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Umzug in den Kanton Freiburg: Steuern, Krankenkassenprämien, Miete und Einbürgerung

Amtliche Zahlen für den Kanton Freiburg: Einkommens- und Vermögenssteuer nach Gemeinde, Krankenkassenprämien nach Region, Miete, Sicherheit und die kantonalen Einbürgerungsregeln.

Mit einem Spezialisten sprechen
CHF 17’086Gesamtsteuer, Verheiratet, 2 Kinder, CHF 150’000, Freiburg
CHF 587Mediane Krankenkassenprämie für Erwachsene pro Monat
15.8 CHF pro m² und MonatDurchschnittsmiete
Daten aktualisiert 23. Oktober 2026 Amtliche Quellen: ESTV, BAG, BFS und kantonale Stellen Auch für KI-Agenten bereitgestellt über MCP

Die kurze Antwort

Was kostet das Leben im Kanton Freiburg?

In Freiburg ergibt der offizielle ESTV-Rechner für das Profil Verheiratet, 2 Kinder, CHF 150’000 im Steuerjahr 2026 eine Gesamtsteuer von CHF 17’086 pro Jahr. Die mediane Krankenkassenprämie für Erwachsene im Kanton Freiburg beträgt CHF 587 pro Monat. Mieten, Schulen und Einbürgerungsregeln finden Sie weiter unten.

Belege: Amtliche Quelle · Maschinenlesbare Daten · Stand: 23. Oktober 2026

Steuern

Einkommens- und Vermögenssteuer im Kanton Freiburg

Gesamte Steuer von Bund, Kanton und Gemeinde pro Jahr für jede erfasste Gemeinde im Kanton Freiburg, Steuerjahr 2026, berechnet mit dem offiziellen ESTV-Rechner. Kirchensteuer ist nicht enthalten.

Einkommens- und Vermögenssteuer im Kanton Freiburg
GemeindeAlleinstehend, CHF 250’000Alleinstehend, CHF 1’000’000Verheiratet, 2 Kinder, CHF 150’000Verheiratet, 2 Kinder, CHF 500’000Verheiratet, 2 Kinder, CHF 250’000, Vermögen CHF 10’000’000
FreiburgCHF 67’113CHF 318’051CHF 17’086CHF 141’762CHF 100’555

Standardprofile: Bruttoerwerbseinkommen mit den Standardabzügen des Rechners. Alleinstehend: eine erwachsene Person im Alter von 35 Jahren. Verheiratet: Paar im Alter von 40 und 38 Jahren, eine erwerbstätige Person, zwei Kinder im Alter von 10 und 8 Jahren. Das Vermögensprofil ergänzt das Profil Verheiratet um steuerbares Nettovermögen.

Krankenversicherung

Krankenkassenprämien im Kanton Freiburg

Krankenkassenprämien im Kanton Freiburg
PrämienregionTiefste Prämie pro MonatMediane Prämie pro MonatVersicherer
Region 1CHF 593CHF 63023
Region 2CHF 551CHF 58723

Bundesamt für Gesundheit, Prämienjahr 2027: Erwachsene ab 26 Jahren, inklusive Unfalldeckung, Standardmodell, Franchise CHF 300, CHF pro Monat.

Wohnen und Sicherheit

Miete und Sicherheit im Kanton Freiburg

Miete und Sicherheit im Kanton Freiburg
KennzahlWert
Durchschnittliche Nettomiete15.8 CHF pro m² und Monat
Einbruchdiebstähle pro 1’000 Einwohner3.7
Gewaltdelikte pro 1’000 Einwohner4.6

Miete: Strukturerhebung des Bundesamts für Statistik, 2024, Nettomiete ohne Neben- und Heizkosten. Sicherheit: polizeiliche Kriminalstatistik, 2025; die Raten in Kantonen mit grossen Stadtzentren spiegeln neben der Wohnbevölkerung auch Besucher und Pendler wider.

Kantonale Regeln

Erbschaft, Besteuerung nach dem Aufwand, Schulen und Familie im Kanton Freiburg

Erbschaftssteuer für Kinder
Verwandte in gerader Linie (dazu gehören Kinder) sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Quelle
Erbschaftssteuer für Ehegatten
Ehegatten und eingetragene Partner sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Quelle
Schenkungssteuer
Verwandte in gerader Linie und Ehegatten sind von der Schenkungssteuer befreit; Geschwister zahlen 5,25 Prozent und nicht verwandte Begünstigte 22,00 Prozent.
Quelle
Besteuerung nach dem Aufwand
Der Kanton lässt die Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung) zu.
Quelle
Mindestbemessungsgrundlage bei der Besteuerung nach dem Aufwand
Die kantonale Mindestbemessungsgrundlage für die Besteuerung nach dem Aufwand beträgt CHF 250’000.
Quelle
Kinderzulage pro Kind
CHF 265 pro Monat für jedes der ersten zwei Kinder und CHF 285 für jedes weitere Kind (Kinderzulage, 2026).
Quelle
Zweisprachige öffentliche Schulen
Die Freiburger Gymnasien bieten vom ersten Jahr an eine zweisprachige Klasse (Klasse plus) oder im ersten Jahr ein Immersionsfach mit anschliessender zweisprachiger Klasse im zweiten Jahr an, die zu einer zweisprachigen Matura führen.
Quelle

Einbürgerung

Schweizer werden im Kanton Freiburg

Das Bundesrecht legt das nationale Minimum fest. Kanton und Gemeinde fügen eigene Wohnsitzfristen, Sprachniveaus und Prüfungen hinzu und entscheiden über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht.

Wohnsitz im Kanton
Freiburg verlangt mindestens 3 Jahre Wohnsitz im Kanton, davon 2 in den 5 Jahren vor der Einreichung; Ausländer der zweiten Generation benötigen insgesamt 2 Jahre, und Jahre in BE, VD, NE, GE, JU und ZH zählen ebenfalls.
Quelle
Wohnsitz in der Gemeinde
Die Freiburger Gemeinden legen ihre Wohnsitzanforderung selbst fest, sie reicht von 1 bis 3 Jahren.
Quelle
Mündliche Sprachkenntnisse
Freiburg verlangt Französisch oder Deutsch mündlich auf B1 und schriftlich auf A2, was dem Bundesminimum entspricht.
Quelle
Wissenstest
Freiburg verlangt elementare Kenntnisse der schweizerischen, kantonalen und lokalen Geografie, Geschichte und Politik und veröffentlicht für 2026 ein Informationsdokument mit staatsbürgerlichen Grundlagen, beschreibt aber kein Testformat.
Quelle
Gespräch
Der kantonale Einbürgerungsdienst führt im Rahmen seines Ermittlungsberichts ein Gespräch, im Durchschnitt etwa 12 Monate nach der Einreichung; die Gemeindekommission und die Kommission des Grossen Rats können die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller ebenfalls einladen.
Quelle
Wer entscheidet
Die Freiburger Einbürgerung umfasst drei Entscheide: Die Gemeinde erteilt das Gemeindebürgerrecht, das SEM erteilt die eidgenössische Bewilligung, und der Grosse Rat erlässt nach der Stellungnahme seiner Kommission das Einbürgerungsdekret.
Quelle
Kantonale und kommunale Gebühren
Die kantonale Gebühr in Freiburg beträgt CHF 800 bis CHF 1’500 pro Dossier und die Gemeindegebühren CHF 0 bis CHF 1’500 nach den Regeln jeder Gemeinde, dazu Bundesgebühren von CHF 100 pro Erwachsenen, CHF 150 pro Paar oder Familie und CHF 50 pro Minderjährigen mit eigenem Gesuch; die Einbürgerungsseite von fr.ch nennt CHF 200 pro Dossier, fällig bei der Einreichung.
Quelle
Sozialhilfe
Gesuchsteller in Freiburg dürfen in den 3 Jahren vor der Einreichung keine Sozialhilfe bezogen haben, wobei persönliche Umstände berücksichtigt werden.
Quelle

Alle 26 kantonalen Anforderungen im Vergleich

Umzugsvergleiche

Umzüge in den und aus dem Kanton Freiburg

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Fragen

Leben im Kanton Freiburg: häufige Fragen

Wie viel Einkommenssteuer würde eine Familie im Kanton Freiburg zahlen?

In Freiburg ergibt der offizielle ESTV-Rechner für das Profil Verheiratet, 2 Kinder, CHF 150’000 im Steuerjahr 2026 eine Gesamtsteuer von CHF 17’086 pro Jahr, ohne Kirchensteuer. Weitere Gemeinden des Kantons finden Sie in der Steuertabelle.

Wie teuer ist die Krankenversicherung im Kanton Freiburg?

Die mediane monatliche Prämie für Erwachsene mit Unfalldeckung, Standardmodell und Franchise CHF 300 beträgt CHF 587 in der Prämienregion mit den tiefsten Kosten im Kanton Freiburg, Prämienjahr 2027. Höhere Franchisen und alternative Modelle kosten weniger.

Wie hoch ist die Durchschnittsmiete im Kanton Freiburg?

Das Bundesamt für Statistik beziffert die durchschnittliche Nettomiete im Kanton Freiburg für 2024 auf CHF 15.8 pro m² und Monat, ohne Neben- und Heizkosten. Neue Mietverträge liegen meist über diesem Durchschnitt.

Wie lange muss ich im Kanton Freiburg wohnen, bevor ich mich einbürgern lassen kann?

Freiburg verlangt mindestens 3 Jahre Wohnsitz im Kanton, davon 2 in den 5 Jahren vor der Einreichung; Ausländer der zweiten Generation benötigen insgesamt 2 Jahre, und Jahre in BE, VD, NE, GE, JU und ZH zählen ebenfalls. Die Freiburger Gemeinden legen ihre Wohnsitzanforderung selbst fest, sie reicht von 1 bis 3 Jahren.

Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Zahlen sind veröffentlichte Standardprofile für das genannte Jahr aus amtlichen Quellen; eine persönliche Berechnung erfordert den offiziellen ESTV-Rechner oder einen Steuerberater.

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