FREE ZONE · MAINLAND · SUBSTANZ Struktur zuerst. Gründung danach. RESIDENCE PERMIT BUNDESREPUBLIK REISEPASS FREE ZONE · MAINLAND · SUBSTANZ Struktur zuerst. RESIDENCE PERMIT BUNDESREPUBLIK REISEPASS

Firmengründung in Dubai: Was vor der Gründung zu klären ist

Die Firmengründung in Dubai wird häufig als Produkt verkauft: Paketpreis, Lizenz, Visum, fertig. Als Vorgang ist das auch nicht schwierig. Schwierig ist alles, was danach kommt, und was sich danach kaum noch ändern lässt. Welche Zone passt zum Geschäftsmodell, hält die Struktur einer Substanzprüfung stand, wird die Gesellschaft in Deutschland als dort ansässig behandelt, und was bedeutet das steuerlich für die Gesellschafterin oder den Gesellschafter. Diese Seite behandelt genau diese Fragen, in der Reihenfolge, in der sie sich stellen sollten. Sie ist eine Orientierung, keine Beratung, und sie nennt bewusst auch die Punkte, die im Verkaufsgespräch selten vorkommen.

Kurzantwort

Eine Gesellschaft in den VAE ist seit dem Federal Decree-Law 47 of 2022 nicht steuerfrei: Auf zu versteuerndes Einkommen gelten 0 Prozent bis AED 375.000 und 9 Prozent darüber, für Mainland- und Free-Zone-Gesellschaften gleichermassen. Der Nullsatz für eine Free-Zone-Gesellschaft gilt nur, wenn sie als Qualifying Free Zone Person eingestuft wird, und dann nur für qualifizierendes Einkommen; dafür sind wirtschaftliche Substanz, Einhaltung der De-minimis-Grenze und Fremdvergleichspreise erforderlich. Für in Deutschland ansässige Gesellschafter sind zusätzlich die Hinzurechnungsbesteuerung und der Ort der Geschäftsleitung zu prüfen: Wird die Gesellschaft faktisch aus Deutschland geleitet, kann sie dort steuerpflichtig sein.

Belege: u.ae, offizielles Regierungsportal der VAE · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de Stand: 2026-08-07

Der Satz, der nicht mehr stimmt: „In Dubai zahlt man keine Steuern“

Seit dem Federal Decree-Law 47 of 2022 erheben die VAE eine Körperschaftsteuer. Auf zu versteuerndes Einkommen gelten 0 Prozent bis AED 375.000 und 9 Prozent darüber. Das gilt für Mainland- und Free-Zone-Gesellschaften gleichermassen; verwaltet wird die Steuer durch die Federal Tax Authority.

Eine Free-Zone-Gesellschaft erhält den Nullsatz nicht automatisch. Sie muss als Qualifying Free Zone Person eingestuft werden, und der Nullsatz gilt dann nur für qualifizierendes Einkommen. Nicht qualifizierendes Einkommen derselben Gesellschaft wird mit 9 Prozent besteuert.

Die Einstufung ist an Bedingungen geknüpft: angemessene wirtschaftliche Substanz in den VAE, qualifizierendes Einkommen im Wesentlichen aus Geschäften mit anderen Free-Zone-Personen oder mit dem Ausland, Einhaltung der De-minimis-Grenze, kein Antrag auf Behandlung als Mainland-Steuerpflichtiger, und Fremdvergleichspreise bei verbundenen Unternehmen.

Die De-minimis-Grenze ist der Punkt, der in der Praxis am häufigsten reisst: Nicht qualifizierende Erträge dürfen den niedrigeren Wert aus 5 Prozent der Gesamterträge oder AED 5 Millionen nicht überschreiten. Wird sie überschritten, entfällt der Status für den laufenden und die folgenden vier Steuerzeiträume, und sämtliche Einkünfte werden mit 9 Prozent besteuert.

Ergänzend gibt es die Small Business Relief für Gesellschaften mit Erträgen unter AED 3 Millionen. Sie läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Wer eine Struktur auf ihr aufbaut, sollte wissen, dass sie befristet ist.

Free Zone oder Mainland

Die Wahl folgt dem Geschäftsmodell, nicht dem Preis der Lizenz.

Free Zone. Geeignet, wenn Kundschaft und Leistungserbringung überwiegend ausserhalb des VAE-Binnenmarkts liegen. Hundertprozentige ausländische Beteiligung, eigener Regulierungsrahmen je Zone, und die Möglichkeit des QFZP-Status. Der Zugang zum lokalen Markt ist beschränkt und läuft gegebenenfalls über zusätzliche Genehmigungen.

Mainland. Geeignet, wenn im VAE-Binnenmarkt gearbeitet, verkauft oder ausgeschrieben werden soll. Voller Marktzugang, Lizenzierung über die zuständige Wirtschaftsbehörde des jeweiligen Emirats.

Die Zonenwahl ist keine Formalie. Zonen unterscheiden sich in zulässigen Tätigkeiten, Auflagen an Büroflächen und Personal, Kosten und in der Praxis der Banken. Eine Zone, die zum Geschäftsmodell nicht passt, erzeugt Folgekosten, die den Preisunterschied bei der Lizenz um ein Vielfaches übersteigen.

Substanz ist keine Formsache

Wirtschaftliche Substanz bedeutet, dass die Gesellschaft dort tatsächlich tätig ist: eigene Räumlichkeiten in angemessenem Umfang, Personal, das die wesentlichen Funktionen ausübt, und Entscheidungen, die vor Ort getroffen werden.

Eine Briefkastenstruktur erfüllt das nicht. Sie gefährdet den QFZP-Status in den VAE und ist zugleich der häufigste Angriffspunkt aus deutscher Sicht.

Substanz ist deshalb kein Papier, das nachgereicht wird, sondern eine Entscheidung über die Art, wie das Unternehmen betrieben wird. Wer nicht bereit ist, sie tatsächlich herzustellen, sollte die Struktur nicht auf ihr aufbauen.

Die deutsche Seite, die im Verkaufsgespräch fehlt

Für in Deutschland ansässige Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind zwei Themen unabhängig vom VAE-Recht zu prüfen. Beide entscheiden häufiger über das Ergebnis als die Wahl der Zone.

Der Ort der Geschäftsleitung. Eine Gesellschaft ist dort unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wo sich der Ort ihrer Geschäftsleitung befindet (§ 10 AO). Wird eine VAE-Gesellschaft faktisch aus Deutschland geleitet, etwa weil alle wesentlichen Entscheidungen dort getroffen werden, kann sie in Deutschland steuerpflichtig sein, ungeachtet des Registerorts.

Die Hinzurechnungsbesteuerung. Die §§ 7 ff. Aussensteuergesetz können bewirken, dass bestimmte niedrig besteuerte Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft den in Deutschland ansässigen Beteiligten unmittelbar zugerechnet und dort besteuert werden, auch ohne Ausschüttung.

Beides ist einzelfallabhängig und gehört in eine steuerliche Prüfung. Wir nennen es hier, weil eine Struktur, die diese Fragen nicht berücksichtigt, später selten günstig zu korrigieren ist.

Und der Vollständigkeit halber: Konten und Beteiligungen unterliegen dem automatischen Informationsaustausch. Eine Auslandsstruktur ist ein Instrument der Organisation, nicht der Verschleierung, und wird von uns ausschliesslich so begleitet.

Die Reihenfolge, die sich bewährt hat

Erstens das Geschäftsmodell. Wer sind die Kunden, wo wird geleistet, wo entsteht die Wertschöpfung. Daraus folgt Free Zone oder Mainland, nicht umgekehrt.

Zweitens die deutsche Seite. Geschäftsleitung, Hinzurechnungsbesteuerung, gegebenenfalls die Frage des eigenen Wegzugs. Diese Prüfung gehört vor die Gründung.

Drittens die Struktur. Gesellschaftsform, Beteiligungsverhältnisse, Substanzkonzept, Bankfähigkeit. Banken prüfen Geschäftsmodell und Substanz, und ein Konto ist an keiner Stelle zugesichert.

Viertens die Gründung und der Aufenthalt. Lizenz, Registrierung bei der Federal Tax Authority, Aufenthaltstitel für Gesellschafter und Familie.

Mirabello begleitet diesen Weg als Information und Koordination: Wir gründen keine Gesellschaften, eröffnen keine Bankkonten und verwahren keine Kundenvermögen. Wir strukturieren die Fragestellung, arbeiten mit lizenzierten Anbietern vor Ort und mit Ihrer steuerlichen Beratung in Deutschland zusammen.

Häufige Fragen

Ist eine Firma in Dubai steuerfrei?

Nein. Seit dem Federal Decree-Law 47 of 2022 gelten 0 Prozent auf zu versteuerndes Einkommen bis AED 375.000 und 9 Prozent darüber, für Mainland- und Free-Zone-Gesellschaften gleichermassen. Ein Nullsatz für Free-Zone-Gesellschaften gilt nur bei Einstufung als Qualifying Free Zone Person und nur für qualifizierendes Einkommen.

Was ist eine Qualifying Free Zone Person?

Eine Free-Zone-Gesellschaft, die angemessene wirtschaftliche Substanz in den VAE unterhält, qualifizierendes Einkommen erzielt, die De-minimis-Grenze einhält, nicht zur Behandlung als Mainland-Steuerpflichtiger optiert und Fremdvergleichspreise anwendet. Nur dann gilt der Nullsatz, und nur für qualifizierendes Einkommen.

Wo liegt die De-minimis-Grenze?

Nicht qualifizierende Erträge dürfen den niedrigeren Wert aus 5 Prozent der Gesamterträge oder AED 5 Millionen nicht überschreiten. Bei Überschreitung entfällt der Status für den laufenden und die folgenden vier Steuerzeiträume.

Gilt die Small Business Relief weiterhin?

Sie gilt für Gesellschaften mit Erträgen unter AED 3 Millionen und läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Strukturen, die darauf aufbauen, sollten diese Befristung berücksichtigen.

Kann eine VAE-Gesellschaft in Deutschland steuerpflichtig sein?

Ja, das ist möglich. Massgeblich ist unter anderem der Ort der Geschäftsleitung nach § 10 AO. Wird die Gesellschaft faktisch aus Deutschland geleitet, kann dort unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht bestehen. Zusätzlich kann die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG greifen. Beides ist im Einzelfall steuerlich zu prüfen.

Gründet Mirabello die Gesellschaft und eröffnet das Bankkonto?

Nein. Firmengründung, Strukturierung und Bankeinführungen erfolgen als Information und Koordination. Mirabello gründet keine Gesellschaften, eröffnet keine Bankkonten und verwahrt keine Kundenvermögen; ein Bankkonto oder eine Genehmigung wird nicht zugesichert. Die Umsetzung erfolgt über lizenzierte Anbieter.

Weiterführend

Die Fragen vor der Gründung

Wir klären Geschäftsmodell, Zonenwahl, Substanzkonzept und die deutschen Folgen, bevor eine Lizenz beantragt wird. Die steuerliche Beurteilung stimmen wir mit Ihrer Beratung ab, die Umsetzung erfolgt über lizenzierte Anbieter vor Ort. Mirabello Consultancy, in Dubai seit 2020.

Kostenloses Erstgespräch

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Firmengründung, Strukturierung und Bankeinführungen erfolgen als Information und Koordination: Mirabello gründet keine Gesellschaften, eröffnet keine Bankkonten und verwahrt keine Kundenvermögen; ein Bankkonto oder eine Genehmigung wird nicht zugesichert. Steuer- und Aufsichtsrecht der VAE und Deutschlands ändern sich; massgeblich sind die amtlichen Quellen und eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung. Stand: 7. August 2026.