Doppelte Staatsbürgerschaft: Was seit dem 27. Juni 2024 wirklich gilt
Bis zum Sommer 2024 stand am Anfang fast jedes Gesprächs über eine zweite Staatsangehörigkeit dieselbe Frage: Verliere ich dann meinen deutschen Pass? Für die meisten Antragstellerinnen und Antragsteller lautete die Antwort ja, es sei denn, sie hatten zuvor eine Beibehaltungsgenehmigung erwirkt, ein Verfahren, das Jahre dauern konnte und keineswegs sicher ausging. Mit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz hat sich diese Ausgangslage grundlegend geändert. Was sich nicht geändert hat, ist ebenso wichtig: eine zweite Staatsangehörigkeit ist kein steuerlicher Wohnsitzwechsel, und sie beendet weder Meldepflichten noch die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Diese Seite trennt beides sauber voneinander.
Kurzantwort
Seit Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes (StARModG) am 27. Juni 2024 können deutsche Staatsangehörige eine ausländische Staatsangehörigkeit auf Antrag erwerben, ohne die deutsche zu verlieren. Die zuvor erforderliche Beibehaltungsgenehmigung entfällt. Das Gesetz wirkt nicht zurück: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit vor dem 27. Juni 2024 durch die Annahme einer anderen verloren hat, erhält sie nicht automatisch zurück.
Belege: Bundesverwaltungsamt · Auswärtiges Amt Stand: 2026-08-07
Was das Gesetz seit dem 27. Juni 2024 ändert
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Es lässt Mehrstaatigkeit allgemein zu. Deutsche Staatsangehörige, die auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, verlieren die deutsche dadurch nicht mehr automatisch.
Die Beibehaltungsgenehmigung, bis dahin der einzige Weg, den deutschen Pass beim Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit zu behalten, ist damit entfallen. Ein gesondertes Genehmigungsverfahren ist nicht mehr erforderlich.
Zwei weitere Punkte gehören zum selben Gesetz: Die Optionspflicht ist abgeschafft, wer durch Geburt in Deutschland mehrere Staatsangehörigkeiten erworben hat, muss sich mit Erreichen der Volljährigkeit nicht mehr entscheiden. Und die Einbürgerung in Deutschland ist nun nach fünf statt nach acht Jahren Aufenthalt möglich.
Was das Gesetz ausdrücklich nicht ändert
Das StARModG enthält keine Rückwirkung. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit vor dem 27. Juni 2024 dadurch verloren hat, dass er eine andere angenommen hat, erhält sie nicht automatisch zurück. Dieser Punkt betrifft eine reale und nicht kleine Gruppe, und er wird in der öffentlichen Darstellung häufig übergangen.
Ebenso wenig ändert das Gesetz etwas an der steuerlichen Lage. Eine zweite Staatsangehörigkeit begründet für sich genommen keinen Wohnsitzwechsel. Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland knüpft an Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt an, nicht an die Staatsangehörigkeit. Wer in Deutschland wohnt, bleibt in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, unabhängig davon, wie viele Pässe er besitzt.
Auch Melde-, Auskunfts- und Berichtspflichten bestehen unverändert fort. Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten (CRS) orientiert sich an der steuerlichen Ansässigkeit, nicht an der Staatsangehörigkeit. Ein zweiter Pass ist kein Instrument der Verschleierung und darf auch nicht als solches verstanden werden.
Die vier Wege zu einer zweiten Staatsangehörigkeit
Die Wege unterscheiden sich in Voraussetzungen, Dauer und Aufwand erheblich. Sie werden im Gespräch häufig vermischt, obwohl sie rechtlich wenig miteinander zu tun haben.
Abstammung. Wer über Eltern oder Großeltern einen Anspruch hat, erwirbt die Staatsangehörigkeit nicht neu, sondern lässt einen bestehenden Anspruch feststellen. Das ist regelmäßig der günstigste und rechtlich sauberste Weg, setzt aber lückenlose Dokumentation voraus. Italien, Irland, Polen und Ungarn sind die in Deutschland häufigsten Fälle.
Einbürgerung nach Aufenthalt. Der klassische Weg: mehrjähriger legaler Aufenthalt im Zielstaat, Sprachnachweis, gesicherter Lebensunterhalt. Zeithorizont in der Regel fünf bis zehn Jahre.
Aufenthalt durch Investition (Residency by Investment). Führt zunächst zu einem Aufenthaltstitel, nicht zu einem Pass. Eine Einbürgerung ist erst nach den regulären Fristen des jeweiligen Landes möglich, sofern das Programm sie überhaupt eröffnet. Wer hier eine Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt bekommt, sollte kritisch nachfragen.
Staatsangehörigkeit durch Investition (Citizenship by Investment). Eine begrenzte Zahl von Staaten, überwiegend in der Karibik, verleiht die Staatsangehörigkeit unmittelbar nach einer geprüften Investition und einer Sorgfaltsprüfung. Zeithorizont in der Regel mehrere Monate. Diese Programme sind rechtlich geregelt, kostenpflichtig und mit einer ernsthaften Due-Diligence-Prüfung verbunden.
Aufenthalt, steuerliche Ansässigkeit und Staatsangehörigkeit sind drei verschiedene Dinge
Diese Unterscheidung ist der häufigste Punkt, an dem Gespräche schieflaufen, und sie ist der Grund, warum manche Erwartungen an einen zweiten Pass enttäuscht werden.
Ein Aufenthaltstitel erlaubt den Aufenthalt in einem Staat. Er verleiht keine Staatsangehörigkeit und endet, wenn seine Voraussetzungen entfallen.
Die steuerliche Ansässigkeit folgt eigenen Regeln, in Deutschland Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO). Sie ändert sich durch einen tatsächlichen Wegzug, nicht durch einen Passwechsel.
Die Staatsangehörigkeit ist ein dauerhaftes Rechtsverhältnis zu einem Staat. Sie bringt Reisefreiheit, konsularischen Schutz und in der Regel ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht mit sich, aber sie ist kein Steuerinstrument.
Wer über einen Wegzug aus Deutschland nachdenkt, sollte die steuerlichen Folgen gesondert prüfen lassen. Für wesentlich Beteiligte an Kapitalgesellschaften und seit dem 1. Januar 2025 auch für bestimmte Investmentfondsanteile kann die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greifen. Das ist ein eigenes Thema und gehört in eine fachliche Prüfung, nicht in eine Übersicht.
Was das praktisch für deutsche Antragsteller bedeutet
Der wichtigste praktische Effekt: Der Verzicht auf den deutschen Pass ist als Entscheidungskriterium entfallen. Damit rückt die eigentliche Frage in den Vordergrund, welcher Weg zum tatsächlichen Ziel passt.
Wer Reisefreiheit und eine zweite Rechtsordnung als Absicherung sucht, wird bei anderen Programmen landen als jemand, der einen konkreten Umzug plant oder einen Abstammungsanspruch prüfen lässt. Diese Ziele sind nicht austauschbar, und ein Programm, das für den einen richtig ist, ist für den anderen teurer Ballast.
Vor jeder Investitionsentscheidung steht die Prüfung: Besteht möglicherweise bereits ein Abstammungsanspruch? Diese Frage wird zu selten gestellt, und wenn sie zutrifft, ist sie fast immer die bessere Antwort.
Häufige Fragen
Verliere ich meinen deutschen Pass, wenn ich eine zweite Staatsangehörigkeit annehme?
Seit dem 27. Juni 2024 in der Regel nicht mehr. Das StARModG lässt Mehrstaatigkeit allgemein zu; eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr erforderlich.
Gilt das auch rückwirkend?
Nein. Das Gesetz enthält keine Rückwirkung für Vorgänge vor dem 27. Juni 2024. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit vorher durch den Erwerb einer anderen verloren hat, erhält sie nicht automatisch zurück.
Spare ich mit einer zweiten Staatsangehörigkeit Steuern?
Nein. Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland knüpft an Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt an, nicht an die Staatsangehörigkeit. Ein zweiter Pass allein ändert daran nichts.
Wie lange dauert eine Staatsangehörigkeit durch Investition?
Bei den karibischen Programmen in der Regel mehrere Monate, abhängig von Programm, Vollständigkeit der Unterlagen und Due-Diligence-Prüfung. Aufenthaltsprogramme führen dagegen zunächst nur zu einem Aufenthaltstitel.
Führt ein Golden Visa zur Staatsbürgerschaft?
Nicht unmittelbar. Ein Golden Visa führt zu einem Aufenthaltstitel. Eine Einbürgerung ist allenfalls nach den regulären Fristen des jeweiligen Landes möglich, sofern dieses sie vorsieht.
Weiterführend
Eine Einschätzung, bevor Sie investieren
Wir prüfen zuerst, ob ein Abstammungsanspruch besteht, das ist häufig der bessere Weg. Erst danach sprechen wir über Programme. Mirabello Consultancy berät von Zürich, Dubai und Hongkong aus, seit über einem Jahrzehnt.
Kostenloses ErstgesprächDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Staatsangehörigkeits- und Steuerrecht ändern sich; maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen und eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung. Stand: 7. August 2026.