Wegzugsbesteuerung Portugal, Griechenland, Malta: Das richtige Zielland für §6 AStG-Emigration 2026

16. April 2026
Wegzugsbesteuerung Portugal, Griechenland, Malta: Das richtige Zielland für §6 AStG-Emigration 2026
Country image

Wer in Deutschland investiert und Vermögen aufgebaut hat, steht seit dem 1. Januar 2025 vor einer fundamentalen steuerlichen Realität: Die Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG greift nun auch für ETF- und Investmentfondsanteile. Beim Verlassen Deutschlands werden unrealisierte Gewinne als fiktiver Veräußerungsgewinn besteuert — ca. 26,4 % auf die aufgelaufenen Wertzuwächse, selbst wenn kein einziger Anteil verkauft wurde.

Die entscheidende Variable, die darüber bestimmt, ob diese Steuer sofort fällig wird oder auf unbestimmte Zeit gestundet werden kann, ist das Zielland. Wer in einen EU/EWR-Staat emigriert, profitiert von einer automatischen, kostenlosen und unbegrenzten Stundungsregelung. Wer in einen Drittstaat zieht, muss die Steuer in der Regel sofort zahlen — mit Ausnahmen unter sehr strengen Voraussetzungen.

Doch welches EU-Zielland ist für deutsche HNWIs 2026 am besten geeignet? Portugal, Griechenland, Malta, Zypern und die VAE (als Drittstaat mit null Steuern) bieten jeweils sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen. Dieser Vergleich zeigt, was jedes Land konkret bietet — und hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen. Mirabello Consultancy, IMC-Mitglied und ACAMS-zertifiziert in Zürich, begleitet DACH-Mandanten durch diesen Entscheidungsprozess mit 350+ Golden-Visa-Fällen und 99 % Erfolgsquote. Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren →

  • §6 AStG gilt seit 1. Januar 2025 auch für ETFs: ca. 26,4 % auf unrealisierte Gewinne beim Wegzug aus Deutschland
  • Wer in einen EU/EWR-Staat zieht, erhält automatisch eine unbegrenzte, zinsfreie Stundung — die Steuer wird erst beim Verkauf fällig
  • Portugal (NHR 2.0: 10 % Flat Tax auf ausländische Einkünfte für 10 Jahre) + Golden Visa ab €250.000 (Fondsroute)
  • Griechenland Golden Visa: schneller als Portugal, keine AIMA-Rückstände, günstigster Einstieg ab €250.000 (Startup)
  • Malta MPRP: Non-Dom-Status, nur €15.000/Jahr Mindeststeuer auf ausländische Einkünfte — optimal für ETF-Großanleger
  • Zypern (neue 60-Tage-Regel ab April 2026): kein Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere, Non-Dom für 17 Jahre
  • VAE: null Einkommensteuer, null Kapitalertragsteuer — aber kein EU/EWR, daher kein Stundungsschutz
TLDR — Das Wichtigste in Kürze:
  • §6 AStG: ~26,4 % auf ETF-Gewinne bei Wegzug aus Deutschland (seit 1.1.2025)
  • EU/EWR-Zielland = automatische Stundung (keine sofortige Zahlung)
  • Griechenland: schnell, günstig, kein Rückstand. Portugal: NHR 2.0 Flat Tax 10%. Malta: Non-Dom €15K/Jahr. Zypern: null CGT auf Wertpapiere. VAE: null Steuern, aber Stundung entfällt
  • Mirabello Consultancy, Zürich: 350+ Golden-Visa-Fälle, 99% Erfolgsquote, IMC-zertifiziert

Was ist die Wegzugsbesteuerung §6 AStG — und wen betrifft sie seit 2025?

Kurze Antwort: Die Wegzugsbesteuerung nach §6 Außensteuergesetz (AStG) behandelt den Wegzug aus Deutschland als fiktiven Verkauf von Kapitalanlagen. Seit dem 1. Januar 2025 erfasst sie — neu — auch ETF-Anteile und Investmentfondsanteile. Betroffen sind Personen, die mindestens 7 der letzten 12 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland waren. Steuersatz: ~26,4 % (25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag) auf den fiktiven Veräußerungsgewinn.

Das Außensteuergesetz existiert seit 1972, aber seine Reichweite war lange begrenzt: Ursprünglich erfasste §6 AStG nur Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % (§17 EStG). ETF-Anleger und Fondsinhaber galten als nicht betroffen — ihre aufgelaufenen Buchgewinne blieben beim Verlassen Deutschlands steuerneutral.

Das Jahressteuergesetz 2024 änderte dies fundamental. Seit dem 1. Januar 2025 unterliegen auch Anteile an Investmentfonds nach §§18, 19 InvStG der Wegzugsbesteuerung. Der Gesetzgeber begründete dies mit der wirtschaftlichen Vergleichbarkeit zu direkten Kapitalanlagen. Zusätzliche Compliance-Last: Das BMF hat seit Januar 2026 das verpflichtende Meldeformular aktiviert. Alle Betroffenen müssen ihren Wegzug und die Fondspositionen beim Finanzamt melden.

Laut einer aktuellen Analyse von KPMG Deutschland zur Wegzugsbesteuerung ab 2025 betrifft diese Regelung potenziell Millionen deutscher Anleger. Das BMF-Formular zur Wegzugsbesteuerung (Januar 2026) ist seit Anfang 2026 verpflichtend.

Warum ist das Zielland bei der Wegzugsbesteuerung so entscheidend?

Kurze Antwort: Das Zielland entscheidet darüber, ob die Wegzugssteuer sofort fällig wird oder bis zum tatsächlichen Verkauf der Anteile gestundet werden kann. Wer in einen EU/EWR-Staat emigriert, erhält eine automatische, kostenlose, unbegrenzte Stundung. Wer in einen Drittstaat zieht (z. B. VAE, Schweiz), muss die Steuer sofort zahlen — mit sehr eingeschränkten Ausnahmen.

Der Mechanismus ist folgendem EuGH-Grundsatz geschuldet: Die freie Kapitalverkehrsfreiheit im EU-Binnenmarkt verbietet es Deutschland, Emigranten in EU-Länder schlechter zu stellen als jemanden, der innerhalb Deutschlands umzieht. Deshalb gilt: Wegzug in EU/EWR = automatische, unbegrenzte Stundung, keine Sicherheitsleistung, keine Zinsen. Die Steuer wird erst fällig, wenn die Anteile tatsächlich verkauft werden — ob in 5, 15 oder 30 Jahren.

Bei Wegzug in Drittstaaten (VAE, Schweiz, Karibik) ist die Steuer grundsätzlich sofort fällig. Eine 7-Jahres-Ratenstundung ist nur möglich, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, Amtshilfe gewährt wird und Sicherheitsleistungen hinterlegt werden. Für viele Anleger ist dies operativ nicht praktikabel.

Diese Asymmetrie macht die Ziellandwahl zur wichtigsten strategischen Entscheidung bei der Emigrationsplanung. Alle EU Golden Visa Programme auf einem Blick: Beste Golden Visa Programme 2026 →

Portugal Golden Visa + NHR 2.0: Ist Portugal die beste Wahl für deutsche Anleger?

Kurze Antwort: Portugal kombiniert EU-Wohnsitz (Stundungsschutz für §6 AStG) mit dem attraktiven NHR 2.0 Steuerregime: 10 % Flat Tax auf ausländische Einkünfte für 10 Jahre. Die Fondsroute des Golden Visa ist ab €500.000 und hat eine Bearbeitungszeit von 12–18 Monaten — deutlich kürzer als die berüchtigten 39+ Monate bei der Immobilienroute.

Investment: Das Portugal Golden Visa bietet mehrere Routen: Fonds (€500.000), Kunst/Kulturerbe (€250.000), Forschungsförderung (€500.000). Die Immobilienroute existiert faktisch nicht mehr für Wohnimmobilien. Die Fondsroute gilt als sicherste und schnellste Option.

Steuer — NHR 2.0: Das Non-Habitual Resident (NHR) Regime wurde 2024 reformiert. Der neue Status gilt für Personen, die bestimmte qualifizierte Aktivitäten ausüben (Wissenschaft, Technologie, höheres Management). Der Steuersatz beträgt 10 % auf ausländische Einkünfte für 10 Jahre. Für ETF-Erträge, die nicht aus portugiesischen Quellen stammen, bietet dies einen erheblichen Vorteil gegenüber Deutschlands bis zu 47 % Spitzensteuersatz.

Citizenship-Pfad: Die portugiesische Staatsbürgerschaft ist nach 5 Jahren Wohnsitz möglich — ein EU-Pass mit visumfreiem Zugang zu 186+ Ländern. Achtung: Der Verfassungsgerichtshof prüft aktuell ein Gesetz, das die Wartezeit auf 10 Jahre verlängern würde. Eine Entscheidung wird für Mai/Juni 2026 erwartet. Die permanente Aufenthaltsgenehmigung bleibt nach 5 Jahren unabhängig verfügbar.

Fazit für Deutsche: Portugal ist ideal für Anleger, die langfristig in Europa leben möchten, einen EU-Pass anstreben und von NHR 2.0 profitieren können. Die Bearbeitungszeit der Fondsroute (12–18 Monate) ist akzeptabel. Nachteil: höhere Mindestinvestition (€500K Fondsroute).

Griechenland Golden Visa: Schneller und günstiger als Portugal?

Kurze Antwort: Ja — das Griechenland Golden Visa ist 2026 in vielen Fällen die schnellere und günstigere Alternative zu Portugal. Es gibt keinen vergleichbaren Rückstand (AIMA-Problem). Einstieg ab €250.000 (Startup- und Kulturerberoute), Immobilien ab €400.000 (ausserhalb Athen/Thessaloniki) oder €800.000 (Hauptstadtregion). Als EU-Mitglied aktiviert Griechenland die volle Wegzugssteuerstundung.

Das Griechenland Golden Visa wurde 2026 vom Henley Residence Program Index erneut als das weltweit meistgefragte Residenzprogramm eingestuft. Für DACH-Mandanten, die eine rasche Lösung für die Wegzugsbesteuerung benötigen, bietet Griechenland mehrere Vorteile:

  • Günstigster Einstieg: Ab €250.000 über die Startup-Route (Eintragung im nationalen Startup-Register) oder €250.000 für Kulturgüter-Restaurierung — die niedrigste Einstiegsschwelle aller EU Golden Visa Programme 2026.
  • Keine Rückstandsproblematik: Im Gegensatz zu Portugal hat Griechenland keinen vergleichbaren behördlichen Rückstand. Bearbeitungszeiten sind erheblich kürzer.
  • Kein Mindestaufenthalt: Das Griechenland Golden Visa erfordert keine Mindestaufenthaltsdauer zur Aufrechterhaltung der Residenz — ideal für Mandanten, die weiterhin international aktiv sind.
  • Steuerliche Attraktivität: Griechenland bietet ein pauschalsteuerliches Alternativregime: Ausländer, die nach Griechenland ziehen und nie zuvor dort steuerlich ansässig waren, können eine Pauschalsteuer von €100.000/Jahr auf alle ausländischen Einkünfte wählen — unabhängig von der tatsächlichen Höhe.
  • Citizenship-Pfad: Nach 7 Jahren Wohnsitz in Griechenland ist die griechische Staatsbürgerschaft möglich.

Wichtiger Hinweis zu Ferienwohnungen: Airbnb-Vermietungen auf Golden-Visa-Immobilien sind in Griechenland seit 2024 verboten. Anleger, die auf Mietrenditen angewiesen sind, sollten dies in ihre Kalkulation einbeziehen.

Fazit für Deutsche: Griechenland ist die ideale Wahl für Anleger, die schnell einen EU-Wohnsitz (und damit Wegzugssteuerstundung) begründen möchten, mit moderatem Budget und ohne langfristige Wohnsitzpflicht. Besonders attraktiv für Mandanten, die primär die steuerliche Absicherung suchen und Griechenland als ersten Schritt in einer umfassenderen Strategie nutzen wollen.

Malta MPRP: Ist der Non-Dom-Status für deutsche ETF-Anleger optimal?

Kurze Antwort: Malta bietet mit dem Non-Dom-Status einen der steuerlich vorteilhaftesten Rahmen in der EU: Ausländische Einkünfte, die nicht nach Malta überwiesen werden (remittance basis), sind steuerfrei. Die Mindeststeuer beträgt €15.000/Jahr — ein ausserordentlicher Vorteil für Anleger mit einem siebenstelligen ETF-Depot. Das Malta Permanent Residency Programme (MPRP) kostet €68.000–€98.000 und erfordert nach dem ersten Jahr keinen Mindestaufenthalt.

Das Malta MPRP ist für deutsche ETF-Großanleger aus steuerlicher Sicht das stärkste EU-Programm. Hier ist der Mechanismus:

Stundungsschutz: Malta ist EU-Mitglied. Wegzug nach Malta = automatische, unbegrenzte Stundung der deutschen Wegzugssteuer nach §6 AStG. Keine sofortige Zahlung, keine Zinsen, keine Sicherheitsleistung.

Non-Dom-Status in Malta: Als maltesischer Steuerresident ohne Domizil (Non-Dom) werden ausländische Einkünfte, die nicht nach Malta überwiesen werden, gar nicht besteuert. Konkret bedeutet das: Ein ETF-Depot in Deutschland oder der Schweiz, das weiterhin Erträge (Dividenden, Zinsen) produziert — diese werden in Malta nicht besteuert, solange sie nicht auf ein maltesisches Konto überwiesen werden. Nur in Malta tatsächlich remittete Einkünfte unterliegen der maltesischen Einkommensteuer (Max-Rate 35 %).

Mindeststeuer: €15.000/Jahr als Pauschalsteuer auf maltesische Einkünfte und tatsächlich remittete ausländische Einkünfte. Für einen Anleger mit €2 Mio. ETF-Depot und potenziellen Jahreserträgen von €80.000–€120.000 ist dies ein ausserordentliches Angebot.

Kosten MPRP: €68.000–€98.000 (je nach Wahl zwischen Kauf €350.000+ oder Miete €12.000+/Jahr Immobilienverpflichtung). Deutlich günstiger als Portugal oder Griechenland.

Achtung: Das Malta CBI-Programm (Staatsbürgerschaft durch Investition) wurde im April 2025 geschlossen. Das MPRP (Permanente Residenz) ist weiterhin offen und aktiv. Es handelt sich um Residenz — keine Staatsbürgerschaft.

Fazit für Deutsche: Malta MPRP ist die kostengünstigste EU-Option mit dem maximal steuerlichen Vorteil für ETF-Anleger. Ideal für Mandanten, die keine physische Wohnsitzverlagerung anstreben, aber einen EU-Steuerwohnsitz für die Wegzugssteuerstundung benötigen.

Zypern: Was bringt die neue 60-Tage-Regel ab April 2026?

Kurze Antwort: Seit dem 7. April 2026 ist Zypern als Steuerwohnsitz erheblich zugänglicher geworden: Die 60-Tage-Regel gilt nun, ohne dass man in keinem anderen Land mehr als 183 Tage verbringen muss. Zusätzlich wurde die Bedingung, in keinem anderen Land steuerlich ansässig zu sein, gestrichen. Zypern bietet zudem null Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere (Aktien, ETFs, Anleihen) und Non-Dom-Status für bis zu 17 Jahre.

Das Zypern Golden Visa und der zyprische Steuerwohnsitz haben sich durch die Reform vom April 2026 für deutsche Anleger erheblich verbessert. Die wichtigsten Punkte:

  • Neue 60-Tage-Regel (ab 7. April 2026): Wer mindestens 60 Tage im Steuerjahr in Zypern verbringt, in keinem anderen Land mehr als 183 Tage, in Zypern eine berufliche oder unternehmerische Tätigkeit hat und eine permanente Unterkunft in Zypern verfügbar hat, gilt als zyprischer Steuerresident — ohne die frühere Bedingung, in keinem anderen Land steuerlich ansässig zu sein.
  • Null CGT auf Wertpapiere: Zypern erhebt keine Kapitalertragsteuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien, ETFs, Anleihen). 20 % CGT gilt nur für den Verkauf von Immobilien. Für einen ETF-Anleger, der nach Zypern emigriert, sind alle zukünftigen Gewinne steuerfrei.
  • Non-Dom-Status: Als zyprischer Non-Dom sind ausländische Einkünfte (Dividenden, Zinsen aus nicht-zyprischen Quellen) 17 Jahre lang exempt von der zyprischen Sonderabgabe GESY (0,65 %) und teils von der Einkommensteuer. Dies ist zeitlich das grosszügigste Non-Dom-Regime aller EU-Länder.
  • EU/EWR-Stundungsschutz: Zypern ist EU-Mitglied — Wegzug nach Zypern aktiviert die automatische Stundung der deutschen Wegzugssteuer.
  • Golden Visa: Zyprisches Golden Visa (permanente Residenz): €300.000 in Immobilien.

Fazit für Deutsche: Zypern ist 2026 durch die April-Reform besonders attraktiv: null CGT auf ETF-Verkäufe, 17 Jahre Non-Dom, EU-Stundungsschutz und ein niedrigeres Mindestinvestment als Portugal. Ideal für Anleger, die aktiv Kapitalgewinne realisieren möchten, nachdem die Wegzugssteuer gestundet ist.

VAE Golden Visa: Die Null-Steuer-Option — und was ist mit der Stundung?

Kurze Antwort: Die Vereinigten Arabischen Emirate erheben keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer und keine Erbschaftsteuer. Das VAE Golden Visa (Immobilienroute: AED 2 Mio.) ist offen und attraktiv. Der entscheidende Nachteil für §6 AStG: Die VAE sind kein EU/EWR-Staat — die automatische Stundung entfällt. Die Wegzugssteuer wird beim Wegzug in die VAE grundsätzlich sofort fällig.

Das VAE Golden Visa ist für viele HNWI die attraktivste Option der Welt: null Steuern, international hub, Englisch als Geschäftssprache, Spitzeninfrastruktur. Die Immobilienroute über AED 2 Mio. (ca. €500.000) ist 2026 stark nachgefragt — ein Anstieg von +34,7 % im ersten Quartal.

Für die Wegzugsbesteuerung gilt jedoch: Da die VAE kein EU/EWR-Land sind, greift die automatische Stundungsregelung nicht. Die Wegzugssteuer wird beim Wegzug in die VAE als sofort fällig festgesetzt. Technisch ist eine 7-Jahres-Ratenstundung beantragbar (da ein DBA zwischen Deutschland und den VAE besteht), aber unter sehr strengen Voraussetzungen: Sicherheitsleistungen, Jahresratenzahlungen, Anmeldeverpflichtungen beim deutschen Finanzamt.

Strategische Kombination: Mehrere Mirabello-Mandanten verfolgen folgende Struktur: Zunächst EU-Golden Visa (Griechenland oder Zypern) für die Stundungsregelung, danach schrittweise Verlagerung in die VAE über einige Jahre — nachdem die gestundeten Gewinne durch realisierte Verkäufe im EU-Wohnsitz abgebaut wurden. Diese zweigleisige Strategie ermöglicht langfristig den steuerlichen Wechsel in die Null-Steuer-Umgebung der VAE, ohne sofortige Wegzugssteuerzahlung.

Seit 2026 erlauben die VAE zudem offiziell Doppelstaatsbürgerschaft — ein wichtiger Schritt, der für ausgewählte Investoren relevant ist.

Vergleich: Welches Land passt zu welchem deutschen Anleger-Profil?

Wegzugsbesteuerung Deutschland: Zielland-Vergleich für DACH-HNWIs 2026
Land §6 AStG Stundung Steuerregime Golden Visa ab Ideal für
Portugal Ja (EU) NHR 2.0: 10% Flat Tax (10 J.) €250K (Kunst) EU-Pass + NHR
Griechenland Ja (EU) Alternativsteuer €100K/J. pauschal €250K (Startup) Schnelligkeit + Kosten
Malta Ja (EU) Non-Dom: €15K/J. Mindeststeuer €68K (MPRP) ETF-Grossanleger
Zypern Ja (EU) Non-Dom 17 J.; null CGT Wertpapiere €300K Aktive Kapitalgewinne
VAE Nein (Drittstaat) Null Steuern (ESt, CGT, ErbSt) AED 2 Mio. (~€500K) Langfristig nach EU-Phase

Hinweis: Alle Steuerregime erfordern individuelle rechtliche und steuerliche Beratung. Diese Tabelle dient als erste Orientierung. Mirabello Consultancy koordiniert die Strukturierung mit spezialisierten Steuerberatern im Zielland.

Welche nächsten Schritte empfiehlt Mirabello Consultancy bei §6 AStG-Planung?

Die Wegzugsbesteuerung ist kein Thema, das man auf die lange Bank schieben sollte. Das BMF-Meldeformular ist seit Januar 2026 aktiv — der Compliance-Druck steigt monatlich. Wer mit der Emigrationsplanung beginnt, braucht mindestens 12–24 Monate Vorlauf, um die optimale Strategie umzusetzen.

Mirabello Consultancy empfiehlt folgende Schritte:

  1. Bestandsaufnahme: Depotanalyse — welche ETF/Fondspositionen bestehen, was sind die aufgelaufenen unrealisierten Gewinne, was ist der potenzielle §6 AStG-Steuerbetrag?
  2. Zielland-Entscheidung: Auf Basis Ihrer Prioritäten (Steuervorteil, Lifestyle, EU-Pass, Geschwindigkeit) wählen wir gemeinsam das optimale Golden-Visa-Programm.
  3. Antragsvorbereitung: Wir koordinieren die Antragstellung für das Golden Visa — von der Dokumentenvorbereitung über die Due-Diligence-Unterstützung bis zur Einreichung.
  4. Steuerliche Strukturierung: In Koordination mit Steuerberatern in Deutschland und im Zielland stellen wir sicher, dass der Wegzug steuerlich korrekt abläuft — inklusive Abmeldung aus Deutschland, BMF-Meldung und steuerlicher Erstveranlagung im neuen Wohnsitzland.
  5. Langfristige Begleitung: Residenzverlängerung, Citizenship-Pfad nach 5–7 Jahren, Passportplanung — wir begleiten Sie dauerhaft.

Mit 350+ erfolgreich abgeschlossenen Residenz-Fällen, 99 % Erfolgsquote und Hauptsitz in Zürich ist Mirabello Consultancy die erste Adresse für DACH-HNWIs, die ihre Emigration professionell planen möchten. IMC-Mitglied und ACAMS-zertifiziert — für die höchsten Standards in Investment Migration.

Was sind die häufigsten Fragen zur Wegzugsbesteuerung und Golden Visa 2026?

Kann ich die Wegzugssteuer vollständig vermeiden, wenn ich in ein EU-Land ziehe?
Nicht vollständig vermeiden — aber auf unbestimmte Zeit stunden. Wenn Sie in einen EU/EWR-Staat emigrieren, wird die Wegzugssteuer automatisch und kostenlos gestundet, bis Sie die Anteile tatsächlich verkaufen. Wenn Sie die Anteile nie verkaufen und sie auf Ihre Erben übertragen, kann die Steuer in bestimmten Konstellationen ganz entfallen. Eine vollständige Vermeidung ist durch gezielte Jahresrealisierungen innerhalb von Freibeträgen vor dem Wegzug möglich — aber nur teilweise und mit begrenzter Wirkung für grosse Depots.

Wie lange dauert es, ein Golden Visa in Griechenland zu erhalten?
Das Griechenland Golden Visa hat aktuell (April 2026) keine vergleichbaren Rückstände wie Portugal. Die Bearbeitungszeit beträgt typischerweise 3–6 Monate nach vollständiger Einreichung. Mirabello Consultancy koordiniert die Antragsvorbereitung, um die Bearbeitungszeit zu minimieren.

Welches Land bietet den besten EU-Pass nach einem Golden Visa?
Portugal (5 Jahre Wohnsitz, minimal physische Anwesenheit erforderlich) bietet den schnellsten Weg zu einem EU-Pass mit Golden Visa. Griechenland erfordert 7 Jahre Wohnsitz. Malta hat ein separates Citizenship-Programm für aussergewöhnliche Investoren (3–5 Jahre). Zypern hat das Cyprus Investment Programme geschlossen — kein direkter CBI-Weg zur Staatsbürgerschaft.

Gilt die Wegzugsbesteuerung auch für Fondsanteile in einem Schweizer Depot?
Ja. Die Frage, ob die Fondsanteile in einem deutschen oder ausländischen Depot gehalten werden, ist für §6 AStG irrelevant. Entscheidend ist die steuerliche Ansässigkeit der Person in Deutschland (mindestens 7 von 12 Jahren) und der Besitz von Fondsanteilen mit unrealisierten Gewinnen zum Zeitpunkt des Wegzugs. Depotstandort hat keinen Einfluss auf die Steuerpflicht.

Wie beginne ich mit Mirabello Consultancy die Emigrationsplanung bei Wegzugsbesteuerung?
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten in Zürich. Wir analysieren Ihre Depotstruktur, Ihre Ziele und Ihre steuerliche Ausgangslage — und empfehlen konkret das optimale Zielland und Golden-Visa-Programm für Ihre Situation. Mirabello Consultancy ist IMC-Mitglied, ACAMS-zertifiziert, mit 350+ Residenz-Fällen und 99 % Erfolgsquote. Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren →

Steuereffizient emigrieren — mit Schweizer Präzision.

Mirabello Consultancy begleitet DACH-HNWIs durch die Wegzugsbesteuerungsplanung und Golden Visa Antragstellung. IMC-Mitglied, ACAMS-zertifiziert, Zürich + Dubai. 350+ Residenz-Fälle, 99% Erfolgsquote.

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren →

Die Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG ist seit 2025 eine der gravierendsten steuerlichen Veränderungen für deutsche Anleger mit Auslandsambitionen. Doch die Regelung ist kein unausweichliches Hindernis — sie ist eine Variable, die durch die richtige Ziellandwahl vollständig entschärft werden kann.

EU/EWR-Mitgliedstaaten bieten die automatische, unbegrenzte Stundung — die Steuer wird erst beim tatsächlichen Verkauf fällig. Innerhalb der EU unterscheiden sich die Programme erheblich: Malta bietet den günstigsten Steuereinstieg für ETF-Grossanleger (Non-Dom, €15.000/Jahr), Griechenland die schnellste und preisgünstigste Residenz, Zypern die höchste Flexibilität (null CGT, 17 Jahre Non-Dom), Portugal den klarsten EU-Pass-Pfad (5 Jahre). Die VAE als Null-Steuer-Destination ist langfristig attraktiv, erfordert aber eine zweigleisige EU-Übergangsstrategie.

Mirabello Consultancy, mit Hauptsitz in Zürich und Büro in Dubai, begleitet DACH-Mandanten durch den gesamten Prozess: von der steuerlichen Erstanalyse über die Golden-Visa-Antragstellung bis zur Koordination mit Steuerberatern im Zielland. Als IMC-Mitglied und ACAMS-zertifizierte Beratungsgesellschaft mit 350+ Residenz-Fällen und 99 % Erfolgsquote stehen wir für den Schweizer Standard in Investment Migration.

Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch — Mirabello Consultancy, Zürich →

FAQ

Share this post
Schedule your free consultation today and secure your future!
Schedule free consultation now and explore how we can assist you on your investment journey.
Contact us
cta image