen Golden-Visa-Programme vergleichen, wird die Steuereffizienz neben der Mobilität zunehmend zum entscheidenden Faktor.

Das griechische Non-Dom-Regime wird durch das Rahmenwerk des griechischen Ministeriums für Entwicklung geregelt. Investoren sollten zudem die OECD-Richtlinien zum Common Reporting Standard über das OECD-Portal zum automatischen Informationsaustausch konsultieren, um zu verstehen, wie der CRS mit ihren bestehenden Steuerpositionen interagiert.

Wichtige Einschränkungen

  • Das Non-Dom-Regime erfordert eine formelle Beantragung und jährliche Verlängerung bei der griechischen Steuerbehörde (AADE)
  • Es befreit nicht von der griechischen Steuer auf in Griechenland erzielte Einkünfte — diese werden zu den normalen progressiven Sätzen besteuert
  • Der Austritt aus dem Regime (durch Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit aus Griechenland) kann unter Umständen eine Wegzugsbesteuerung auslösen
  • Die Interaktion des Regimes mit CRS/FATCA bedeutet, dass ausländische Einkünfte im Herkunftsland weiterhin meldepflichtig sind — der griechische Non-Dom-Status betrifft die griechische Steuer, nicht die Quellensteuerverp­flichtungen des Herkunftslandes
  • Holen Sie stets unabhängige rechtliche und steuerliche Beratung ein, bevor Sie Ihre steuerliche Ansässigkeit umstrukturieren

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der griechische Non-Dom-Steuersatz auf ausländische Einkünfte?

Ausländische Einkünfte werden mit einem pauschalen Satz von 7 % besteuert, unabhängig von der Gesamthöhe. Alternativ können Investoren einen festen jährlichen Pauschalbetrag von 100.000 € (für alle ausländischen Einkünfte) zuzüglich 20.000 € pro zusätzlichem Familienmitglied wählen.

Muss ich mein gesamtes weltweites Einkommen den griechischen Steuerbehörden melden?

Nein. Non-Dom-Steuerpflichtige sind nicht verpflichtet, den vollen Umfang ihrer ausländischen Einkünfte gegenüber Griechenland offenzulegen. Nur griechische Quelleneinkünfte werden vollständig deklariert; ausländische Einkünfte sind durch die Pauschalsteuerwahl oder den Pauschalbetrag abgedeckt.

Wie lange kann ich vom griechischen Non-Dom-Regime profitieren?

Bis zu 15 Jahre. Das Regime kann für diesen Zeitraum aufrechterhalten werden, sofern die Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt und die jährliche Steuerzahlung geleistet werden.

Wird die Golden-Visa-Immobilie auf die Non-Dom-Berechtigung angerechnet?

Ja. Eine qualifizierte Golden-Visa-Immobilieninvestition von mindestens 400.000 € (Zone B) oder 800.000 € (Zone A) erfüllt die Investitionsanforderung von 500.000 € für die Wahl des Non-Dom-Status.

Kann ich das Greece Golden Visa halten, ohne griechischer Steuerresident zu werden?

Ja. Das Golden Visa sieht keine Mindestaufenthaltsdauer vor. Investoren, die nicht mehr als 183 Tage pro Jahr in Griechenland verbringen und keinen Antrag auf steuerliche Ansässigkeit stellen, werden nicht als griechische Steuerresidenten behandelt, und das Non-Dom-Regime wird nicht ausgelöst.

Wie beginne ich mit Mirabello Consultancy?

Kontaktieren Sie unser Team, um Ihr Einkommensprofil und Ihre Aufenthaltsziele zu besprechen. Wir verbinden Sie mit spezialisierten griechischen Steuerberatern und betreuen parallel Ihren Golden-Visa-Antrag. Buchen Sie hier Ihre kostenlose Beratung.

Ja. Das Golden Visa sieht keine Mindestaufenthaltsdauer vor. Investoren, die nicht mehr als 183 Tage pro Jahr in Griechenland verbringen und keinen Antrag auf steuerliche Ansässigkeit stellen, werden nicht als griechische Steuerresidenten behandelt, und das Non-Dom-Regime wird nicht ausgelöst.

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