Italien 2026: €300.000 HNWI-Pauschalsteuer vs 7% Süditalien-Rentnerregelung im Vergleich

4. Mai 2026
Italien 2026: €300.000 HNWI-Pauschalsteuer vs 7% Süditalien-Rentnerregelung im Vergleich
Italien gehört seit Jahren zu den gefragtesten Zielländern für deutsche, österreichische und Schweizer Hochvermögende, die einen steueroptimierten Wohnsitz in der Europäischen Union suchen. 2026 sind die rechtlichen Rahmenbedingungen so attraktiv wie nie — und gleichzeitig so leicht zu verwechseln wie selten zuvor. Der Grund: Italien betreibt nicht ein, sondern zwei voneinander unabhängige Sondersteuerregime für zuziehende Nicht-Italiener. Das eine richtet sich an HNWI-Investoren mit substanziellem Auslandseinkommen (€300.000 Pauschalsteuer pro Jahr nach Art. 24-bis TUIR). Das andere richtet sich an Rentner aus dem Ausland, die in eine südliche Kleingemeinde ziehen (7 % Pauschalsteuer auf alle Auslandseinkünfte nach Art. 24-ter TUIR). Beide Regimes sind aktuell, beide sind anwendbar — aber sie schließen sich gegenseitig aus, und die meisten deutschsprachigen Beiträge zu diesem Thema vermischen die zwei Spuren oder geben veraltete Beträge wieder. Dieser Leitfaden bringt Klarheit: Wer profitiert von welchem Regime? Welche Voraussetzungen, welche Kosten, welche Fristen gelten 2026? Und wo lohnt sich der Schritt nach Italien wirklich gegenüber Alternativen wie Griechenland, Malta, Zypern oder Portugal? Mirabello Consultancy, in Zürich ansässig, begleitet DACH-Mandanten seit Jahren bei der Wahl des passenden italienischen Sondersteuerregimes — abgestimmt auf Vermögensstruktur, Familiensituation und das Zusammenspiel mit der deutschen Wegzugsbesteuerung.
  • Italien hat 2026 zwei voneinander unabhängige Sondersteuerregimes für Neuzuzügler: Art. 24-bis TUIR (€300.000 Pauschalsteuer/Jahr für HNWI) und Art. 24-ter TUIR (7 % Pauschalsteuer für Rentner)
  • Die HNWI-Pauschalsteuer wurde durch das Haushaltsgesetz 2026 von €100.000 auf €300.000 pro Jahr angehoben — gilt nur für Neuanträge ab 1. Januar 2026 (Bestandsfälle sind grandfathered)
  • Die 7 %-Rentnerregelung wurde durch Legge 34/2026 ab 7. April 2026 auf Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern in Süditalien erweitert (zuvor nur 20.000)
  • Beide Regimes laufen 15 Jahre (HNWI) bzw. 9 Jahre (Rentner) und schließen sich gegenseitig aus
  • HNWI-Regime: jeder zusätzliche Familienangehörige zahlt €25.000/Jahr; ausländisches Einkommen aller Höhe pauschaliert; italienisches Einkommen normal besteuert
  • Mirabello Consultancy, Zürich, koordiniert Wegzug aus DACH, Wahl des Sondersteuerregimes und das Zusammenspiel mit der deutschen Wegzugsbesteuerung (§6 AStG)

Was sind die zwei italienischen Sondersteuerregimes 2026?

Kurze Antwort: Italien betreibt 2026 zwei eigenständige Sondersteuerregimes für zuziehende Ausländer. Art. 24-bis TUIR ist die HNWI-Pauschalsteuer von €300.000 pro Jahr für ausländisches Einkommen unbegrenzter Höhe. Art. 24-ter TUIR ist die 7%-Pauschalsteuer für ausländische Rentner, die in eine süditalienische Kleingemeinde ziehen. Beide schließen sich gegenseitig aus.

Italien hat in den letzten Jahren gezielt versucht, ausländische Vermögende und Ruheständler ins Land zu locken — als wirtschaftlicher Hebel gegen die Bevölkerungsschrumpfung im Mezzogiorno und als Magnet für mobiles internationales Kapital. Daraus sind zwei rechtlich klar getrennte Sondersteuerregelungen entstanden:

  • Art. 24-bis TUIR (Imposta sostitutiva per neo-residenti) — für vermögende Personen mit substanziellem ausländischem Einkommen. Pauschale Jahressteuer: €300.000 (Stand 2026, zuvor €100.000).
  • Art. 24-ter TUIR (Regime fiscale per pensionati esteri) — für Rentner aus dem Ausland, die in eine süditalienische Kleingemeinde ziehen. Pauschalsatz: 7 % auf alle Auslandseinkünfte einschließlich Renten.

Beide Regimes haben gemeinsam, dass die Person mindestens 9 Jahre vor Antritt nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein darf. Beide ersetzen die normale italienische Besteuerung des betreffenden Auslandseinkommens. Beide sind antragsabhängig und nicht automatisch.

Aber: Sie schließen sich gegenseitig aus. Wer Art. 24-bis nutzt, kann nicht gleichzeitig Art. 24-ter beantragen — und umgekehrt. Welches Regime besser passt, hängt von Einkommensstruktur, Vermögenshöhe und Wohnortwunsch ab.

Welche Voraussetzungen gelten für die €300.000 HNWI-Pauschalsteuer (Art. 24-bis)?

Kurze Antwort: Das Art. 24-bis-Regime steht jeder natürlichen Person offen, die in mindestens 9 der letzten 10 Jahre nicht in Italien steuerlich ansässig war. Im Gegenzug zahlt sie pauschal €300.000 pro Jahr (Stand 2026) auf alle ausländischen Einkommen, ungeachtet deren tatsächlicher Höhe. Italienisches Einkommen wird normal besteuert. Die Regelung gilt 15 Jahre.

Die wichtigsten Eckpunkte des HNWI-Regimes 2026:

Kriterium Art. 24-bis HNWI-Pauschalsteuer
Pauschalsteuer (Hauptantragsteller) €300.000/Jahr (seit 1. Januar 2026; zuvor €100.000)
Pauschalsteuer pro Familienangehöriger €25.000/Jahr zusätzlich
Wartefrist (Nicht-Ansässigkeit) Mindestens 9 der letzten 10 Jahre außerhalb Italiens
Erfasstes Einkommen Sämtliche ausländischen Einkommen (Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne, Mieten, Lizenzen, Renten etc.)
Italienisches Einkommen Wird normal nach IRPEF besteuert (bis 43 % Spitzensteuersatz)
Laufzeit 15 Jahre ab Begründung der italienischen Steueransässigkeit
Wohnortwahl Frei in ganz Italien (Mailand, Rom, Florenz, Como, Bologna, etc.)
Besonderheiten Befreiung von IVIE/IVAFE; Erbschaftsteuer nur auf italienische Vermögenswerte

Wichtige Klarstellung zur Höhe: Bei Programmstart 2017 lag die Pauschale bei €100.000/Jahr. Mit dem Haushaltsgesetz 2024 wurde sie auf €200.000 erhöht; das italienische Haushaltsgesetz 2026 hat sie weiter auf €300.000 angehoben — wirksam für Anträge ab dem 1. Januar 2026. Wer das Regime bereits vor 2024 oder bis Ende 2025 in Anspruch genommen hat, ist grandfathered und zahlt weiterhin den niedrigeren ursprünglichen Betrag bis zum Ablauf seiner persönlichen 15-Jahres-Periode.

Viele deutschsprachige Vergleichsseiten nennen 2026 noch immer €100.000 — diese Angabe ist für neue Antragsteller falsch und kann zu groben Fehlplanungen führen.

Für wen lohnt sich die HNWI-Pauschalsteuer rechnerisch?

Die Pauschalsteuer wird unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Auslandseinkommens fällig. Daraus ergibt sich ein klarer rechnerischer Vorteilsbereich.

Rechenbeispiel: Deutscher HNWI mit €5 Mio. ETF/Aktien-Depot, 4 % Ausschüttung/Realisation:

Szenario Steuerlast/Jahr
In Deutschland (Abgeltungsteuer ca. 26,375 % auf €200.000 Erträge) ~ €52.750
In Italien Art. 24-bis-Regime (Pauschale, alle Auslandseinkünfte) €300.000

Bei dieser Konstellation ist Italien nicht rechnerisch sinnvoll. Das HNWI-Regime entfaltet seinen Vorteil erst bei deutlich größeren ausländischen Einkommensströmen — typischerweise im Bereich ab 1,5 bis 2 Millionen Euro jährlicher ausländischer Erträge oder bei sehr unregelmäßigen, aber hohen Einmalereignissen (Unternehmensverkauf, Lizenzeinkünfte, Dividenden aus großen Beteiligungen).

Dort wird die feste Jahrespauschale von €300.000 zu einem effektiven Steuersatz von 15 %, 10 % oder weniger — bei gleichzeitigem Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat mit hervorragender Lebensqualität.

Eine vorgeschaltete Rentabilitätsanalyse sollte daher zwingend Teil der Planung sein. Mirabello Consultancy modelliert die Break-even-Schwellen mandantenspezifisch und vergleicht sie mit den Alternativen Griechenland (€100.000-Pauschale), Malta Non-Dom (€15.000-Mindeststeuer) und Zypern (60-Tage-Regel mit 0 % Kapitalertragsteuer).

Welche Voraussetzungen gelten für die 7%-Süditalien-Rentnerregelung (Art. 24-ter)?

Kurze Antwort: Das Art. 24-ter-Regime ist seit 2019 in Kraft und richtet sich an Rentner aus dem Ausland, die nach Süditalien ziehen. Voraussetzungen: 5 Jahre Nicht-Ansässigkeit, Wohnsitz in einer Gemeinde mit höchstens 30.000 Einwohnern (in Abruzzen, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Sardinien oder Sizilien), Bezug einer ausländischen Rente. Pauschalsatz: 7 % auf alle Auslandseinkünfte für 9 Jahre.

Die wichtigsten Merkmale 2026:

Kriterium Art. 24-ter Süditalien-Rentnerregelung
Pauschalsatz 7 % auf alle Auslandseinkünfte (Renten, Mieten, Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne)
Wartefrist (Nicht-Ansässigkeit) Mindestens 5 Jahre außerhalb Italiens
Wohnortbeschränkung Süditalienische Gemeinde mit ≤ 30.000 Einwohnern (seit 7. April 2026 erweitert; zuvor 20.000)
Berechtigte Regionen Abruzzen, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Sardinien, Sizilien
Voraussetzung Renteneinkommen Bezug einer ausländischen staatlichen, betrieblichen oder privaten Altersrente
Italienisches Einkommen Wird normal nach IRPEF besteuert
Laufzeit 9 Jahre ab Begründung der italienischen Steueransässigkeit
Befreiungen Befreiung von IVIE/IVAFE; vereinfachte Meldepflichten

Was hat sich 2026 geändert? Die Legge 34/2026 (sogenanntes Decreto SME) trat am 7. April 2026 in Kraft und hob die Einwohnerschwelle berechtigter Gemeinden von 20.000 auf 30.000 an. Damit sind nach Schätzungen rund 74 weitere Kommunen im Mezzogiorno für das Programm geöffnet — darunter etliche Provinzhauptstädte mit besserer Anbindung, höherem Bildungsangebot und stärkerer medizinischer Versorgung. Für DACH-Rentner ist das eine spürbare Verbesserung: weniger Kompromiss, mehr Auswahl bei Lebensqualität und Infrastruktur.

Wichtig zur Abgrenzung: Das 7%-Regime ist ausdrücklich auf Rentner zugeschnitten. Wer als 50-jähriger Unternehmer mit hauptsächlichen Kapitalerträgen nach Italien zieht, kann es nicht nutzen — Art. 24-bis ist dann der einzig sinnvolle Pfad.

Wie unterscheidet sich Italien von Griechenland, Malta und Zypern?

Kurze Antwort: Italien (€300.000 HNWI / 7 % Rentner) ist nur für sehr hohe Auslandseinkommen oder Rentner mit klarem Süditalien-Plan attraktiv. Griechenland (€100.000 HNWI-Pauschale) bleibt rechnerisch günstiger für mittlere bis hohe Einkommen. Malta Non-Dom (€15.000 Mindeststeuer auf nicht-remittierte Einkünfte) ist optimal für Anleger mit ETF-Depot. Zypern 60-Tage-Regel kombiniert mit 0 % Kapitalertragsteuer ist die effizienteste Lösung für Aktien- und ETF-Investoren.

Ein praktischer Vergleich der wichtigsten EU-Sondersteuerregimes für DACH-Hochvermögende 2026:

Land / Regime Pauschale/Effektivsatz Laufzeit
Italien Art. 24-bis (HNWI) €300.000/Jahr (fix) 15 Jahre
Italien Art. 24-ter (Rentner Süditalien) 7 % auf Auslandseinkünfte 9 Jahre
Griechenland HNWI-Regime €100.000/Jahr (fix) 15 Jahre
Malta Non-Dom (remittance basis) €15.000 Mindeststeuer/Jahr 15 Jahre+
Zypern Non-Dom + 60-Tage-Regel 0 % auf Dividenden/Zinsen + Kapitalgewinne 17 Jahre

Die richtige Wahl hängt davon ab, wie das ausländische Einkommen strukturiert ist:

  • Sehr hohe Mischeinkünfte (€2 Mio.+): Italien Art. 24-bis kann den effektiven Satz auf 10–15 % drücken
  • Mittlere bis hohe Mischeinkünfte (€500K–€2 Mio.): Griechenland HNWI bei €100.000 Pauschale meist günstiger
  • Großes ETF-/Aktiendepot mit Wiederanlage: Malta oder Zypern dominieren — kein laufender Steuerdruck auf nicht ausgekehrte Erträge
  • Internationale Rentner (DE/AT/CH-Renten): Italien 7%-Regime mit Süditalien-Wohnsitz ist konkurrenzlos günstig

Für eine umfassende Einordnung empfehlen wir den Mirabello-Vergleich aller Golden Visa- und Residency-Programme 2026.

Wie spielt die deutsche Wegzugsbesteuerung beim Italien-Wegzug zusammen?

Kurze Antwort: Italien ist EU-Mitglied, daher greift bei Wegzug von Deutschland nach Italien automatisch die unbegrenzte, zinsfreie Stundung der Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG (auch für ETF-Anteile seit dem 1. Januar 2025). Die Steuer wird erst bei tatsächlicher Veräußerung der Anteile fällig. Für Österreich und die Schweiz gelten teilweise abweichende Regelungen.

Für deutsche Anleger mit substanziellem ETF- oder Beteiligungsdepot ist dieser Punkt von hoher praktischer Bedeutung. Seit dem 1. Januar 2025 erfasst §6 AStG auch Investmentfondsanteile — wer bei Wegzug ETF-Bestände mit unrealisierten Gewinnen hält, muss diese als fiktiven Veräußerungsgewinn versteuern. Bei einem siebenstelligen Depot kann das eine Steuerforderung im sechsstelligen Bereich auslösen.

Italien bietet hier einen klaren strukturellen Vorteil: Als EU/EWR-Staat aktiviert der Wegzug nach Italien automatisch die EU-Stundungsregelung. Die deutsche Wegzugssteuer wird gestundet — ohne Zinsen, ohne Sicherheitsleistung — bis zum tatsächlichen Verkauf der Anteile. Detaillierte Hintergründe dazu finden Sie in unserem Leitfaden zur Wegzugsbesteuerung auf ETFs 2026.

Die Kombination ist daher bemerkenswert: Wer als deutscher HNWI nach Italien zieht, kann gleichzeitig die deutsche Wegzugsbesteuerung stunden und in Italien das Art. 24-bis-Regime mit pauschalierter Auslandsbesteuerung nutzen. Für Rentner mit DACH-Renten und Süditalien-Plan gilt das gleiche Prinzip in Richtung 7%-Regelung.

Wie funktioniert die Antragstellung in der Praxis?

Beide italienischen Sondersteuerregimes sind antragsabhängig und nicht automatisch. Die typische Sequenz ist:

  1. Vorab-Strukturierung (12–24 Monate vor Wegzug): Analyse des Auslandseinkommens, Modellierung der Break-even-Schwelle, Wahl zwischen Art. 24-bis und Art. 24-ter, Abstimmung mit deutschem Steuerberater zur Wegzugsplanung
  2. Beantragung Voranfrage (Interpello probatorio): Bei der italienischen Steuerverwaltung (Agenzia delle Entrate) wird vorab schriftlich abgefragt, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bearbeitungszeit: in der Regel 120 Tage
  3. Begründung der italienischen Steueransässigkeit: Anmeldung im italienischen Einwohnerregister (Anagrafe), Wohnsitznahme, ggf. Erwerb oder Anmietung einer Immobilie
  4. Antrag im Rahmen der ersten italienischen Steuererklärung: Aktivierung des gewählten Regimes mit der ersten Dichiarazione dei redditi nach Begründung der Ansässigkeit
  5. Jährliche Pauschalzahlung: Die jeweilige Pauschalsteuer wird regulär mit der jährlichen Steuererklärung abgewickelt

Dabei sind mehrere Prüfsteine zu beachten: korrekte Beendigung der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht, Beachtung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach §2 AStG, Anpassung der Vermögensstrukturen (Bankkonten, Holdinggesellschaften, Stiftungen) und insbesondere bei Familien die Abstimmung der Ansässigkeit aller Familienmitglieder.

In der Praxis erleben wir bei Mirabello Consultancy regelmäßig, dass Mandanten ohne professionelle Vorbereitung formale Fehler machen — etwa unzureichend belegte Nicht-Ansässigkeit, fehlerhafte Anagrafe-Anmeldung oder zu späte Beantragung. Diese Fehler kosten den Zugang zum Sondersteuerregime und sind oft nicht nachträglich korrigierbar.

Wie passt eine zweite Staatsbürgerschaft (CBI) ins italienische Steuermodell?

Eine italienische Steueransässigkeit ist primär ein Wohnsitzthema, keine Staatsbürgerschaftsfrage. Italien beurteilt Steueransässigkeit nach der tatsächlichen physischen Präsenz und dem Lebensmittelpunkt — die Staatsbürgerschaft des Antragstellers ist für Art. 24-bis und 24-ter nicht ausschlaggebend.

Eine zweite Staatsbürgerschaft per Citizenship by Investment (CBI) — etwa Antigua, St. Kitts & Nevis, Grenada oder Dominica — kann das Modell aber sinnvoll ergänzen:

  • Pass-Diversifikation: Reisefreiheit ohne Abhängigkeit von DACH-Pässen oder italienischer Aufenthaltskarte
  • Vermögensschutz: Karibische Pässe sind häufig Grundlage für internationale Strukturierungen außerhalb der EU
  • Optionalität: Wenn sich die italienischen Sondersteuerregimes nach 9 oder 15 Jahren ändern oder Mandanten weiterziehen möchten, ist die zweite Staatsbürgerschaft eine eigene, dauerhafte Rückfallebene

Ein Überblick aller relevanten Programme: Beste Residency- und Citizenship by Investment-Programme 2026.

Welche praktischen Fragen tauchen bei DACH-Mandanten am häufigsten auf?

Aus über 350 begleiteten Residency-Fällen und unserer täglichen Beratungspraxis bei Mirabello Consultancy stellen wir folgende Fragen besonders häufig fest — und klären sie hier zusammengefasst:

Brauche ich ein Italien Investorenvisum für die Aktivierung der Sondersteuerregimes?
Nicht zwingend, aber häufig sinnvoll. EU-Bürger (Deutschland, Österreich) genießen Freizügigkeit und können sich in Italien anmelden, ohne ein Visum zu benötigen. Schweizer Staatsbürger profitieren vom Freizügigkeitsabkommen EU-Schweiz. Drittstaatler benötigen einen Aufenthaltstitel — das italienische Investorenvisum (Golden Visa) ist hier der gängige Weg. Detaillierte Voraussetzungen und Bearbeitungswege beschreiben wir in unserem ausführlichen Italien-Golden-Visa-Leitfaden.

Was ist der Unterschied zwischen dem 7%-Regime und dem italienischen Digital Nomad Visa?
Die zwei Regelungen verfolgen unterschiedliche Zielgruppen. Das 7 %-Regime ist ein Steuerregime für Rentner mit ausländischer Pension. Das italienische Digital Nomad Visa ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Remote-Arbeiter (Mindesteinkommen seit 2024 deutlich abgesenkt). Beide sind kombinierbar mit anderen Steuerregimes; eine vergleichende Übersicht findet sich in unserem Italien Digital Nomad Visa-Leitfaden 2026.

Welche Rolle spielen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?
Die italienischen Sondersteuerregimes ersetzen die normale italienische Besteuerung des erfassten Auslandseinkommens — das DBA bleibt jedoch der grundsätzliche Rahmen. Italien hat mit Deutschland, Österreich und der Schweiz jeweils umfassende DBA in Kraft. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass die Pauschalbesteuerung in Italien zwar gilt, das ausländische Einkommen aber im Quellenstaat dennoch besteuert wird (z. B. deutsche Vermietungseinkünfte). Eine sorgfältige DBA-Analyse ist deshalb integraler Bestandteil jeder Beratung.

Für verbindliche, unabhängige Informationen konsultieren Sie die italienische Agenzia delle Entrate sowie die OECD-Steuerinformationen.

Frequently Asked Questions: Italienische Pauschalsteuerregimes 2026?

Stimmt es, dass die italienische HNWI-Pauschalsteuer nur €100.000 kostet?
Nein — diese Angabe ist veraltet. €100.000 war der Satz von 2017 bis Ende 2023. Mit dem Haushaltsgesetz 2024 wurde die Pauschale auf €200.000 erhöht; das Haushaltsgesetz 2026 hat sie weiter auf €300.000 angehoben. €300.000 gilt für alle neuen Anträge ab dem 1. Januar 2026. Bestandsbeneficiare sind grandfathered und behalten den ursprünglichen Pauschalsatz bis zum Ende ihrer 15-Jahres-Periode.

Kann ich beide italienischen Regimes gleichzeitig nutzen?
Nein. Art. 24-bis (HNWI €300.000) und Art. 24-ter (Rentner 7 %) schließen sich gegenseitig aus. Die Wahl ist beim ersten Antrag zu treffen und für die Laufzeit bindend. In Einzelfällen kann nach Ablauf eines Regimes ein anderes Regime aktiviert werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erneut erfüllt sind.

Was passiert mit meinen ETF-Beständen beim Wegzug nach Italien?
Deutsche Anleger profitieren von der EU-Stundungsregelung der Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG: Italien ist EU-Mitglied, deshalb wird die fiktive Veräußerungsgewinn-Steuer beim Wegzug automatisch und unbegrenzt gestundet — ohne Zinsen, ohne Sicherheitsleistung. Die deutsche Steuer wird erst beim tatsächlichen Verkauf der Anteile fällig. Im italienischen 24-bis-Regime sind die laufenden Erträge dann pauschal abgegolten. Mehr Details: Wegzugsbesteuerung auf ETFs 2026.

Welche süditalienischen Gemeinden sind für das 7%-Regime besonders attraktiv?
Seit der Erweiterung im April 2026 auf Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern stehen rund 74 zusätzliche Kommunen zur Wahl. Beliebte Standorte sind unter anderem in Apulien (Lecce-Provinz, Itrien-Tal), Sizilien (Ostküste, Modica, Ragusa), Kalabrien (Tropea-Region) und Sardinien (Cagliari-Provinz). Die Wahl sollte aber nicht nur steuerlich, sondern auch nach Lebensqualität (Klima, medizinische Versorgung, Anbindung) erfolgen.

Wie lange dauert die Aktivierung der italienischen Steueransässigkeit?
Die tatsächliche steuerliche Ansässigkeit wird in dem Jahr begründet, in dem die Person mehr als 183 Tage in Italien anwesend ist oder dort ihren Lebensmittelpunkt hat. Die formale Anmeldung im Anagrafe und die Erstantragstellung beim Sondersteuerregime erfolgen typischerweise in den ersten Monaten nach dem Umzug. Die optionale Voranfrage (Interpello probatorio) bei der Agenzia delle Entrate dauert bis zu 120 Tage und kann vor dem Umzug eingereicht werden.

Wie beginne ich mit Mirabello Consultancy die Italien-Steuerplanung?
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten in Zürich oder Dubai. Wir analysieren Ihre konkrete Situation: Höhe und Struktur des Auslandseinkommens, Familiensituation, Wohnortwunsch, Zeithorizont und das Zusammenspiel mit der deutschen, österreichischen oder Schweizer Steuersituation. Auf dieser Basis erstellen wir eine maßgeschneiderte Empfehlung — inklusive Wahl des passenden italienischen Sondersteuerregimes, Koordination mit Steuerberatern in DACH und Italien sowie der Strukturierung des Wegzugs. Jetzt Expertenberatung anfordern →

Italien ist 2026 für DACH-Hochvermögende ein hochinteressantes Wohnsitzland — vorausgesetzt, das richtige Sondersteuerregime wird gewählt und die Antragstellung professionell vorbereitet. Die HNWI-Pauschalsteuer nach Art. 24-bis (€300.000/Jahr für 15 Jahre) entfaltet ihren Vorteil bei sehr hohen, mischstrukturierten Auslandseinkommen. Die 7%-Süditalien-Rentnerregelung nach Art. 24-ter ist mit der jüngsten Erweiterung auf Gemeinden bis 30.000 Einwohner so zugänglich wie nie und konkurrenzlos günstig für DACH-Rentner mit klarem Mezzogiorno-Plan.

Entscheidend ist die saubere Abgrenzung: Wer die zwei Regimes verwechselt — und in deutschsprachigen Vergleichsbeiträgen passiert das oft —, läuft Gefahr, eine Pauschale zu erwarten, die nicht zur eigenen Lebenssituation passt. Hinzu kommt das Zusammenspiel mit der deutschen Wegzugsbesteuerung, die seit 2025 auch ETF-Bestände erfasst und bei Wegzug in EU-Staaten wie Italien automatisch gestundet wird.

Mirabello Consultancy ist in Zürich ansässig und versteht die steuerlichen Realitäten von Hochvermögenden in Deutschland, Österreich und der Schweiz aus erster Hand. Wir koordinieren Wegzugsplanung, Wahl des italienischen Regimes, Anagrafe-Anmeldung und das Zusammenspiel mit DBA und Wegzugsbesteuerung — durchgehend, mehrsprachig und mit Schweizer Präzision. Über 350 begleitete Residency-Fälle und eine Erfolgsquote von 99 % stehen für unsere Beratungsqualität.

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